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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-01-01 · Heft 1 (1.1.1889) · p. Seite 12

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 1 (1.1.1889)
Date
1889-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 Wahlrecht für den Reichstag gewährte, seinen prägnanten Ausdruck. In der That befanden sich in demselben, vier jüdische Abgeordnete, Dr. Fischof, Goldmark, Mannheimer (Prediger der isr. Kultusgemeinde in Wien) und Meisels (Rabbiner in Krakau). Es fehlte allerdings in dieser nach allgemeiner bürgerlichen Freiheit ringenden Zeit nicht an Stimmen, welche die Juden von dem Genüsse derselben ausgeschlossen wissen wollten, abe» die Idee der Gleichberechtigung aller Konfessionen, die die Geister bewegte, erwies sich mächtiger als alle Sonderbestrebungen. Am 2. Dezember 1848 bestieg Franz Joses I. den österreichischen Kaiserthron und eine seiner ersten Regierungsthaten war die Proklamation einer Verfassung, deren erster Paragraph lautete: „Der Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig." In einem Erlasse des damaligen Ministers Grafen Thun an die Behörden, bei denen noch ~ Zweifel in Betreff der praktischen Durchführung dieser Verfassungsbestimmung bestanden, wurde denselben bemerkt, „Es waltet der Wunsch vor, daß jene von Sr. Majestät gewährleistete Gleichberechtigung möglichst bald und vollständig hinsichtlich aller Confessionen zur Wahrheit werde." In gleichem Sinne lauteten auch andere Kundgebungen der kaiserlichen Ministerien. Die Emancipation der Juden Oesterreichs brachte in ihren sozialen wie in ihren kulturellen Verhältnissen einen durchgreifenden Umschwung hervor. In Städten, in welchen sie früher gar nicht oder nur in geringer Anzahl wohnen durften, bildeten sich allmählich größere jüdische Gemeinden; besonders erhielten die Hauptstädte des jetzigen Oesterreich-Ungarn, Wien und Pest, einen so ansehnlichen, stets sich mehrenden Zuzug jüdischer Familien aus allen Theilen des Reiches, daß sie auch schon in numerischer Hinsicht zu Centren der Judenheit sich gestalteten. Früher ausschließlich auf den Handel angewiesen, trieben die Juden, die in Landstädten und Dörfern wohnten, jetzt auch Ackerbau. Gewerbfleiß und Betriebsamkeit auf allen Gebieten des Kulturlebens hatten neue Impulse erhalten und zahlreiche Jünglinge widmeten sich dem Studium der Jurisprudenz und wissenschaftlichen Berufen, die ihnen jetzt offen standen. Durch die Aufhebung der Verfassung (31. Dez. 1851) war auch die Gleichberechtigung der Juden wieder in Frage gestellt worden, doch wurde dieselbe gesetzlich nur insoweit beschränkt, als den Juden der Ankauf liegender Gründe nicht gestattet wurde. Die Emancipation war bereits so unantastbar, daß selbst durch den Abschluß des Coucordats (1854) beabsichtigte Schmälerungen derselben keine Aussicht auf Verwirklichung hatten, nur daß in einzelnen Ländern noch manche von früher her gültig gewesene Beschränkungen in Kraft blieben. Nach dem Ausgange des österreichisch-italienischen Krieges (1859) wurden auch diese Schranken allmählich abgerissen. In der neuen Verfassung (26. Februar 1861) war zwar das Prinzip der Gleichberechtigung nicht ausgesprochen, aber es hatte sich umsomehr im Volke Bahn gebrochen. Juden wurden sowohl in die Landtage als in den Reichstag gewählt und, was damals überhaupt noch in keinem Staat der Fall gewesen, ein Jude (Anselm Freiher v. Rothschild) in das österreichische Herrenhaus berufen. Auch inUngarn, wo die Juden noch von den Bürgerrechten ausgeschlossen waren, und in Galizien, wo die Untecbehörden in der Handhabung der Gesetze sich manche Unzukömmlichkeit zu Schuldeir kommen ließen, konnten die hergebrachten Beschränkungen nicht mehr aufrecht erhalten werden. Es hatte zwar in diesen Ländern auch manchen harten Kampf abzusetzeu, namentlich hatte durch die Sistirung der Verfassung (20. Sept. 1865) auch die Sache der Judenemancipation einen harten Stoß erlitten, aber die

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