Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 9 (1889)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 den Fortschritt und die Entwickelung in der Folgezeit wider Erwarten und Tendenz zu erschweren und zu hindern. Dennoch machten die Verhältnisse der Diaspora eine geschriebene Sammlung der bisherigen Entwickelung der religiösen Gesetzgebung ratsam und notwendig. Eine solche besitzen wir denn auch in Mischna (zweites Gesetz) Tosefta, Boraita (Erweiterung) und Gemara (Vollendung) d. i. Talmud. Dieser enthält eine Geschichte der Entwickelung sammt den Dis- .. cussionen und Beschlüssen der Schulen und Behörden. Es ist hieraus erkennbar, daß der Talmud kein autoritatives Gesetzbuch sein kann und soll, wonach maßgebend entschieden werden müsse, sondern daß er nur norniative Anhaltspunkte für spätere Entscheidungen in entsprechenden Verhältnissen bieten kann und darf. Demgemäß ist auch der Talmud von den rabbinischen Autoritäten der Folgezeit betrachtet und behandelt worden- Erst seitdem im Christentum die Scholastik und im Judentum die Kabbalah die wissenschaftliche und fortschrittliche Richtung bekämpft haben, stagnirte hier und dort die Entwickelung. Mau hielt am Ueberkommenen blindlings fest, wie wenn es das Ursprüngliche gewesen wäre, und vergaß, daß dem talmudischen und rabbinischen Judentum verschiedene anders charakterisirte Gestaltungen zu den verschiedenen Zeiten vorausgegangen waren. Die wissenschaftlich reformatorische Richtung mußte sich im Judenwie Christentum abzweigen, ihr Gegensatz bildet hier wie dort heute noch die den Stillstand fördernde, Fortschritt und Entwickelung ausschließende Orthodoxie. Es handelt sich dabei unserseits um Leben oder Tod, Erhaltung oder Untergang der Religion. Denn nur in der Bewegung ist Leben, im Stillstand ist Tod; stehendes Wasser versumpft, ist todt und erzeugt Tod, fließendes, sich bewegendes Wasser heißt lebendes Wasser (majim ehajim), hat Leben und erhält am Leben. R.-A. Me Juden in Österreich.*) i. In Oesterreich wurden schon in der vormärzlichen Zeit mannigfache Versuche gemacht, den Juden durch Verleihung der bürgerlichen Gleichberechtigung den Weg zum Eintritt in das allgemeine Kulturleben zu bahnen. Waren auch die Bestrebungen Kaiser Josefs II. nicht zur Verwirklichung gelangt, so war doch durch dieselben die Richtung bezeichnet worden, in der allein es möglich schien, das genannte Ziel zu erreichen. Kaiser Franz zeigte für die Judenfrage ein besonderes Interesse und drang wiederholt darauf, „Grundsätze festzustellen, wie man die Juden behandelt wissen will", aber auf die Verwaltungspraxis hatten die Ratschläge, die nach vieljähriger Verschleppung dieser Angelegenheit einliefen, keinen sonderlichen Einfluß; es blieb im Allgemeinen bei den in den einzelnen Kronländern hergebrachten gesetzlichen Bestimmungen, die besonders für die Juden in Mähren und Galizien sehr drückende Beschränkungen enthielten. Die Umwälzung des Jahres 1848 machte auch diesen Zuständen ein Ende. Der schon früher in Regierungskreisen festgehaltene Standpunkt, daß die Juden als österreichische Staatsbürger auzusehen seien, erhielt zuerst in der im April 1848 festgestellten Verfassung, welche den Juden actives und passives *) Zur Kulturgeschichte in Oesterreich-Ungarn (1848—1888) von G. Wolf, Wien. Alfred Holder 1888.