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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1889-01-01 · Heft 1 (1.1.1889) · p. Seite 2

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
9 (1889)
Issue
Heft 1 (1.1.1889)
Date
1889-01-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 geben, wohl aber eine Zeit, in der Richter herrschten und dennoch kein Recht da war und jeder ungestört das that, was er wollte und was in seinen Augen ihm recht erschien. Ob dieses Gesetz wohl in unseren Tagen für uns überflüssig geworden ist? Ob seine Anwendung in unserer Mitte so vollständig, so durchgreifend, so lückenlos ist, daß wir sagen könnten, solche Mahnungen haben wir heute nicht mehr nötig, solche Lehren haben für uns nur noch eine geschichtliche Bedeutung, nachdem unser ganzes Leben zum lauten, offenen Zeugnis derselben sich gestaltet? Nun, in mancher Hinsicht mag das seine Richtigkeit haben. In unseren allgemeinen menschlichen Beziehungen haben wir uns allerdings über Rechtlosigkeit nicht zu beklagen, es ist die Rechtspflege ja so weit in Ordnung, daß wir bei ihr ganz wohl bestehen können, es wird niemand in ungebührlicher Weise bevorzugt oder - benachteiligt, es werden Pflichten und Rechte für jedermann auf gleicher Wage gemessen und abgeteilt, aber können wir das uns zum Verdienste anrechnen? wäre es nicht ohne unser Wollen und Hinzuthun ebenso gekommen? hat das herrschende Gesetz, dem wir uns zu fügen haben, irgend etwas mit dem Judentume zu thun? Halten wir aber einmal Umschau auf dem Gebiete unseres Religionslebens, auf dem Boden, der uns allein überlassen ist, so daß wir ganz nach unserem Willen uns auf ihm bewegen können, in dem Kreise unserer Glaubensgemeinde, in der unsere wichtigsten und heiligsten Angelegenheiten, Fragen, die unser Seelenheil bedingen, zur Entscheidung gelangen. Finden wir da auch Alles so wohl bestellt und richtig geordnet? Ist da auch dafür gesorgt, daß menschliche Willkühr da nicht störend eingreift, wo das Recht Gottes allein bestehen und gelten soll? Oder ist es nicht so, als ob in unserer Mitte gerade der geheiligte Boden der Religion dazu ausersehen wäre, der gedankenlosen Laune, dem schrankenlosen Eigenwillen den weitesten Spielraum zu gewähren? Die sonst an die Lehre des Judentums gar nicht denken, dazu ist sie ihnen gut genug, daß sie an ihr etwas haben, was sie ganz ihrem Belieben unterwerfen, ihren ungebundensten Launen und Einfällen preisgeben können. Darin besteht auch der Reiz, den das Judentum noch für sie hat. das ist so recht eigentlich das einzige Band, durch welches sie mit ihm vereint sind. Wo gibt es da Recht? Wer braucht da Richter? Jeder hat da Recht! und was er thut, ist gut! und wenn es dem einen oder dem anderen nicht gefällt, dann ist es um so besser! Hat er doch dann gezeigt, daß sein Recht noch viel weiter geht, als man glaubt, daß das, was er will, auch unter jeder Bedingung recht sein muß. Die Sache stellt sich bei uns so, daß wir ein Judentum haben ohne Religion, ohne Verbindlichkeit, ohne Verantwortung, ohne Grundsätze, ohne irgend welche Beschränkung der maßlosesten Willkühr. Im Allgemeinen genügt es blos, in der jüdischen Stammesgenossenschaft zu verbleiben und den Namen Jude nicht öffentlich aufzugeben; was dann einer aus seinem Judentum machen will, das ist ihm selbst überlassen. Er ist sein Lehrer, sein Richter, sein Aufseher, sein Gesetzgeber, er ist sein eigener Gott; dazu hat man ihm ja auch die Gewissensfreiheit zurechtgemacht, daß er solche Freiheit voll und ganz genießen könne. Gewissen braucht er dabei nicht zu haben, da hat keiner das Recht danach zu fragen. Wer offene Augen hat und auch sehen will, der wird sich keiner Täuschung darüber hingeben. Unser gegenwärtiges Judentum ist ein Rahmen, der ein verlöschtes Bild umschließt. Das wäre noch nicht so schlimm, wenn man es vor der Hand wenigstens so ließe und nicht über dem verlöschten Grunde aller-

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