Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 9 (1889)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1889)
- Date
- 1889-01-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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flaptäti - MWermlmftlickq lonatsbUiticr zur -liefet)ntiifl «6er ftus 3 für Gebildete aller Konfessionen. Organ des Mendelssohn-Vereins in Frankfurt a. M. Heransgegeben »> Adolf Brüll. Abonnementspreis Mk. 6 per Jahr. Z» beziehen durch alle Buchhandlungen und Postanstalten des Inuiid Auslandes. 9. Jahrgang. Frankfurt a. M., den 1. Januar 1889. Unnnner I. Ginflchtige Aüljrer Ihnen uns nottj. „Richter und Aufseher sollst du dir bestellen in allen deinen Wohnsitzen, die der Ewige, dein Gott, dir einräumt in deinen Stainiuesgebieten und sie sollen das Volk richten nach dem Urteil der Gerechtigkeit." Es ist in dieser Vorschrift, die das ganze Volk Israel umfaßt und dem ganzen Volke zur Erfüllung vorgelegt wird, eine doppelte Weisung eilthalten. Einmal wird es demselben zur Pflicht gemacht. Richter einzusetzen und dafür zu sorgen, daß Ordnung und Ruhe, Sicherheit und Gerechtigkeit im Lande herrschen, und dann wird den erwählten Richtern selbst wiederum befohlen, daß sie mit zewissenhafter Ehrlichkeit ihr Amt verwalten, in redlicher Einsicht ihr Urteil Men und in der Rechtsprechung nur von der vollen Erkenntriis der Wahrheit ich leiten lassen. So selbstverständlich nun diese beiden Forderungen uns ercheinen inögen, indem ein geordnetes Genieinwesen, eine gesicherte Rechtspflege )a nicht denkbar sind, wo diese Grundbedingungen aller gesellschaftlichen Ordnung ehlen, so war es dennoch nicht überflüssig, daß ein solches Gesetz in Israel verkündet und ausgesprochen wurde. Freilich sollte da, wo der Gottesgeist zur Seele des Volksgeistes wird, das Rechtsgefühl so lebendig und so wirksam sein, daß man die Richter entbehren kann und nicht der eine dem Urteil des anderen sich unterwerfen muß; es wird uns jedoch nicht erzählt, daß Israel jemals von dem Geiste der Gottesfurcht so durchdrungen gewesen und zu dieser höchsten Stllfe der Redlichkeit und Herzensreinheit emporgelangt sei. Eine Zeit, in der das Recht herrschte und die Richter nicht nötig waren, hat es in Israel nie ge» 2929