Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1888-10-01 · Heft 10 (1.10.1888) · p. Seite 223

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 10 (1.10.1888)
Date
1888-10-01
Page
Seite 223 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2969669-2969754-2969765--2381-2972562
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

223 schrift zugehen zu lassen. Ich erwiderte, daß es sich hier nach meiner Auffassung nicht um eine bloße Formalität handele, solider» um ein Prinzip, daß daher von einer Vergessenheit durchaus nicht die Rede sein könne. Hierauf erklärte er, daß er sich hierüber alsbald Aufklärung verschaffen werde. Und er ging sofort zu dem danialigen Referenten für jüdische Kultnsangelegenheiten. Als er diesem über meine Weigerung, einen Trauergottesdienst abzuhalten, berichtet und bemerkt hatte, daß es gewiß bloß vergessen worden sei, mir eine Mitteilung hierüber zugehen zu lassen, erklärte der Referent, daß es nicht vergessen worden, daß es vielmehr Usus sei, alle derartige Anordnungen nur an die „beiden Konfessionen" ergehen zu lassen und daß er mir daher auch nicht Unrecht geben könne, wenn ich den für die christlichen Kirchen angeordneten Trauergottesdienst an demselben Tag nicht abhielte. Uebrigens, fügte er hinzu, erkenne ich an, daß es ein Mißstand ist, und Sie würden gut thun, sich deshalb an das Ministerium zu wenden, um demselben womöglich' abzuhelfen. Der energische Mann ließ sich das nicht zweimal sagen und begab sich sofort zu dem Minister. Von diesem erhielt er zwar eine ganz ähnliche Antwort wie von dem Referenten, aber auch die Zusage, daß er die Sache mit dem Regierungspräsidenten alsbald mündlich besprechen — zu einer schriftlichen Verhandlung war feine Zeit mehr — und erwägen wolle, wie diese Angelegenheit zu ordnen sei. Am folgenden Tag erhielt ich in der That eine amtliche Zuschrift, [in welcher es heißt, daß mir hierdurch die Anzeige gemacht werde, daß für die beiden Konfessionen die Abhaltung eines Trauergottesdienstes angeordnet worden sei, und daß es mir anheimgegeben werde, auch in der Synagoge, wenn es nach den jüdischen Kultusvorschriften zulässig sei, einen Trauergottesdienst abzuhalten. Damit war die Sache auf das Beste erledigt, ,md die mir wegen meines angeblichen Eigensinnes gegrollt hatten, waren in Folge dieses günstigen Ausganges in hohem Grade befriedigt. Nach dem Ableben der verwitweten Herzogin Pauline im Juli 1856, an deren Leichenbegängnis ich in Folge einer an mich ergangenen Einladung gleich den christlichen Geistlichen Teil nahm, erhielt ich in Betreff der Abhaltung eines Trauergottesdienstes eine amtliche Zuschrift ganz in derselben Form wie eben angegeben, obgleich wir doch durch die frühere Abhaltung eines Trauergottesdienstes in der Synagoge thatsächlich bewiesen haben, daß von Seiten der jüdischen Kultusvorschriften dem durchaus nichts im Wege steht. Hierauf bezieht sich nun ein Passus in der bei dieser Gelegenheit gehaltenen und durch den Druck veröffentlichten Predigt, welcher also lautet: Fürwahr, Gott hat sie erlöset aus der Gewalt der Unterwelt, Gott hat sie ausgenommen!') Ja, Gott hat unsere Heimgegangene Herzogin ausgenommen, des tröstlichen Glaubens leben wir! Jisraels Glaube, m. and. Zuh., ist kein engherziger, düsterer, fanatischer Glaube, der keine andere Tugend anerkennt, als die jüdische, der keinen andern Weg zur Seligkeit gelten läßt, als den jüdischen. Wenn wir einen Menschen sehen, der außerhalb unseres Glaubens geboren und außerhalb unseres Glaubens gestorben ist, dessen Leben aber ein schönes, Gott und der Menschheit geweihtes Leben war; dann kommen wir nicht in den Fall, unser richtiges Gefühl» das einem solchen Menschen Seligkeit zuspricht bei Gott, ersticken oder verleugnen ') Dem Predigttexte Ps. 19, 16—18 entnommene Worte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.