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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1888-10-01 · Heft 10 (1.10.1888) · p. Seite 222

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 10 (1.10.1888)
Date
1888-10-01
Page
Seite 222 (sequence 6)
Language
German
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222 Judentum zu verherrlichen, dasselbe verunzieren und herabwürdigen, ihm wie zum Spotte durchaus Formen aufzwingen wollen, die ihm bei dem heutigen Stande unserer Kenntnis und Stellung durchaus nicht passen und es dem Hohne und Gelächter preisgeben, dann dürfen wir uns nicht wundern, daß nachgerade auch der Haß gegen Israel, der nur durch den lebenskräftigen Geist des Judentums besiegt werden kann, aus seinen Schlupfwinkeln hervorkriecht und in schamloser Frechheit das Haupt erhebt. Wir kennen diese Erscheinungen, wir haben sie vor Augen, aber sie entmutigen uns nicht, denn die Wahrheit muß zum Siege gelangen und zu unerschütterlichem Bestände. Verachtung trifft die Verläumder von außen her, die die Lüge in Dienst nehmen, Verachtung die Verräter in unserer eigenen Mitte, die das Judentum schänden, unsere erhabene Lehre herabwürdigen und sie nur dazu gebrauchen, ihre Laune und ihren Trotz geltend zu machen. Die wenigen aber, die diesem Treiben abhold sind, werden mutig und getrost in die Zukunft hinausblicken. Ist nur einer da, der die Wahrheit erkennt und liebt und vertritt, dann ist er von Gott berufen, sie unverfälscht den Geschlechtern der Zukunft zu übergeben und zuin Segen wird sein Wirken, verherrlicht wird Israels Lehre, sie wird das Licht der Völker, das Heil der Menschheit. Wemmiscenzen. Die in letzter Zeit leider so häufig abgehaltenen Trauergottesdienste haben mir ein Vorkommnis aus den ersten Jahren meiner Amtierung in Wiesbaden in das Gedächtnis gerufen, dessen Veröffentlichung auch heute noch nicht unzeitgemäß sein dürfte. Nach dem im Januar 1845 erfolgten Ableben der ersten Gemahlin des Herzogs von Nassau hatte die herzogliche Landesregierung mittelst Reskriptes an die „beiden Konfessionen" einen Tag festgesetzt, an welchem in allen Kirchen ein Trauergottesdienst abgehalten werden sollte. Einige Tage vor diesem für die Trauerfeier angeordneten Tage hatte der Vorstand der israelitischen Gemeinde mich zu einer Sitzung eingeladen, um über die Veranstaltung eines an diesem Tage auch in der Synagoge abzuhaltenden Trauergottesdienstes zu beraten. Die Vorstandsmitglieder waren nun ganz verblüfft, als ich ihnen erklärte, daß ich an dem für die „beiden Konfessionen" anberaumten Tage in der Synagoge einen Trauergottesdienst nicht abhalten würde, daß ich aber selbstverständlich an jedem anderen Tage dazu bereit sei. Auf die Einwendungen, welche die Herren machten, indem sie namentlich auf die Übeln Folgen hinwiesen, die diese Unterlassung für die Juden haben könnte — man darf hierbei allerdings nicht vergessen, daß die nassauischen Juden danials keine Bürger, sondern bloße Schutzjuden waren — erklärte ich, daß ich allein die ganze Verantwortlichkeit für diese Unterlassung übernähme. Als wir nach der geschlossenen Sitzung eben auseinander gehen wollten, begegneten wir auf der Straße einem Mann aus der Gemeinde, der in derselben und ganz besonders bei den herzoglichen Behörden in großem Ansehen stand. Als er den Gegenstand unserer Verhandlungen erfuhr, meinte auch er, daß ich Unrecht hätte, mich zu weigern, einen Traue'gottesdienst abzuhalten, da er die Ueberzeugung habe, daß es bloß vergessen worden sei, mir eine betreffende Zu-

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