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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1888-09-01 · Heft 9 (1.9.1888) · p. Seite 213

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
8 (1888)
Issue
Heft 9 (1.9.1888)
Date
1888-09-01
Page
Seite 213 (sequence 21)
Language
German
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213 besten daraus ersehen, daß die Neuorthodoxie in jüngster Zeit das Judentum mit einer „Instruktion für die Bäcker und Konditoren" geschändet hat. Hat man in unserer Zeit, wo das Judentum von ernsten Gefahren bedroht ist, wirklich nichts besseres zu thun? In 8 2 dieses Schriftstückes heißt es: sie (die Bäcker) dürfen kein Backwerk von nichtjüdischen Kunden zum Backen annehmen. In § 3: die Wasserbretter sind nie für Milchteig zu gebrauchen, selbst nicht mit unterlegten Tüchern. Es seien auch die Gesellen für Milch- und Wasserbrod getrennt. In § 4: Kuchen werden mit Milchbrod, Torten nach den Sabbat-Broden gebacken und darf keine Torte in den Ofen gebracht werden, so lange noch ein Sabbat-Brod im Ofen ist. Am 31. Januar 1881 ist den Bäckern auch eine besondere Instruktion für die von ihnen auszuübende Mazzabäckerei erteilt worden. Jedoch als wäre damit das Judentum noch nicht genug geschändet, kann man in der Allerheiligenstraße in Iranlrsurt a. M. in einem renommierten christlichen Laden unter einem Hosenträger im Schaufenster die Inschrift „koscher" lesen. Nein, diese Herren drücken das Judentum tief unter das Heidentum hinab, sie machen es, um mit den Worten eines Wiener Predigers zu sprechen, den wir am Sabbath des Trostes predigen zu hören das Vergnügen hatten, zu einem „Hanswurst", zum Gegenstand des Spottes und Gelächters in den Augen der Völker. Hier gilt das Wort des Talmud „Wenn der Herr die schweren Volkssünden ahnden will, setzt er Heuchler zu Häuptern und Führern der Gemeinde". — Aus Berlin schreibt man uns: Der „akademische Verein für jüdische Geschichte und Litteratur" hat das letzte Wintersemester 1887/88 als eines seiner wichtigsten und zugleich glücklichsten zu verzeichnen. Er feierte gegen Ende desselben das Fest seines fünfjährigen Bestehens und konnte bei einem Rückblick auf diesen Zeitraum mit Genugthuung konstatieren, daß er am Ende desselben nach langen Kämpfen gegen die Zweifel an seiner Berechtigung gegen alle Vorurteile betreffs seiner vermeintlichen exklusiven Stellung u. dergl. mehr gesiegt und sich volle Anerkennung unter den studentischen Korporationen, woran ihm ja zunächst lag, erworben habe. Zudem bekundeten ihm aus Anlaß seines Festes viele Männer der jüdischen Wissenschaft ihre Achtung und sofern sie noch nicht mit ihm in Berührung gekommen waren wendeten sie ihm von diesem Zeitpunkte an ihre Aufmerksamkeit zu, was ihm, verbunden mit jenem ersten Moment die beste Bürgschaft für sein weiteres Blühen und Gedeihen zu gewähren scheint. An Ehrenmitgliedern kam Herr Prof. Graetz hinzu, die Zahl der „alten Herren" stieg etwas, wogegen diejenige der Aktiven die Durchschnittsziffer 13 nicht überschritt. Noch immer wiegt unter den jüdischen Studenten hiesiger Universität der Anschluß an Vereine ihrer speziellen Fakultät vor, doch aber halten im Vereine die jüdisch theologische und philosophische Fakultät der medizinischen und juristischen knapp die Wage. Die Vorträge waren stets gut besucht, an den interessanten Debatten nahmen die zahlreichen Gäste lebhaft teil. Außerdem lagen zur Belehrung stets die (jetzt eingegangene) Graetz (Frankel'sche) Zeitschrift und Ihr geschätztes Blatt aus. In Bezug auf Letzteres unterließ der Vorstand nicht die commilitones aufzufordern, demselben geeignete Artikel zuzuwenden, und erklärten sich letzthin einige hierzu bereit. — Das Vermögen des verstorbenen Brasilianischen General- Konsuls, Herrn Joseph Berend, welches sich auf etwa 800,000 Mk. beläuft, ist nach dessen letztem Willen der Stadt Berlin als Stiftungskapital überwiesen, aus dessen Zinsen unversorgten und unbescholtenen Töchtern gebildeten Standes, ohne Unterschied der Konfession, deren Einkommeu zu einem anständigen Unterhalt nicht ausreicht, eine jährliche Reute gewährt werden soll. Jede Rente be-

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