Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 8 (1888)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1888)
- Date
- 1888-05-01
- Page
- Seite 106 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2969669-2969754-2969760--2259-2972435- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
106 Ende doch genötigt, zum Christentum überzntreten, wenn sie sich entdeckt sahen und nicht auswandern konnten oder mochten. Daher kommt es, daß die Kirchenbücher der Hauptstadt aus der Zeit des 16. und 17. Jahrhunderts mehrere Taufen von jüdischen Familien verzeichnen, bei denen zuweilen sogar der ganze Hof Pathe stand. — Die letzten Dekrete gegen die Juden stammen aus den Jahren 1685; 1723; 1727. Diese Jahreszahlen bezeichnen auch die Epoche des beginnenden aber unaufhaltsamen Niedergangs der schwedischen Großmacht, womit das Emporkommen einer auf Jntrigue und Cliquenwesen sich stützenden Adels- und Priesterherrschaft Hand in Hand ging. Wie nun die in Frage stehenden Dokumente zeigen, hat auch diese Macht schon nach wenigen Jahrzehnten die erneute Niederlassung der Judeil gewünscht und mit holländischen Juden hierauf abzielende- Verhandlungen angeknüpft. Freilich ohne Erfolg; man war zu engherzig; das Maß der angebotenen religiösen und bürgerlichen Freiheit erschien den Juden für einen dauernden Aufenthalt im Lande unzureichend. Erst als der ebenso geistreiche wie energische Gustav III. 1771 auf den Thron kam und die Adelspartei zurückdrängte, und nicht nur Kunst und Wissenschaft, sondern auch Handel, Seefahrt und Gewerbe einen erhöhten Aufschwung nahmen, waren auch für die Aufnahme der Juden die Verhältnisse reif geworden. Dazu kam noch ein anderer Umstand. Im Jahre 1775 wurde Marstrand ein Freihafen. Neben andern ausländischen Kaufleuten etablierten sich daselbst auch Juden in größerer Zahl. Hier hat man also die Juden in ihrer Leistungsfähigkeit und Solidät noch unmittelbar erkennen und schätzen gelernt. Es spricht jedenfalls sehr zu Gunsten jener jüdischen Kanfleute, daß bald darauf, 1779, der schwedische Reichstag die Zulassung der Juden beschlossen hat und im Mai 1782 das sog. Judenreglement des kgl. „Commeree-Kollegium" herauskam, welches für die Niederlassung der Juden die gesetzliche Basis enthielt. Dieses Reglement, das im Wesentlichen bis zum Jahre 1838 in Geltung blieb und für die bürgerliche und rechtliche Stellung der Juden im Lande maßgebend war, kennzeichnet in religiöser Beziehung den Geist uud die Toleranz seiner Entstehungsepoche und enthält auch sonst nichts, was man als von Gehässigkeit und Verachtung eingegeben ansehen könnte. Dagegen zeigt fast jeder Paragraph eine kaufmännische Berechnung des eigenen Vorteils, die an Raffinement grenzt. Man machte gar keinen Hehl daraus, daß man eigentlich nur darauf absehe, die Juden möchten mit ihren Kapitalien, ihrer Intelligenz, ihrem Unternehmungsgeist und ihrer Arbeitskraft mit dazu beitrageu, den gesunkenen schwedischen Nationalstand zu heben und dem Handel einen größeren Schwung zu geben. So versicherte man sich zunächst, daß nur Kapitalisten von der angebotenen Freiheit Gebrauch machen konnten, durch die Bestimmung, daß jeder Ankömmling außer guten Leumundszeugnissen ein „verfügbares Kapital" von 2000 riksdnler specie — 8000 Kronen — 9000 Mark aufzuweisen habe. Für den ersten Schutzbrief hatte er 400 Kronen zu erlegen. Zuvor hatte er auch noch zwei Bürgen zu stellen, welche für die richtige Bezahlung der Steuer während der nächsten sechs Jahre hafteten. Das Alles hatte innerhalb der ersten 6 Wochen nach Ankunft im Lande zu geschehen. Um die Thätigkeit der Juden besser überwachen, auch wohl um das Konkurrenzgebiet für sie einzuengen, beschränkte inan ihr Aufenthalts- und Handelsrecht auf die drei Städte Stockholm, Gothenburg und Norrköping. Während der angegebenen Frist hatten sie sich für eine der drei „für Etabliruug der Juden privilegierten Städte" zu entscheiden oder schleunigst das Land zu verlassen- Neben diesen Hanptbestimmungen finden