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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1887-12-01 · Heft 12 (1.12.1887) · p. Seite 274

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 12 (1.12.1887)
Date
1887-12-01
Page
Seite 274 (sequence 10)
Language
German
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274 regellosem Geschrei würdelos abgeleiert, und auffälliger Weise sind diejenigen, welche sonst dem Judentum am fernsten stehen, hierbei' die lautesten und eifrigsten Schreier. Im Sturmschritt wird alsdann die Leiche zu Grabe getragen, so daß oft das Gefolge nicht Nachkommen kann. Es fehlt eben die Weihe und Würde. — Hochzeiten werden in großen Gemeinden vielfach von Leuten der Umgegend gefeiert, welche sich ihre Lehrer zur Trauung mitbringen. Jeder vollzieht diese im Hotel nach seiner Weise; auch hier fehlt gar oft die heilige Würde, sogar die Beachtung des jüdischen Gesetzes. Denn gesetzeskundige Rabbiner wirken dabei nicht immer mit, werden auch nicht zu Rate gezogen und befragt. Es kommt dabei aber auch sogar vor, daß auswärtige Rabbiner, welche ein fremdes Brautpaar trauen, den heimischen Kollegen nicht über solche Verhältnisse befragen, welche das jüdische Ehegesetz berühren. Man hat eben nur das finanzielle und nicht das religiöse Interesse im Auge- Irrtümlich nimmt man die vollzogene Civiltrauung als genügende Berechtigung zur Vollziehung der religiösen Trauung an. Dieselbe genügt aber nur in landes-, nicht in religionsgesetzlicher Hinsicht, denn die religionsgesetzlichen Beziehungen berücksichtigt die Civiltrauung nicht. Diese und viele andere Mißstände müßten gehoben, noch vieles Andere müßte geordnet werden. Man wartet auf die Initiative der Rabbiner, vielleicht in Verbindung mit den Vorstehern oder Deputierten der Gemeinden. In früherer Zeit gab es derartige Versammlungen und Beratungen. Damals aber war Religions-Kenntnis und religiöses Interesse beim Volke, und die Rabbiner besaßen Autorität und Eillfluß. Heute indeß fehlt Alles oder Einzelnes. Der Verwaltung werden die Rabbiner prinzipiell fern gehalten; die Vorsteher wollen eine ungeteilte Macht für sich allein. Man will einen bezahlten und auf Zeit gemieteten Beamten nicht mitreden lassen und bildet sich auch ein, hinter der Macht oder dem Einfluß des Rabbiners ein hirarchisches Gespenst fürchten zu müssen. Darum blieben auch die Rabbinerversammlungen und Synoden der Neuzeit ohne Wirksamkeit. Der Rabbiner, sagt man, ist Lehrer, und sein Einfluß soll sich auf Belehrung und Beratung beschränken. Aber auch der Lehrer muß Einfluß und Autorität haben, und der Rabbiner unserer Zeit wird in der Regel weder befragt noch gehört, am wenigsten sogar von den Vorstehern. Diesen indeß fehlt meistens sowohl Kenntnis von der Religion, wie Interesse und Zeit dafür, und doch liegt die Ordnung und Verwaltung der religiösen Angelegenheiten, selbst der inneren, lediglich in deren Hand. Da ist deren Vernachlässigung nicht zu verwundern. Prinzipiell ist es ja recht, das Laien-Element für die religiösen Angelegenheiten zu interessieren und dasselbe mit in die Verwaltung zu ziehen; aber allein und ausschließlich kann man den Laien-Vorstehern heute die religiösen Angelegenheiten noch weniger überlassen, als früher. Es fehlt ihnen meistens Verständnis und Sinn für solche Dinge, und obwohl sie des Beirats und der Unterstützung der Rabbiner nicht entbehren können, halten sie dieselben doch prinzipiell von der Beratung fern und schließen sie von ihrem Kollegium ans. In der Vorzeit war den Vorständen oft ausreichende Religionskenntnis eigen, es stand ihnen sogar ein selbständiges Urteil zu und dennoch ward dem Rabbiner der zuständige Einfluß gewahrt. Heute findet trotz der allgemein herrschenden Unkenntnis in religiösen Dingen und trotz oder vielmehr wegen der gewohnten Gleichgültigkeit das gerade Gegenteil statt. Der Rabbiner ist gewöhnlich dem Vorstande untergeordnet; es gebührt ihm aber eine übergeordnete oder doch gesonderte Stellung mit Separat-Votum, denn er darf sich in seiner Stellung bei

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