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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1887-09-01 · Heft 9 (1.9.1887) · p. Seite 204

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
7 (1887)
Issue
Heft 9 (1.9.1887)
Date
1887-09-01
Page
Seite 204 (sequence 12)
Language
German
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204 unterricht oder Gottesdienst der Fall; Schule und Synagoge sind in ihrer Wirksamkeit auf das religiöse Denken oder Leben erfolglos, wenn hierfür die Mithülfe oder das Vorbild des Hauses fehlen. Dem Rabbiner muß daher Einfluß auf das Haus geschaffen werden; es genügt seine Wirksamkeit in der Synagoge und Schule nicht, der Rabbiner darf auch dem Hause nicht fremd sein. Aber sogar in der Synagoge erhebt man sich kritisierend über das Wort und die Predigt des Rabbiners, im Hause dünkt nian sich erst recht frei und duldet keinen fremden Einspruch und Einfluß. Man betrachtet und behandelt den Rabbiner als einen bezahlten und abhängigen Beamten, man stellt ihn nicht einmal sich gleich, geschweige über sich; wie soll er da durch Stellung und Wort Einwirkung und Einfluß üben? Man ist im Hause auch vom Geschäft oder Besuch gedrängt und zu sehr in Anspruch genoninien; die geselligen und religiösen Verhältnisse des Hauses sind auch nicht immer der Art, um dem Rabbiner einen freien Verkehr zu gestatten: da ist es sehr schwer, dem Einflüsse des Rabbiners auf die religiöse Gestaltung und Führung des Hauses einen Weg zu bahnen. Wir loben daher sehr die Erneuerung der Rabbiner - Versammlungen, aber vermissen sehr die Bestrebungen für Hebung und Anerkennung der Rabbiner, ihrer Stellung und ihres Einflusses; und davon hängt doch zunächst so Vieles ab. Wir tadeln darum geradezu, daß sich die Rabbiner den Vorständen gegenüber eine so untergeordnete, fast unterthänige Stellung geben. Mit auffallender Schüchternheit und übertriebenem Devotismus tritt nian an die Vorstände heran und bittet gleichsam um Verzeihung, daß man es wagt, ihnen Weisung zu geben oder vielmehr Bitten vorzutragen und zur geneigten Berücksichtigung zu empfehlen. Wir wollen keine Macht für den Rabbiner, aber Achtung, Stellung und Einfluß beanspruchen wir für ihn; sein Wort muß wenigstens gehört werden. Eine erzwungene Religion, erzwungenes religiöses Bekenntnis und Leben, also ein Machtwort des Rabbiners, das angenommen, anerkannt und befolgt werden muß, mögen wir nicht. Das Judentum beruht auf einem „Bundesverhältnis" zwischen Gott und Israel; Moses und Josua lassen dem Volke freie Bestimmung, freie Wahl, und der Talmud erklärt: „Alles liegt in Gottes Hand, außer Gottesfurcht" Aber Gott und sein Wort müssen wenigstens zu Gehör kommen können, der Rabbiner muß wenigstens reden dürfen, es muß ihm dazu die Möglichkeit gegeben werden. Freiheit ist eine Bedingung des religiösen Denkens und Lebens, aber bei den Unmündigen ist für das religiöse Denken der Glaube, für das religiöse Leben die That, bei ihm ist das Gesetz, die Vorschrift unerläßlich; zum freien, selbständigen Denken oder Handeln muß der Mensch erst erzogen werden. Daruin muß der Rabbiner gehört werden und Einfluß haben in den Vorstandssitzungen vor den Vorstehern, in der Synagoge vor der Gemeinde, in der Schule vor den Kinder», im Hause vor der Familie. Dem Rabbiner geziemt dabei, auch nach talmudischer Weisung, Ruhe. Sanftmut, Bescheidenheit, aber ihm gebührt Achtung, Stellung, Autorität. Der Berliner Vorstand, der alles besser und allein zu wissen vermeint, wagte in seiner Begrüßungsrede bei der vorigen Rabbinerversammlung sogar den alten und hochwürdigen Weisen Weisung zu geben, wie sie reden und sich benehmen müssen. Die Unangemessenheit und Unwürdigkeit eines solchen Verhaltens herausfühlend haben sich vielleicht manche von der diesjährigen Rabbinerversammlung fern gehalten. Der Breslauer Vorstand hat aber würdiger und angemessener gesprochen; jedoch scheint der Berliner Druck noch nachgewirkt

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