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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1885-06-01 · Heft 6 (1.6.1885) · p. Seite 125

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 6 (1.6.1885)
Date
1885-06-01
Page
Seite 125 (sequence 5)
Language
German
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125 verkauft," rufen sie aus und bezeugen dadurch, daß die Verlobung eines freien Mädchens sonst nicht wie ein Kauf angesehen wurde. In der That, nichts berechtigt uns die Verlobung im biblischen Altertum für einen Kauf anzusehen, Die Morgengabe verlieh ihr so wenig diesen Charakter, wie die Geschenke, welche der Bräutigam an die Braut und deren Verwandte verteilte. Im Gegenteil, da die Braut niemals eine Mitgift erhielt, da ferner die Tochter bei den ackerbautreibenden Israeliten nicht erbte, wenn Söhne vorhanden waren — damit der Erbacker ungeteilt der Familie erhalten bleibe — so war die Verlobung im alten Israel weit weniger eine Geldnnterhandlung als in späteren Zeiten. Entsprechend dem schönen Worte der Schrift: „Darum verläßt der Mann seinen Vater und seine Mutter und hängt seinem Weibe an," gieng in Israel zu allen Zeiten die Stiftung der Ehe vom Manne aus. Der Mann sollte um die Frau werben; das Umgekehrte widersprach der israelitischen Auffassung von der Würde des Weibes (Ex. 16, 64) und galt als ein Umsturz der sittlichen Ordnung (Jes. 4, 1 Jer. 31, 21). Die Jungfrau sollte in edler Zurückhaltung verharren, bis daß sie um ihre Zustimmung angegangen wurde. Denn gegen ihren Willen wurde wohl selten eine freie Jungfrau verlobt. Die Geschichte Simsons, der eine Philistäerin ans Thimnatha gegen den Willen seiner Eltern heiratete, beweist sogar, daß Eltern ihren Widerstand nicht selten aufgaben, wenn sich die Neigung ihres Kindes als eine dauernde offenbarte. Und die schöne Erzählung von der Verlobung Rebekas ist nach den Worten Ewalds wie in vielen anderen Beziehungen so gewiß auch darin nur das Abbild der Eheschließung, wie sie thatsächlich während der schönsten Zeiten des Volkes in den meisten Häusern sich gestaltete. Einfache treue Liebe und Ergebenheit, daneben eine gewisse Vorsicht in der Auswahl des Weibes aus würdigem Geschlechte, waren zumeist die Gründe auf denen ein neues Haus in Israel aufgebaut wurde. Die Frau heiratete in die Familie ihres Mannes hinein, der, solange sein Vater lebte, gewissermaßen der Großknecht derselben blieb. Instruktiv ist hierfür die kurze Notiz der Bibel über den Richter Jbzan aus Betlehem (Nicht. 12, 8 ff.). Er hatte 30 Söhne und 30 Töchter; die 30 Töchter gab er aus in die Fremde und ebensoviele Töchter brachte er heim für seine Söhne (Einehe). Der Satz der Schrift: „Darum verläßt der Mann seinen Vater und seine Mutter und hängt seinem Weibe an", will demnach nicht die wirtschaftliche Trennung des Sohnes von den Eltern, sondern nur die selbst über die Elternliebe hinausgehende Zuneigung des Mannes zu seinem Weibe betonen. Der Bräutigam zog festlich geschmückt, begleitet von einer Schaar von Freunden, in das Haus seiner Braut, die ihn geschmückt und verschleiert (Gen. 24, 65. Jes. 49, 18. 61, 10. Jer 2, 32.) erwartete, und er führte sie dann unter festlichem Jubel in das Haus seines Vaters, wo das Hochzeitsmal stattfand, das gewöhnlich 7 Tage dauerte. (Nicht. 14, 12. Gen. 29, 27.) Ich habe bisher über die ausdrückliche Zeremonie der Eheschließung nicht gesprochen, weil eine solche nicht ausdrücklich bezeugt ist. Allein der Umstand, daß die Ehe von den Propheten (Mal. 1, 14. Ex. 16, 8) und Dichtern (Spr. 2, 17) ein „Gottesbund" genannt wurde, bei dessen Schließung der Bräutigam schwur und Gott zum Zeugen anrief, macht es wahrscheinlich, daß eine dem Begriffe ihrer Heiligkeit entsprechende Weihe derselben am Verlobungs¬ oder. Hochzeitstage stattfand. Ein Priester allerdings hat den Akt nicht vollzogen,. sondern es wird auch hier der Vater seines hauspriesterlichen Amtes gewaltet und den Segen gesprochen haben, wie die Verlobung Rebekas zeigt, und wie

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