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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1885-06-01 · Heft 6 (1.6.1885) · p. Seite 124

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 6 (1.6.1885)
Date
1885-06-01
Page
Seite 124 (sequence 4)
Language
German
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124 altistael. Sprichwort (Spr. 11, 22.). Mehr durch tägliche Uebung und gelegentliche Weisung als durch förmlichen Unterricht wurden die Mädchen mit allen Sitten und Gebräuchen bekannt gemacht, und bei den religiösen Familienfesten vernahmen auch sie die Erzählung des Hausvaters von den großen Thaten der Vorzeit (Deut. 31, 12. Ex. 12. 26.). So wurden sie gefestigt in der Liebe zu Gott und in der hohen Achtung israel. Sitte, so daß es die schärfste Verurteilung irgend einer That war, wenn von ihr gesagt wurde: „Also pflegt nicht zu geschehen in Israel!" Daneben wurden die Mädchen schon frühzeitig zur häuslichen Beschäftigung herangezogen: sie kochten und bucken, was selbst von einer Königstochter bezeugt wird, (2. Sam- 13, 8.) sie holten täglich Wasser vom Brunnen für den Bedarf des Hauses; sie lernten spinnen und weben und verfertigten allerlei kunstvolle Arbeiten unter der Anleitung der Mutter. So wurde das Mädchen in allen Stücken so erzogen, daß sie dereinst eine wirkliche Gehülfin dem Manne werde, der mit ihr ein Haus in Israel gründet. Ueber seine Kinder besaß der Vater eine große, in der patriarchalischen Sitte jener Zeiten begründete Gewalt, die indessen lange nicht so schrankenlos war, wie etwa im alten Rom. Wenn der israel. Hausvater verschuldet war, so konnte er seine Kinder dem Gläubiger an Zahlung statt überweisen, den Sohn zur Verrichtung von Sklavenarbeit, die Tochter aber zum Zwecke der Verehelichung (Ex. 21, 1—12. Reh. 5, 5). Wir haben es hier, wie sich weiter zeigen wird, mit einer uralten Sitte des semitischen, ja des gesammt-orientalischen Heidentums zu thun, die der Mosaisinus zu mildern suchte» indem er in diesem Falle die Dienstzeit des Mannes auf 6 Jahre beschränkte und der Frau die Rechte einer legitimen Gattin sicherte. Es darf darum hieraus keineswegs, wie das so häufig geschah, auf ein freieres Verfügungsrecht des Vaters über seine Tochter als über seinen Sohn und auf eine niedrigere Stellung des Weibes geschlossen werden. Ebenso verhält es sich mit der Eheschließung. Auch hier ist der Sohn nicht günstiger als die Tochter gestellt, insofern als der Vater für jenen die Werbung übernimmt (Nicht. 14, 2.) und für diese den Kaufpreis empfängt. Ist kein Vater vorhanden, so tritt die Mutter in die Rechte des Vaters, wie das bei Jsmael, dem Sohne der Hagar geschah (Gen. 21, 21.). In der Entrichtung eines Kaufpreises für die Verlobte, der je nach dem Range derselben verschieden war (Hos. 3, 2.), gewöhnlich aber 50 Sekel Silber betrug (Ex. 22,16. Deut. 22, 29.), und der nicht immer in Geld, sondern auch in anderen Leistungen, z. B. wie bei Davids Werbung um die Königstochter Michal in kriegerischen Thaten, bei der Jakobs um Rachel in 7 jährigem Hirtendienste bestehen konnte, darf man allerdings einen Rest aus der altheidnischen Zeit des israel. Volkes erblicken, wo die Frau, wie bei den ältesten Griechen, Deutschen, Babyloniern und Assyrern, von dem Manne gekauft wurde, >vas noch jetzt bei den Arabern und vielen anderen asiatischen und afrikanischen Völkerschaften üblich ist. Allein gerade hier zeigt sich die versittlichende Macht des Mosaisinus, da in der Bibel nur noch der Name (Mohär) an die ehemalige Sitte erinnert. Der frühere Kaufpreis ist thatsächlich zu einer Morgengabe geworden, bei deren Ueberreichung der Bräutigam genau so wenig daran dachte, seine Braut zu kaufen, wie er etwa in unserer Zeit Aehnliches denkt, wenn er derselben den Trauring ansteckt. Rachel und Lea, die Töchter Labans, sind gerade deshalb so erbittert gegen ihren Vater, weil dieser die Liebe Jakobs bis zu einem 14jährigen Hirtendienste ausgenutzt hatte. „Wir sind ihm ja wie Fremde geachtet, denn er hat uns

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