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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1885-03-01 · Heft 3 (1.3.1885) · p. Seite 65

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
5 (1885)
Issue
Heft 3 (1.3.1885)
Date
1885-03-01
Page
Seite 65 (sequence 17)
Language
German
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65 Paß muß ausdrücklich stehen, daß sie als Pilger, nicht aber um Handel zu treiben, oder sich daselbst anzusiedeln, sich nach Jerusalem begeben. 2) Ihr Aufenthalt in Palästina darf unter keinen Umständen länger als einen Monat dauern. Die Israeliten haben sich ihren in diesem Sinne abgefaßten Paß von dem zuständigen türkischen Konsul visiren zu lassen und sind gehalten, bei ihrer Ankunft sich mit einem Erlaubnißschein fiir ihren Aufenthalt von den Kaiserlichen Behörden zu versehen. Die Erlaubnißscheine sind in der gleichen Weise wie die Pässe zu fassen. Ausweisungs-Ordres für Israeliten, welche sich in jene Gegenden begeben, um dort Handel zu treiben, sind um so berechtigter, als Palästina durchaus kein Land für den Handel ist, so daß also ein solcher Grund offenbar nur als Vorwand für die Bemäntelung einer Einwanderung dienen soll. In Folge Befehles der Kaiserlichen Regierung ersuche ich Sie, Herr Generalkonsul, diese Maßregeln denen, welche es interessirt, bekannt zu geben. Gleichzeitig sind dieselben davon zu benachrichtigen, daß denen, welche sich nicht hiernach richten, der Eingang in Palästina wird verweigert werden." Mitteilungen. Paulus Cassel wendet sich in seiner jüngst erschienen Schrift „Ahasverus. Die Zage vom ewigen Juden" in einem kritischen Protest gegen den Hofprediger Adolf Stöcker und den Philosophen Eduard v. Hartmanu. Ersteren nennt er eine für die evangelische Kirche verhängnisvolle Persönlichkeit, er sei nicht gottbegnadet, weil ihm die Liebe fehle, und von letzterem meint er, er hätte, um über die Juden zu schreiben, tiefere Forschungen anstellen müssen und erwägen sollen, was die Juden in zweitausendjährigem Ringen und Leiden geleistet haben auf dem Gebiete der Litteratur, von deren Ausdehnung er keine Ahnung habe, da er Zunz's Schriften nie gelesen. Die Kenntnis eines Volkes sei ohne Kenntnis seiner Litteratur unmöglich, woher es denn auch komme, daß die Juden sich selber nicht kennen. Calsel hält den Antisemitismus wie die Cholera für eine Sumpfkrankheit und erhofft von der christlichen Kirche die Besiegung derselben. —Herr Dr. Adolf Aellinek veröffentlicht in der Zeitschrift „Hakol" Aufzeichnungen eines Anhängers von Äabob Krank nach - in seinem Besitze befindlichen Handschriften aus dem Nachlasse des Herrn Prof. Wolfgang Wessely —Herr P. Lawy in Wien giebt unter dein Titel „Montefiore" eine illustrierte Zeitung für die israelitische Jugend heraus, die alle vierzehn Tage erscheint.—Inder uns zugegangenen ersten Nummer der Zeitschrift für praktische Rechtspflege „Das Tribunal" von 0r. S. A. Belmontr (Hamburg I. F. Richter) befindet sich in dem vierundsechzig Seiten umfassenden Hefte ein Aufsatz „Der Neustettiner Syna^ogenbrand", dargestellt von Herrn Rechtsanwalt vr. Iello in Berlin mit Situationsplan (S. 5— 59). — Der von dem Geh. Regierungsrate L. Äabobi aus Liegnih in der Berliner Beamteu-Vereinigung im Jahre 1880 gehaltene Vortrag „Von den Friedhöfen Berlins", in welchem auch der jüdische Gottesacker behandelt wurde, ist in der Monatsschrift für deutsche Beamte abgedruckt. — Herr Ör. Kahelnsohn in Zt. Petersburg hat in der Zeitschrift „Jewreiskoje Obosrenje" eine Arbeit über talmudische Mediein veröffentlicht, in welcher er den Nachweis führt, daß Galenus bei seinem Aufenthalte in Palästina in einer dortigen medicinischen

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