Mannheim
Compact Memory

Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-11-01 · Heft 11 (1.11.1884) · p. Seite 254

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 11 (1.11.1884)
Date
1884-11-01
Page
Seite 254 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2969669-2969712-2969724--1193-2971643
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

254 Jas babylonische Gmt und das Jahrhundert nach demselben mit besonderer Berücksichtigung auf die religiöse Entwicklung des Judentums. Von Dr. Adolf Rosenzweig, Rabbiner in Teplitz. (Fortsetzung) Was das Verbot des Eingehens von Ehen mit fremden Völkerschaften betrifft, so gilt das Pentateuchische blos von den sieben kanaanitischen Nationen (vgl- Ex. 34, 11, 16; Deutr. 7, 3); hingegen ist nach Deutr. 21, 10 (vgl. Rut 1, 4; 4, 13; Num. 12, 1; 1 Ehr. 2, 17; 1 K. 3, 1) sogar gestattet, eine Kriegsgefangene als Gattin heimzuführen. Ebenso wird daselbst 23, 8 u. 9 ausdrücklich verboten, den Edomiter zu verabscheuen „denn er ist dein Bruder," so auch den Egypter, „denn in seinem Lande warst du ein Fremdling" und ist es deren Kindern im dritten Geschlecht gestattet, in die Gemeinde des Herrn zu kommen. In Esr. 9, 1 werden nun gelegentlich der Ausschließung der fremden Frauen nur fünf der alten Völkerschaften Kanaans (vgl. Ex. 13, 5) und neben ihnen gegen Deutr. 23, 8 und 9 die Ammoniter, Moabiter und Egypter genannt. Es war ein kühnes Beginnen Esra's und um so bedeutsamer, als es thatsächlich gegen das Wort der Thora unternommen ward (vgl. Kid. 68, b, Maim. Issurs bi» 12, 1; T»r Eben haeser § 44). Offenbar bleibt uns nur die eine Lösung der Frage: Esra kümmerte sich nicht so sehr um das Wort, als um den Geist des Gesetzes; denn was mochte wol das pentateuchische Gesetz mit dem von ihm gebotenen Vernichtungskriege gegen die Völkerschaften des Landes bezwecken? Nichts anderes als die Reinerhaltung des sittlichen Volkslebens, das, solange die Inden inmitten des Heidentums lebten, gefährdet war! Ist aber dann, geht man von dieser Grundidee des Gesetzes ans, ein Unterschied zwischen Ammon und Moab, Jebusiter und Egypter zu machen? Sicherlich nicht! Das Heidentum ist in religiöser und sittlicher Beziehung der vollständige Gegensatz des Mosaismus und Judentums und hätte dieses, wie jenes, ließe man es gewähren, sicherlich entwurzelt oder gar aufgelöst. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, betrachtete Esra die Frage und wir werden die Lösung, mag sie uns auch als allzu rigoros und verhängnisvoll für die Geschichte der Zukunft Israels erscheinen, begreifen und billigen. Gleicherweise verhält es sich mit dem zweiten Punkte, der Sabbatheiligung. Der Pentateuch kennt nur das Verbot jeglicher Arbeit, des Feueranzündens, des Sammelns von Manna und Holz, sowie den Wohnort am Sabbat zu verlassen (Ex. 20, 8 f; 23, 12; 31, 12 f; 35, 2 f; Num. 15, 32 u ö.) Allerdings setzt schon Amos 8, 5, ebenso Jer. 17, 21, namentlich aber Jes. 58, 13 eine weitere Entwicklung des Sabbatgesetzes voraus; dennoch aber bleibt es vom Standpunkte des pentat. Gesetzes ans ungerechtfertigt, wenn Nehemia (13, 17) es tadelt und mit aller Energie zu verhindern sucht, daß von den Phöniziern, die am Sabbat nach Jerusalem zu Markte kamen, gekauft werde und wird die Anordnung nur dann verständlich, wenn wir auf den eigentlichen Zweck des Sabbatgesetzes und auf dessen ethische Bedeutung Gewicht legen. Ebenso widerspricht die dritte Verpflichtung, alljährlich ein Drittel Sekel zur Erhaltung des Heiligtumes beizutragen, der Anordnung in Ex. 21, 13, wonach von jedem in Israel ein halber Sekel zu diesem Zwecke gefordert wurde') und ist wahrscheinlich nur durch die ') Auch die Feier des Hütteufestes ward in Esra's Zeit nicht ganz nach pentateuchischer Anordnung begangen. Nach Lev. 23, 40 sollte cmt l. Tage des Festes die Frucht von Baume

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.