Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1884)
- Date
- 1884-11-01
- Page
- Seite 253 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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253 Meine Bemerkungen wurden bei der Schlußfassung der These auch berücksichtigt. — 2) Ferner bemerkte ich zu dem Nachtrag der These: „daß wenn im spätem Schrifttum hie und da inhumane Aeußerungen Vorkommen, dieselben nur Meinungen Einzelner seien", daß im Talmud auch derartige Vorschriften von einer Gesammtheit von Schriftgelehrten enthalten seien! Sv z. B. die 18 Verordnungen, welche noch vor der Zerstörung des zweiten Tempels unter der Oberherrschaft der barbarischen und herrschsüchtigen Römer auf dem Söller Rabbi Chanina ben Chiskija's beschlossen worden sind; und führe ich beispielsweise die eine Erläuterung im Talmud (Traktat Sabbot 15—17) hierüber an: „jene Schriftgelehrten verboten das Brod und das O e l der Heiden wegen deren Wein, und den Wein derselben wegen der Verbindung mit deren Töchtern im trunkenen Zustande!" Dennoch hatte Rabbi Akiba ein halbes Jahrhundert später, als er bemerkte, daß das israelitische Volk deren Oel nothwendig hatte, das hierauf bezügliche Verbot wieder aufgehoben! Auch diese meine Bemerkung fand bei der Schlußfassung der These Berücksichtigung. — Sollte nun eine Versammlung und Zustimmung voll circa 120 Rabbinen*) Deutschlands nicht ein gleiches Recht besitzen, öffentlich zu erklären, dasi alle dergleichen Vorbeugungsverbote, welche im Talmud gegenüber den Götzendienern „Akum“ Vorkommen, in in unserer Zeit und besonders unter civilisirten Nationen unb den Bekenner» der positiven Religionen des Christentums und Mohamedismus keinerlei Giltigkeit mehr haben? — Wenn indeß der Redakteur eines bekannten jüdischen Hetzblattes im Voraus behauptet hatte, daß jener Nachtrag zur ersten These nicht richtig sei, ja sogar eine Unwahrheit enthalte, so überlassen wir ihm und seinen Parteigenossen die Verantwortlichkeit für die Folgen, welche eine so falsche Behauptung bei der gegenwärtigen judenfeindlichen Bewegung nach sich ziehen könnte!! Indeß ist nicht zu leugnen, daß nicht nur der Talmud, sondern auch alle die systematischen rituellen Codices bis zum Schulchan Aruch alle jene Vorbeugungsregeln gegen das Heidentum mit ausgenommen haben, weil sie meinten, in halachischen Compendien des Talmuds dürfte nichts ausgelassen werden, was natürlich zu falschen Annahmen innerhalb und außerhalb des Judentums verleitete; wobei jedoch die meisten derartigen Verfasser erklärten, daß darunter die Tochterreligionen des Judentums keinewegs gemeint seien! Besser wäre es freilich gewesen, wenn sie jene Vorbeugungsregeln gegen das Heidentum nicht ausgenommen hätten, wie dies schon vor 200 Jahren a) der zu seiner Zeit aufgeklärteste Jehuda Leon de Modena in Italien in seinem Ausgzuge des Schulchan Aruch und 5) der berühmte Rabbiner der portugiesischen Gemeinde zu Amsterdam David Pardo in seinem Schulchan Tahor gethan haben. Namentlich dürfte es die Aufgabe einer künftigen Rabbinerversammlung sein, die betreffenden Stellen aus dem allenthalben verbreiteten, erst im 16. Jahrhundert verfaßten Schulchan Aruch des R. Joseph Karo auszuscheiden.**) *) Dazu kam noch nachträglich eine ähnliche Erklärung von circa 50 Rabbinen der sogenannten orthodoxen Parthei! **) Ein solches Verlangen äußerten gegen mich wahrhaft fromme Kurgäste, welche das sonderbare G u t a ch t e n des Professors Gildemeister aus dem jüngsten Bonner Prozesse gelesen hatten. Darüber ein andermal!