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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-09-01 · Heft 9 (1.9.1884) · p. Seite 215

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 9 (1.9.1884)
Date
1884-09-01
Page
Seite 215 (sequence 21)
Language
German
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215 / Bedeutung habe, womit die orthodoxen Rabbinen, wenn sie nicht Fälscher sind, einverstanden sein können, denn das ist nicht zu leugnen, daß in den Kreisen der deutschen Pseudo-Orthodoxen der Schulchan Arnch der unfehlbare papierene Papst geworden. Leider steht ein großer Teil der Juden noch nicht auf der Höhe der positiven Reform und es wird darin mit jedem Tage schlimmer, da diejenigen, die die Wächter des Judentums sein sollten, mit Blindheit geschlafen sind. Es fehlt an Organisation. Jeder will berufen sein zum Führer, jeder sammelt Anhänger, jeder lockt und sucht zu — überzeugen? — nein, heute überzeugt man nicht mehr, man agitirt, man intriguirt. Jeder Gemeinde-Vorstand ordnet frischweg nach eigenem Ermessen; eine Autorität, eine Ober-Instanz ist nicht vorhanden und kann nicht vorhanden sein, denn Nieniand will sich unterwerfen. Muß denn ein jüdisches Konsistorium, ein Sanhedrin oder dergleichen von der Regierung eingesetzt werden? Können denn die Gemeinden sich nicht selbst eine autoritative Macht schaffen, würde eine freiwillige Unterordnuug vom Staate verwehrt werden? Warum geschieht aber nichts dergleichen?" — Am 27. Juni hielt der deutsche Antisemiten-Bund in Berlin eine Volksversammlung in der Viktoria-Brauerei ab. Der Herr Stadtverordnete Pickenbach sprach über „Das moderne Judentum" und „den Rabbiner-Kongreß." Redner, so schreibt ein Berichterstatter, hat über den Rabbiner-Kongreß die genauesten Daten und Mitteilungen und liest sogar eine Reihe derselben vor. Aus dem Kongresse mit seinen Vor- und Nachspielen gehe hervor, daß der Talmud heute noch die Richtschnur des jüdischen Lebens und Handlens sei. Pickenbach will, daß man auffordere, eine dem Christen- und Deutschtume gefährliche feindliche Religionslehre zu verbieten, und daß die Reichstagskandidaten in diesem Sinne interpelliert werden. Er hält das Judentum weder für eine Religionsgesellschaft noch für eine Nation. Wir sehen, Pickenbach greift zu dem altheidnischen Standpunkt zurück, der im Altertume in Antiochus Epiphanes bekämpft und besiegt wurde. Auch Stöcker hat in einer Rede in der Versammlung der christlich-sozialen Partei über „die jüdische Anmaßung gegen den preußischen Adel, gegen die preußische Uniform und gegen das preußische Königtum" sich über den jüngsten Rabbiner- Kongreß in Berlin ausgesprochen. Er sagte: „Zwei Judenversammlungen, der Rabbiner-Kongreß und vorher die in Koblenz haben den jiidischen Charakter gekennzeichnet. Elfterer hat offen anerkannt, daß ein großer Teil der jüdischen Jugend keinen Religionsunterricht hat — das erklärt vieles — und letztere hat konstatirt, daß die sittlichen Lehren der Juden hinter der Zeit zurückgeblieben sind. Nun verlange ich, daß die antijüdische Bewegung von den Juden, die ja nach ihren! eigenen Geständnis zum Teil religionslos, zum Test hinter den sittlichen Anforderungen der Zeit zurückgeblieben sind, als berechtigt anerkannt wird. In späterer Zeit wird man uns es danken, daß wir die Juden auf ihre Fehler aufmerksam gemacht, daß wir die Wahrheit Wahrheit, das Recht Recht genannt haben. Die Juden fangen schon an zur Erkenntnis zu kommen. Der Rabbiner-Kongreß hat Nächstenliebe für alle Völker proklamirt. Proklamirt hat er sie; aber vorläufig glaubts ihm kein Mensch. Wer so lange auf schlechten Wegen gegangen, muß seine Besserung erst durch die That beweisen. Die heut gerügten Artikel der jüdischen Presse beweisen, daß die Selbsterkenntnis noch nicht allgemein zum Durchbruch kam." Wie ganz anders äußert sich der Kirchenrat U. W. Linker in Speier in der Monatsschrift „Beweis des Glaubens" von O. Andrea' und E. Brachmann Febr. 1884 in einem Aufsatze überschrieben „die soziale Bedeutung des mosaischen Gesetzes." Er will die mosaischen Gesetze nach ihrem

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