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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-07-01 · Heft 7 (1.7.1884) · p. Seite 165

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 7 (1.7.1884)
Date
1884-07-01
Page
Seite 165 (sequence 19)
Language
German
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165 werden verdient: „Handelsgericht zu Ilfow (Bukarest) 1883, 27. April (9. Mai) Nr. 4043. Mein Herr! Bezugnehmend auf das Journal Nr. 1145 (83) teile ich Ihnen mit, daß das Gericht die von Ihnen vorgenommene Wahl des Herrn Isanll Elias als Sachverständigen verworfen hat, weil letzterer der jüdischen Religion angehört. Ich ersuche Sie an dessen Stelle einen Rumänen zu nennen. Genehmigen Sie u. s. w. Der Präsident M. Ä. Ginvara. Der Gerichtsschreiber StatesKo. — Auch von Rußland ist nichts Gutes zu berichten, wenn auch ab und zu die Hoffnung Ausdruck findet, daß von Seiten des Staates eine Besserung der Zustände, die unerträglich geworden, zu erwarten sei. So werden in Baku jüdische Familien fast jede Woche vertrieben, sogar solche, die schon über 10 Jahre daselbst wohnten. Doch beklagenswert bleiben auch die innern Zustände der Juden daselbst und kann man auch Galizien in diesem Punkte zu Rußland zählen. Der „tznmeliz" hat fort und fort zu berichten von Entweihung des göttlichen Namens durch die Juden; ihre Gotteshäuser sind die Tummelplätze wilder Leidenschaften und nach den Schlägereien in der Synagoge werden die Gerichte behelligt. Und weshalb streiten und zanken denn eigentlich diese aller ethischen Zucht entbehrenden Menschen? um sehr wichtige Dinge! Die einen wollen vor, die andern nod) „Ulenu" omern. Der religionszerstörende falsche Gesetzesfanatismus hat dort alles bessere Streben erstickt und das Judentum ist dort zu einem Zerrbilde seiner selbst geworden. Ein Rabbiner verbot allen Ernstes, am Pesach Kinder in ein Bett zu legen, in welchem sich Stroh befindet, denn an diesem findet sich noch manchmal Korn, das mit einer unnennbaren Nässe sich verbinden könnte, wodurch eine Art gesäuerter Teig entsteht, der uns mit dem Gesetze „Man soll kein Chamez sehen," in Konflikt bringt. Ein anderer Rabbiner verbietet den Samovar für das Pesachfest zu „kaschern" und in Makow hat es der Rabbiner auf die Enten abgesehen. Alle, die ein dunkles Pünktchen oder eine braune Farbe am Schnabel haben, sollen mit keinem jüdischen Magen in Berührung kommen. Auch in Deutschland wird ein neuer Zaun um die Lehre gezogen und Gesetzesfanatiker am Uhrine haben bereits verboten, am Sabbate und an den Feiertagen durch ein Telephon zu sprechen. — Aus Galifien ist von einem sechsfachen Raubmord, in dem Orte Burzarz begangen an dem Schenkwirt und Krämer Leiser Tennenhaus und seinen Angehörigen (Frau, Mutter, zwei Söhne und ein Dienstmädchen), wobei 300 Gulden geraubt wurden, zu berichten. Ein achtjähriger Sohn T. hat dem Umstande, daß er sich in den Federn versteckte und dadurch von den Mördern unbemerkt blieb, sein Leben zu danken, doch sind seine Aussagen zur Konstatierung der Thatsachen nicht deutlich genug. — Im Gouvernement Minsk wurden in einem Flecken von Insassen eines Zuchthauses im Verein mit ihren Gefängniswärtern räuberische Streifzüge Nacht um Nacht in der Woche vor Ostern unternommen, ohne daß die Gefängnisverwaltung früher dahinter kam; erst als einige bei ihren Unthaten gefaßte Räuber sich als Insassen des Zuchthauses entpuppten, wurde strenge Untersuchung gehalten und viel den Juden gestohlenes Gut fand sich unter den Fußböden wohl verwahrt. — In Luzern, wo nur an 30 jüdische Familien wohnen, wurde mit 14 gegen 13 Stimmen die Anlegung eines besonderen jüdischen Friedhofes von den Stadtbehörden bewilligt, dagegen soll in Zürich, was wir kaum glauben können, die dortige Gemeinde bei dem Tode armer jüdischer Studenten so viele Schwierigkeiten gemacht haben, daß die dortigen Christen sich veranlaßt sahen, dieselben mit großen Ehren in den besten Gräbern ihres Friedhofes zu begraben. — Bevor wir zum Referate über einige literarische Publikationen über- 14*

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