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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-06-01 · Heft 6 (1.6.1884) · p. Seite 138

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 6 (1.6.1884)
Date
1884-06-01
Page
Seite 138 (sequence 18)
Language
German
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138 einem Verbote, Christen auf jüdischem Friedhofe zu beerdigen, auch nicht im entferntesten die Rede sein kann. Juden und Heiden wurden vielmehr im Altertume immer zusammen begraben und nur an einem Zeichen waren die jüdischen Gräber kenntlich. Auch war die Beisetzung der Leichen früher in Höhlen. Bei der Art, wie heute die Leichen begraben werden, ist jedes religiöse Bedenken, Nichtjuden mit Juden zu begraben, völlig ausgeschlossen. Ja, Herr Friedmann resümiert seine Arbeit und gelangt zum Resultate, daß es nach dem Talmud und den späteren Decisoren nicht nur nicht verboten, sondern sogar Pflicht ist, einen Nichtjuden auf jüdischem Friedhofe zu bestatten, zumal unsere christlichen Mitbürger die Grundlehren der Ethik und Moral anerkennen wie wir auch. Möchte doch die Elite der Talmudgelehrten, die im Beth Talmud als Mitarbeiter Mitwirken, oft in solchen Fragen das Wort ergreifen, daniit die deutschen orthodoxen Rabbinen verstummen, die sich durch crasse Ignoranz auf talmudischem Gebiete schon so oft bemerkbar gemacht haben und das Judentum der Lächerlichkeit und dem Spotte aussetzen. Bezeichnend für die inneren geistigen Zustände in Deutschland ist auch die Beurteilung der demnächst in Berlin tagenden Rabbinerversammlung, von der man freilich nicht viel hoffen kann, wenn man bedenkt, daß auf dem Einladungsschreiben ein Rabbiner figurierte, der seiner Zeit gegen die Mitglieder der Augsburger Synode den Bann mit unterschrieb, in dem zu Hannover erscheinenden „Jeschurun" von Hirsch. Es heißt in diesem Blatte: Wenn die Herren Ungerleider, Frankl und Maybaum ihre Kollegen zu einem solchen Werke der Einkehr und Reue einladen wollen, damit sie die, Führer-beispielsweise die ungesetzliche Umgestaltung des Gottesdienstes aufheben, die alte Liturgie wiederherstellen,' ferner nicht mehr das Verbot— hier müssen wir deutsch reden und das Hebräische übersetzen — übertreten, Milch und Wein von einem Nichtjuden zu genießen (das ist doch der reinste Butterjude!) oder am Sabbat zu tragen oder ihre Frauen unbescheitelt umhergehen zu lassen u. s. w. u. s. w. — dann hätten sie mit ihrer Einladung in der That ein verdienstvolles Werk vollbracht, für welches ihnen nicht Lob genug gezollt werden könnte." Und in diesen Kreisen schreibt man noch Brochüren über die Beziehungen der Juden zu Nichtjuden! Als eine Gedankenlosigkeit wird es bezeichnet, daß Rabbiner verschiedener Richtung über den Religionsunterricht beraten sollen, mit den Worten: „Es kann ja sicherlich den Herren Einberufern nicht unbekannt geblieben sein, daß unter den gegenwärtigen deutschen Rabbinern es auch Männer giebt, welche z. B. init ihnen selbst über den Begriff „religiöser Sinn" und demgemäß auch nicht über den Inhalt des Religionsunterrichts übereinstimmen. Wenn Einige beispielsweise glauben, das Orgelspiel diene zur Erweckung des religiösen Sinns, so giebt es Andere, welche dasselbe als etwas Religionswidriges erklären; während Einige z. B. die Göttlichkeit der ganzen mündlichen Lehre fiir einen Fundamentalsatz des Judentums halten und die Einprägung dieses Satzes mit seinen praktischen Konsequenzen als wesentliche Aufgabe des Religionsunterrichts erachten, Andere aber die mündliche Lehre als Erzeugnis der Soferim erklären u. s. w. u. s. w., wie können da die Rabbiner Deutschlands zur gemeinsamen Beratung über Hebung des religiösen Sinns und Förderung des Religionsi Unterrichts Zusammenkommen??" — Am 14. April fand in Berlin im Hotel de Saxe der vierte ordentliche Gemeindetag des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes unter Vorsitz des Herrn Justizrates Meyer-Berlin statt, bei welchem 66 Gemeinden mit 75 Stimmen vertreten waren. Von Frankfurt war das Ausschußmitglied, Herr Banquier Adolf L. A. Hahn, anwesend, der auch in das

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