Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1884)
- Date
- 1884-05-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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99 und Streben ist an eine vollständige Gleichheit in allen Dingen nicht zu denken. Was erstrebt tvcrden muß, ist, daß allen Menschen Brot, Bildung und Freiheit gesichert werden Schon im Talmud wurde dem Schulzwang das Wort geredet, und Jeder, ob arm oder reich, ob gesund oder krank, mußte lernen. Für 25 Schüler genügte ein Lehrer, bei 40 mußte man einen Hilfslehrer dazu nehmen, und wo die Schülerzahl eine größere war, mußten mehr Lehrer bestellt iverden. Wir sehen aus dem Angeführten, daß die jüdische Weltanschauung das sozialistische Ideal nie ans dein Auge verlor, dessen Verwirklichung sie anstrebte, ohne jedoch Anschauungen zu huldigen, die anstatt Heilung des Nebels zu bringen, eine noch tiefergehende Erkrankung der Menschheit bewirken. Wenden wir uns nun zu den Ausführungen des Herrn Dr. Bloch, der in seiner sozialhistorischen Studie das Heimats- und Armenrecht wissenschaftlich behandelt. Er nennt das Elend den gewaltigen Agitator des Sozialismus und nach seiner Meinung nütze es gar nichts, daß man die Vorwitzigen in den Kerker werfe, das Individuum müsse man vielmehr dem Vernichtungskampfe, dem tausendarmigen Elende entreißen. Recht klar stellt der Verfasser die Stellung der Armen und Fremden bei den verschiedenen Völkern dar. Im heidnischen Altertume war der Fremde geradezu rechtslos. Römer und Griechen erblickten in jedem Fremden einen Feind, nicht so das Judentuni, welches überall die Liebe zu dem Fremden auf das nachdrücklichste betont und ausdrücklich hervorhebt, nicht das Recht des Fremden zu beugen. In Sparta erhielt jeder Fremde nach kurzer Frist den Befehl, die Stadt zu verlassen. In Athen sah man jeden Fremden als Barbaren, als nicht gleichartigen Halbmenschen an. In Rom wurde der Fremde unterjocht und das Recht gestattete dem Römer, sein Eigentum zu rauben und ihn selber zum Sklaven zu machen. Fremde hatten weder das Recht, letztwillig über ihr Vermögen zu verfügen, noch zu erben oder eine gesetzliche Ehe einzugehen. Auch bei den alten Germanen war der Fremde rechtslos. Von dieser egoistischen Engherzigkeit war das ganze Heidentum erfüllt, da echte Humanität den Völkern fremd bleiben mußte, denen die Diviuät mangelte. Erst das Judentum betrat den Plan der Weltgeschichte mit dem erlösenden Satze „Einerlei Recht und einerlei Gesetz sei für den Einheimischen und für den Fremden". Unter der Regierung des Königs Salomo lebten in dem kleinen Ländchen Palästina 153,600 Fremde, denen die Gleichberechtigung garantiert war, und denen alle Aemter und Würden offen standen. Fremden durfte man nicht schlechte, ungesunde Wohnungen in entfernten Winkeln anweisen (Sifri Deut. 23) und verarmte Fremde durfte man nicht, wie bei den Griechen und Römern, aus der Stadt weisen. Die jüdische Gastfreundschaft im Gegensätze zur heidnischen Engherzigkeit tritt schon in dem Satze „Du sollst den Fremdling lieben wie Dich selbst" klar und unzweideutig hervor. Die Zusammengehörigkeit aller Menschen, die eine Familie bilden, ist dem Heidentume, das nur Rassen kennt, ein völlig unbekannter Begriff, sie ist tief verwachsen mit der jüdischen Weltanschauung, die das Christentum erfüllt. Hiernach sind die Völker der Erde nur als die Aeste eines Menschheitstammes, als die verschiedenen glänzenden Edelsteine der einen Schöpfungskrone anzusehen. Betrachten wir nun die Armenrechte bei den verschiedenen Völkern des Altertums. Ein alter Palästinenser sagt: „Armut ist eine böswillige Krankheit; leget alle Leiden dieser Welt in eine einzige Wagschale, die Armut allein bringt sie zum Sinken". Der Pauperismus war immer ein soziales Leiden, eine Kalamität, 9*