Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1884)
- Date
- 1884-04-01
- Page
- Seite 92 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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ihm öffentlich gesagt hat, daß seine eidlichen Aussagen Machwerke der infernalen Lüge sind und daß der Geist der Lüge in ihm Besitz, genommen hat, und er den Mann nicht geklagt hat, so ist es unbegreiflich, warum er die Ehrenbeleidigungsklage speziell' wider mich einreicht. Es ist klar, daß er bloß die Klage gegen mich eingereicht hat, weil ich meine Pflicht gethan habe als israelitischer Seelsorger, und weil ich das gethan habe, was meines Amtes war. Meine Herren, die Pflicht eines Seelsorgers besteht doch nicht darin, Religions- und Menschenhaß zu predigen, die Drachensaat der Zwietracht und gegenseitigen Entfrenidung in die Herzen der Bevölkerung zu streuen, wol aber die Ehre seines Bekenntnisses und seiner Bekenntnisgenossen in Schutz zu nehmen, wider erlogene schaurige Anschuldigungen zu verteidigen. Angesichts einer solchen Anklage wäre Schweigen ein feiger Verrat und man sollte glauben, daß das allein genügt hätte, mich gegen die Vexationen eines Schwurgerichtsprozesses zu schützen. Die Religion, wenn man sie dazu misbraucht, um die Leidenschaften anzustacheln, wird selber dadurch entwürdigt, und zum Schutze des Seelsorgers hätte man das nicht in Antrag bringen sollen. Meine Herren, wenn die Führer der Religion mit dem Beispiele vorangehen, daß sie die religiösen Grundsätze anderer Bekenner als das Gift denunzierten, aus welchem alle geistige und moralische Pestilenz hergeleitet wird, dann wundern Sie sich nicht, wenn solche Anschuldigungen, sich ini Volke weiterverbreiten. Aber, meine Herren, ich stimme selber dem Ausschußantrage zu und ich muß sogar noch einige Momente anführen, welche gerade den Ausschußantrag unterstützen. Da ist zunächst das Interesse der Wissenschaft, für welche Sie ja gerne große Opfer bringen und welche aus dem geplanten Prozesse mancherlei Nutzen ziehen und mit mancherlei Entdeckung bereichert werden wird. Schon aus diesem Grunde unterstütze ich den Beschlußantrag des Berichterstatters. Vor allem wird jene wissenschaftliche Methode klargelegt werden, mittelst welcher es möglich ist, ein verbum passivum in ein verbum aetivum, einen blutüberströmten Märtyrer in einen grausamen Würger zu verwandeln, Bücher zu exeerpieren, ihren Inhalt bekannt zu geben, die gar nicht existieren und die nachweislich nie existiert haben. Das Alles vermag der Klüger, er vermag es sogar zu beeiden. Endlich, um zu schließen, dürfen Sie nicht außer Acht lassen, daß die Ehre und das Ansehen der alten Prager Universität hier bedeutend in Mitleidenschaft gezogen ist, daß das wolverstandene Interesse der Hochschule gebietet, über die Angaben in dem geklagten Artikel ein öffentliches Gerichtsverfahren, eine zweifelfreie Klarlegung vor Gericht zu veranlassen. Wenn es wahr ist, was Ihnen vielleicht unwahrscheinlich klingt, wenn es wahr ist und durch ein genügendes Beweismaterial sichergestellt werden kann, daß der Professor für hebräische Sprachkunde an der Prager Universität nicht die wissenschaftliche Eignung und Vorbildung hat, einen einzigen Satz in dieser Literatur zu lesen und zu übersetzen, welcher Schaden für die Universität, welche Schmach für die studierende Jugend! Wohlan denn, meine Herren, thun Sie nach dem Willen des Klägers, schaffen sie freie Bahn der Anklage und Sie werden eine Schmach von Österreich wegwischen, eine tiefe und schwere Schmach. Hierauf sprach der Obmann des Jmmunitätsansschusses, Dr. Freiherr v. Gödel-Lannoy und der bekannte Antisemit, Abgeordneter Ritter v. Schönerer, dessen Rede in den schamlosen Worten gipfelt: Herr Präsident, ich glaube schon genügend meinen Standpunkt präzisiert zu haben. Ich schließe, indem ich nochmals sage: So lange die Leiche der Esther nicht Hertz eigeschafft wird, wird der Prozeß von Tisza-Eszlar ein