Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1884)
- Date
- 1884-04-01
- Page
- Seite 91 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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91 schüft schänden lassen darf, sollte er das Bedürfnis fühlen, gegen schwere Anschuldigungen von der Art, wie sie gegen ihn erhoben worden, irgend einen Schritt zu wagen. Die Wege stehen ihm offen. Warum wagt er nicht, sie zu betreten?" Dazumal war der Kläger nicht so feinfühlig in Bezug auf seine Ehre. Erst mit der Zeit ist er empfindlich geworden und seine Empfindlichkeit äußert sich in verschiedenen Graden, je nachdem der Gegner von der Jminunität geschützt ist, und das, meine Herren, unterstützt auch nicht die Annahme des Herrn Berichterstatters, daß wir es hier nicht mit einem Tendenzprozesse zu thun haben, um mir meine Rechte als Mitglied dieses hohen Hauses zu verkümmern. Denn gleichzeitig als ich den geklagten Artikel, auf dessen Inhalt ich nicht eingehe, aber zu dem Zwecke, den ich ebenfalls bereits erzählte, veröffentlichte, schrieb eines der ersten europäischen Journale, gerade zu demselben Zwecke: „Aber die Frage drängt sich auf, ob die österreichische Regierung meine, daß dieser aus Deutschland eingewanderte öffentliche Lump, der Lügen beeiden will, der sich also, des moralischen Meineides schuldig gemacht hat, die Qualifikation besitze, in Österreich ein hohes Lehramt zu versehen." Nun, meine Herren, mir ist es geradezu unerfindlich, warum der Kläger nicht die gerichtliche Satisfaktion verlangt hat von diesem Journale, dessen Redakteure nicht unter dem Schutze der Immunität stehen, die nach vielem nionatelangem Harren erst suspendiert weiden muß. Trotz alle- und alledem würde ich es als einen Mißbrauch meines Mandates, als Mißbrauch meiner Immunität ansehen, wollte ich mich kraft derselben den Pflichten entziehen, welche Ehre und Gewissen gebieten. Ich weiß nicht, ob es nicht auch ein Mißbrauch der Immunität ist, der Jnimunität der Lehrkanzel, wenn unter dem Schutze der gesetzlich garantierten Lehrfreiheit die Ehre von Millionen österreichischer Staatsbürger leichtfertig und gewissenlos angegriffen wird durch die frivole Verbreitung eines schaudererregenden Wahnes, als ob es vermöge religiöser Vorschriften ein heiliges Gebot sei, Christen zu morden, damit Gott ihr Gebet erhöre und Jungfrauen zu schlachten, um ihr Blut zu genießen. Wer eine solche erschreckende Anklage wider Millionen Staatsbürger, die iiberall eine winzige Minorität bilden, die wider ererbte Vorurteile und niedere Leidenschaften zu kämpfen haben, in die Welt setzt, der muß sein Wissen und Gewissen streng zu Rate ziehen, nicht aber fremdsprachische Stellen zitieren, die er absolut nicht versteht, die nach den Zeugnissen katholischer und protestantischer Autoritäten, nach dem übereinstimmenden Urteil sämmtlicher Mitglieder auf dem letzten Orientalistenkongresse zu Leyden auch nicht den blassen Schatten von dem erhalten, was der Kläger hineingelesen, oder, wie es heißt, hineingelogen hat. Ich kehre zur Sache zurück und frage: Kann thatsächlich ein Mann, der eine solche schauerliche Anklage wider Millionen Menschen beeiden will, wiewol ein berühmter katholischer Professor in Österreich, ein gelehrter Jesuit in Rom, ja die vornehmsten Fachmänner der deutschen Universitäten, alle auf dem Orientalistenkongreß zu Leyden versammelten Mitglieder ihm zugerufen haben, daß seine Aussage, seine eidliche Aussage von Anfang bis zu Ende unwahr ist, kann der verlangen, daß der österreichische Reichsrat des Klägers Ehre wegen die Immunität eines seiner Mitglieder suspendiere, nachdem der vexatorische, tendenziöse Charakter seiner Klage und seines Vorgehens offenkundig zu Tage tritt?-Ich will ja blos zeigen, daß die Annahme des Herrn Berichterstatters, daß wir es hier nicht mit einen» Tendenzprozesse zu thun haben, sondern daß der Herr Professor gerade durch mich in seiner persönlichen Ehre verletzt ist, eine ungegründete ist; denn wenn ein anderer Professor, ein berühmter Fachmann der hebräischen Sprachknnde, 8*