Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 3 (1.3.1884)
- Date
- 1884-03-01
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
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55 119a u. b. jer. Chag. 1, Midr. Rabba Klaget, und 1. B. M. Kap. 65). Darum muß der Jugendunterricht ein allgemeiner sein und darf nicht auf einzelne Kreise, Stände und Kasten begrenzt und eingeengt werden. In ältester Zeit war der Vater der gesetzlich verpflichtete Lehrer des Kindes, (Kid. 29a, 1. B. M. 18, 19) an den Vater richtet sich das Gebot des Gesetzes, welches die Unterrichtspflicht ausspricht. Das elterliche Haus war die Schule, und dieses Haus bildete ein heiliges Gemeinwesen. Auf den Familien-, geist hatte das Weib den bedeutsainsten Einfluß. Die Sprüche Salomonis Kap. 31 bieten eine herrliche und reizende Schilderung der palästinensischen Gattin als Herrin über Haus und Herd. Die Ehe galt als ein göttliches Bündnis (Sprüche 2, 17) Und die palästinensische Sitte hatte die ehemalige Vielweiberei längst verbannt. Gold und Gut, sagt ein palästinensisches Sprichwort, empfängst du als Erbe von den Eltern; ein kluges, biederes Weib dankst du allein der göttlichen Gnade (Sprüche 18, 22; 19, 4). Kinder waren das köstlichste Gut, Geschenke der Vorsehung. Die Eltern lebten nach palästinensischer Anschauung in ihren Kindern fort (Midrasch 4. Mos. Kap. 2). Gut geartete Kiuder hießen der Eltern erhabenste Zierde und kostbarster Schmuck; Kinderlosigkeit ward als schweres Verhängnis angesehen, als eine Strafe des Geschickes. Das palästinensische Gesetz ist das Einzige im Altertum, welches dem Kinde das Recht der Persönlichkeit zuspricht. Das Aussetzen der Kinder war ein Verbrechen des Menschenmordes, das Leben der Neugeborenen stand unter Schutz des öffentlichen Gesetzes. Im Zentrum der zehn Gebote lesen Sie die Pflicht der Elternverehrung; Verehrung der Eltern, nicht Liebe wird befohlen, weil Liebe als inenschliche Empfindung nicht unter Botmäßigkeit des Gesetzes fällt. Von der Elternpietät, der Heiligkeit der Familienbande wird in diesem Gesetze der Bestand des Staates abhängig gemacht. Die väterliche Autorität regierte das Haus; hatte die Tochter das Gelübde der Ehelosigkeit abgelegt, so genügte ein Wort des Vaters, dieses Gelübde aufzuheben. Frühzeitig schon entwickelte sich das Schulwesen, der Lehrer trat an Stelle des Vaters. Der Senatspräsident Simon Schetach veranlaßte ein Gesetz, welches nicht blos, wie früher, den Unterricht, sondern den Schulbesuch für obligat erklärte (Jer. Kethub. Ende). Hohe Verdienste um das palästinensische Unterrichtswesen erwarb sich der Hohepriester Josua Gamla, welcher in jedem Dorfe und in jedem kleinen Flecken Palästinas eine Schule errichten ließ. Eine Stadt ohne Schule ist wert, zerstört zu werden, sagten palästinische Lehrer (Sabbat 119 b), das Wohnen in einer solchen Stadt hiel tman für verboten (Sanhedrin 17 b). Zur Zeit Jesu gab es in der palästinensischen Hauptstadt nicht weniger als 480 Elementarlehrer (Jalkut 7. Jes. 8 277). In den Schulen des auch in den Evangelien als Lehrer des Apostels Paulus genannten Senatspräsidenten Gamaliel haben an 1000 Schüler Unterricht in palästinensischer und griechischer Literatur empfangen (Baba Kama 83 a). Der Geschichtsschreiber Josephus Flavins berichtet, daß zu seiner Zeit es kein palästinisches Kind gab, welchem die Lesekunde einer Schriftsprache fremd gewesen wäre; daß selbst die ärmsten Eltern das Äußerste leisteten und sich jeden Geruch versagten, nur um ihren Kindern eine genügende Schulbildung zuwenden zu können. Die frühreife und die rasche Entwicklung, eine Eigenart der orientalischen Rasse, gestattete, daß rnit dem vollendeten fünften Jahre das Kind schulpflichtig geworden (Aboth 5), und die verantwortliche Verpflichtung des Vaters dauerte bis der Knabe das dreizehnte Lebensjahr zurückgelegt.