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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-02-01 · Heft 2 (1.2.1884) · p. Seite 43

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 2 (1.2.1884)
Date
1884-02-01
Page
Seite 43 (sequence 19)
Language
German
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43 lidjett betrieben wird, ausgesprochen. — In Eschau in Bayern hielt beim Schlußgottesdienste des Versöhnungstages der evangelische Pfarrer in der Synagoge eine Rede und in Berlin leistete Prediger Hapke den Eid dem jüdischen Richter Lion. — In Kiel ist der Chemiker Prof. Ladenburg für das nächste Studienjahr zum Rektor der Universität erwählt worden. — In Halberstadt hat sich ein Ver-' ein „Tolerantia" gebildet, um vielen Uebelständen in der Gemeindeverwaltung und in Bezug auf den Religionsunterricht zu steuern. Hervorgerufen wurde dieser Verein durch Koscherfleischkalamitäten, die auch dadurch noch höchst ergötzlich werden, daß gewisse Gemeindemitglieder mit besseren Fleischportionen bedacht werden, während andere mit schlechterem Fleische vorlieb nehmen müssen. Schöne Zustände das! — In Amsterdam hat ein Rabbinatsassessor Weinkopf die jüdische Literatur der Gegenwart durch eine Broschüre bereichert, in welcher der Nachweis geführt wird, daß der Gebrauch des Dünenwassers zur Herstellung einer koscheren Mikweh gestattet ist und aus dem Reiche der Erfindungen berichtet der „Israelit" (Nr. 98) aus Frankfurt a. M. vom 10. Dezember: „Gestatten Sie mir in diesen weitverbreiteten Blättern von einer Erfindung Mitteilung zu machen, die für die gesetzestreuen Israeliten von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. In Ihrer geehrten Zeitschrift wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß das jüdische Religionsgesetz das Abrasieren des Bartes vermittelst eines Messers auf das Strengste verbiete. Nun ist das sogenannte „Zwicken" (vermittelst einer Scheere) oft mit großen Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten verbunden, was vielfach als Ursache angesehen werden darf, daß die obenerwähnte Gesetzesverletzung so allgemein geworden, namentlich auf Reisen ist ein „Zwicker" oft schwer zu beschaffen. Man hat daher ein anderes Enthaarungsmittel gefunden, das aber auch nicht Jedermanns Sache ist. Die gelbe, giftige, übelriechende, gesundheitsschädliche Salbe, Aurum genannt, die in Oesterreich, Holland und anderen Ländern im Gebrauch ist, erfüllt viele Leute mit Abscheu und Eckel. Herr G. L. Brünning hier ist es gelungen ein Enthaarungsmittel in Pulverform herzustellen, welches in gesetzestreuen Kreisen gewiß allgemeine Anerkennung finden wird. Mit Wasser zu einem Brei gestaltet, wird es mit einem Pinsel aufgestrichen; nach einigen Minuten wird die Mafse abgewaschen, die betreffende Hautstelle ist dann so glatt, wie es durch ein Rasiermesser kaum erreicht werden kann. Dieses Pulver verbreitet keinen unangenehmen Geruch. Es sollte mich freuen, wenn durch die Anwendung dieses Enthaarungsmittels viele Glaubensgenossen von einer Gesetzesübertretung zurückgehalten würden. Wir verzeichnen diese Mitteilung nur als einen Beitrag zur Geschichte der Mißhandlung des Judentums durch seine Bekenner. — Blum Pascha wurde zum Kommandeur äs Is. Legion d’honneur ernannt. — Die Geschworenen in Cöslin haben Juden der Brandstiftung einer Synagoge für schuldig erklärt. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und überwies den Prozeß an das Schwurgericht in Könitz. — In Sinkowo, Gouvernement Podolien in Rußland, entstand am Vorabend des Versöhnungstages Feuerlärm. Viele Frauen kamen ums Leben. — Aus Rußland, in dessen Hauptstadt Petersburg nach den neuesten Ergebnissen der Statistik 16825 Juden wohnen, kommen noch immer Nachrichten von den traurigen Zuständen daselbst. So wurde in dem berühmten Elisawetgrad eine Kundmachung erlassen, daß alle Juden die christlichen Personen, die bei ihnen in Diensten stehen, entlassen sollen. Ueber dieses Ereignis sind die dortigen Christen in größter Aufregung, da durch diese streng durchgeführte Maßregel eine Unzahl von Menschen brotlos geworden. — Die Kommission zur Regelung der Judenftage ist in St. Petersburg am 5. Dez. v. I. 4*

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