Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 4 (1884)
- Issue
- Heft 2 (1.2.1884)
- Date
- 1884-02-01
- Page
- Seite 29 (sequence 5)
- Language
- German
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29 verhängnisvoll, hat alle besseren Elemente dem Lehrberufe ferngehalten. Nicht einmal die tüchtigsten Sklaven wählte man für den Jugendunterricht. Plutarch klagt, daß man die brauchbaren, klugen intelligenten Sklaven zu Landarbeitern, Hausverwaltern, Schiffskapitänen und Kaufleuten mache, während blos der Unfähige, Trunksüchtige für gut genug galt, die Schulmeisterei und den pädagogischen Dienst zu versorgen. Selbst Perikles soll seinem Mündel Alkibiades zum Pädagogen den altersschwachen, unbrauchbaren und unnützigen Zopyros gegeben haben. Von Töchterschulen findet sich int alten Griechenland keine Spur. Für ein griechisches Mädchen, dessen Würde es nicht zuließ, von einem Privatlehrer Unterricht zu empfangen, wäre der Besuch einer Schule geradezu eine Schmach gewesen. Mit Ausnahme der Hetaere, welche eine höhere Bildung sich aneignen durfte, hat die schöne Griechin in ihrer Wärterin die erste und letzte Lehrerin gehabt. Was über den Horizont dieser Erzieherin ging, brauchte der weibliche Zögling nimmermehr zu erlernen. Die Hauptsorge der Mütter war der Töchter Schönheit, welche durch mannigfache kiinstliche Mittel gepflegt wurde, so durch Färben der Haare, durch Schwärzen der Augenbrauen u. s. w. Um einen schlanken Wuchs bei Mädchen zu erzielen, wurde frühzeitig mit einer kräftigen Hungerkur der Natur nachgeholfen. In Sparta, wo die männliche Jugend den gymnastischen Übungen halbnackter Mädchen zuschauen, und gemeinsanr in derselben — undurchsichtigen, Bekleidung an den festlichen Spielen und öffentlichen Tänzen teilnehmen durfte, waren Liebesheiraten zahlreicher als in unserem züchtigen Zeitalter. Allein in Allem, was gesetzlich in der spartanischen Ehe gestattet war — ich erinnere Sie blos an die eigentümliche Stellvertretung der Ehemänner, an die eheliche Gütergemeinschaft der Brüder u. s. w. — kommt die natürliche Unsittlichkeit des Heidentumes ebenso grell zum Vorschein, als in dein erbarmungslosen Mord aller schwächlichen neugebornen Menschen. In dem Kinde hat, wie der Römer so der Grieche, nicht einen freien Menschen, sondern eine Sache gesehen, die, willens- und rechtlos, ein Eigentumsgegenstand des Vaters, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze nicht hat. (Senecca de ira I. 15.) Und weil in dem jungen Menschen die vollberechtigte Persönlichkeit nicht gesehen, nicht erkannt wurde, darum konnte sich der Gedanke einer allgenieinen Schulpflicht, einer Verpflichtung der gegenwärtigen Gelleration gegenüber der kommenden, in Griechenland ebensowenig ausbilden als im Römerreiche. V. Wie bei den Griechen die schöne Individualität, so war bei den Römern die praktische Individualität Zweck und Ziel der Jugendbildung. Das griechische Leben war ein Kultus des Schönen, der Römer war ein Mann der That, und Zweckmäßigkeit war Triebfeder und Maßstab seines Handelns. Mehr noch als der griechische, hatte der römische Staat Sorge getragen, daß die Bürger zn tüchtigen Soldaten erzogen werden; die Ausbildung des Geistes war private Familienangelegenheit, war abhängig von dem Belieben des Fanlilien-Oberhauptes. Auch im Römerreiche war das Aussehen der neugebornen Kinder eine gesetzlich gestattete häufige Übung. Jil weiterent Maßstabe als anderwärts war im Römerreiche die Jugenderziehung von der Gestaltung des Fanlilieulebens der Nation bedingt. Mit dem zunehmenden Verfalle des ehelichen und Fainilienlebens im Zeit-