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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1884-02-01 · Heft 2 (1.2.1884) · p. Seite 28

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
4 (1884)
Issue
Heft 2 (1.2.1884)
Date
1884-02-01
Page
Seite 28 (sequence 4)
Language
German
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' * ' 5' - 'v* ‘ ' -- . ' - 28 — - . Unterrichtes für den Staatsorganismus haben die griechischen Gesetzgeber wohl erkannt. Solon traf die Bestimmung, daß die Schule nicht vor Sonnenaufgang beginnen, nicht vor Sonnenuntergang geschlossen werden darf, und bei Todesstrafe durfte kein Unberufener während des Unterrichts das Lshrzimmer betreten. Die Schulzeit begann in der Regel für den Knaben mit dem siebenten „ Jahre, ärmere Leute schickten nach Lucian die Kinder bereits früher in die Obhut des Lehrers, weil sie zu Hause störend für die Eltern waren. Allein eine Unterrichtspflicht, die Verpflichtung der Eltern für die nötigste Elementarbildung der Kinder zu forgen, war dem Gesetze unbekannt. Nur dem inneren Bildungsbedürfnisse der griechischen Natur ist es zuznsprechen, daß die Kenntnis des Lesens und Schreibens verhältnismäßig so verbreitet war, daß selbst Dorfbewohner sich Lehrer hielten. Der berühmte Protagoras begann seine Laufbahn als Dorfschulmeister. Die Lehrer, zumeist ehemalige Sklaven, waren nicht selten übel berüchtigte Individuen, über deren Sittenlosigkeit und Unfähigkeit Plutarch schmerzlich klagte. Der Lehrerstand war in den Augen des Volkes, zunial in den Augen der aristokratischen Familien, tief verachtet, und besserer Leute Kinder hielten es unter ihrer Würde, den: Lehrfache sich zu widmen. Der Unterricht wurde schlecht bezahlt, der Lehrer wurde allgemein dem Lohndiener gleichgestellt; Lehrer, Pädagogen, Thürhüter und Schiffsarbeiter rangiren auch bei Plutarch neben einander. Die gehaßten Könige läßt Lucian in der Unterwelt Bettler oder Schulmeister werden! Äermere Lehrer unterrichteten auf den Landstraßen und auf den Kreuzwegen; sie konnten ein Miethslokal nicht erschwingen. Oft wurden die Ärmsten noch um das geringste Schulgeld betrogen, und Schulversäumnisse der Buben wurde ihnen ohnehin vom Lohne abgezogen. Ein Geizhals bei Theophrast behält den Knaben während des Monates Anthesterion «Februar) zu Hause, angeblich der Feste wegen, thathsächlich um das Schulgeld nicht zu zahlen. Der Vormund des Demosthenes war das gesammte Schulgeld für sein Mündel rückständig geblieben. Trauriger war das Loos der Pädagogen, der griechischen Hofmeister. Sklavenkinder, hatten die Unglücklichen schwer zu leiden unter der Zuchtlosigkeit der ausgelassenen Buben. Mentor Lydus in einem Stücke des Plautus klagt: „Wenn man den kaum siebenjährigen Buben mit der Hand berührt, greift der Knabe sofort nach der Tafel und zerschlügt den Schädel des Hofmeisters. Führt der arme Schlucker darüber beim Herrn Beschwerde, so spricht der Vater zum Jungen: So ist's recht, mein Sohn, nur sich immer gewehrt gegen Beleidigungen. Dem Pädagogen aber ruft er zu: Höre du nichtswürdiger Alter, daß du mir dem Knaben wegen dieser Sache nichts zu Leide thust! er hat brav gehandelt. Wenn dann des Hofmeisters Schädel gleich einer Laterne mit geölter Leinwand geflickt worden, gehen die Parteien befriedigt auseinander." Dagegen versichert der Pädagoge: „Wenn der Junge nur Eine Silbe falsch ausgesprochen habe, so ist seine Haut so buntfleckig geworden, wie der Mantel einer Amme." Diogenes von Sinope gab einst einem Hofmeister, dessen Zögling Näschereien verzehrte, eine tüchtige Ohrfeige. Das hätte eher jener Pädagoge zu Sybaris verdient, der seinen Zögling heftig gestraft, weil derselbe eine Feige von der Straße aufgehoben, aber dann den confiscierten Fund selber kaute. Der Fluch der Sklaverei, welcher das gesammte öffentliche und Privatleben des Griechentums vergiftete, war auch für das griechische Unterrichtswesen

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