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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-12-01 · Heft 12 (1.12.1883) · p. Seite 283

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 12 (1.12.1883)
Date
1883-12-01
Page
Seite 283 (sequence 19)
Language
German
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•; —r ■ , 7 ■ ~ . —7-=»--^=T- — 283 — Die alten Erklärer beziehen diese Worte auf das babylonische Exil, während dessen das Land wüste und öde gelegen habe, zur Vergeltung dafür, daß so viele Sabbathjahre, in denen das Land hätte feiern und ruhen sollen, nicht beobachtet worden waren und in ihnen vielmehr das Volk gesäet und geerntet hatte. Wir besitzen ferner ein Zeugnis des Propheten Jeremias in seiner in Kapitel 24, Vers 8 ff. des Buches Jeremias enthaltenen Strafpredigt, als unter der Regierung des letzten Königs des Reiches Juda, Zidkijahu, ein feierliches Bündnis zwischen dem Könige, den Großen und dem Volke von Jerusalem geschlossen wurde, zu dem ausgesprochenen Zwecke, daß alle hebräischen Knechte und Mägde freigelassen werden sollten. Es geschah dies auch, aber nachdem sie die Sklaven entlassen, fingen sie dieselben später wieder ein und knechteten sie. Hier bezeugt der Prophet in seiner Strafpredigt ausdrücklich, daß das Gebot der Freilassung der hebräischen 'Knechte im siebenten Jahre nicht befolgt worden war. Es ist auch ganz erklärlich, daß nicht nur in dem von seinen ersten Anfängen an götzendienerischen und schließlich ganz verkommenen Reiche Israel, sondern auch in dem Königreiche Juda, bei dem stets sich wiederholenden Rückfalle in die blutige und unsittliche Abgötterei, die humanen Grundsätze der mosaischen Gesetzgebung nicht zum Durchbruche kommen konnten. Können doch die Propheten nicht genug klagen über den Verfall der Sitten, über die Lasterhaftigkeit und Herzenshärte der Großen, welche, selbst in Üppigkeit schwelgend, den gemeinen Mann in jeder Weise knechteten und drückten, Witwen und Waisen beraubten und Stadt und Land mit unschuldig vergossenem Blute erfüllten. Ein ganz anderes Bild gewährt der zweite Teil der Geschichte des jüdischen Staates. Die Rückkehrenden aus dem babylonischen Exile hatten sich von den schlechten Wegen ihrer Voreltern abgewendet. Das kleine politische Gemeinwesen, welches sie in Jerusalem und Judäa neu begründeten, wurde unter der Leitung frommer und begabter Männer, wie Esra, Nehemia und sodann die Häupter der sogenannten großen Versammlung, auf der Grundlage des Gesetzes aufgebaut. Die Bestimmungen der Thora, auch in demjenigen Teile, mit welchein wir uns heute beschäftigt haben, kommen in diesem Staate zur Geltung. Nur die Bestimmungen hinsichtlich des Jobeljahres und zum Teil auch des Erlaßjahres scheinen in ihrem agrarischen Teile bei den eigentümlichen politischen Verhältnissen des zweiten jüdischen Staates mit seiner starkgemischten Bevölkerung nicht vollständig zur Ausführung gekommen zu sein. Im Übrigen bewährten aber die Ackerbau- und die gesellschaftlichen Gesetze der göttlichen Lehre ihre heilbringende Kraft. Sie erhielten in dem Lande jenen kernigen, kräftigen Bauernstand, mit „ welchem Juda Makkabäus und seine Brüder ihre herrlichen Siege über die Übermacht der Syrer erfochten und schufen überall gesunde gesellschaftliche Verhältnisse, namentlich ein festes Band zwischen den verschiedenen Klassen der Bevölkerung. Der Gegensatz zwischen den Armen und Reichen, der in den Staaten des Altertums zum Teil viel schärfer hervortrat, als in den modernen Staaten, war im jüdischen Staate, wie er sich auf den Grundsätzen der Thora ausgebildet., hatte, kaum vorhanden, auf jeden Fall machte er sich politisch nicht fühlbar. Ämter und Ehrenstellen waren nicht das Vorrecht der Vornehmen und Reichen, auch der ärmste niedriggeborene Mann konnte zu den höchsten Ehrenstellen gelangen, wie wir auch wiederholt Männer an der Spitze des Sanhedrins, der höchsten Landesbehörde finden, die sich aus tiefster Armut emporgeschwungen hatten. Bei allen den heftigen Parteikämpfen, welche den jüdischen Staat während der letzten Periode desselben zerrütteten und 25*

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