Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1883)
- Date
- 1883-12-01
- Page
- Seite 281 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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*'’T,-£5V ”f'*'.vc^fr^" ■ > — .■ — 281 — nester zu den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungengehören. Hinsichtlich des Viehes war es verboten, das Junge und dessen Mutter an einem Tage zu schlachten, sowie auch dasselbe in der Milch seiner Mutter zu kochen, aus welcher letztem, dreimal in der Thora wiederholten Bestimmung die Tradition das Verbot, Milch- und Fleischspeisen zusammen zu genießen, abgeleitet hat. Insbesondere war es untersagt, der Mutter das neugeborene Junge sofort wegzunehnien, man mußte es mindestens acht Tage bei ihr zum Säugen lassen. Den Ochsen und den Esel sollte man nicht zusammen vor dem Pfluge spannen. Trat nun auch dieses Verbot zum Teil der Tierquälerei entgegen, da beide Tiere von verschiedener Zugkraft sind, und der orientalische Esel ein weit lebhafteres Temperament besitzt, als der phlegmatische Ochs, so gehört dieses Verbot doch wesentlich zur Klasse derjenigen, durch welche der Vermischung der verschiedenen Tiergattungen entgegengetreten werden sollte. Die mosaische Gesetzgebung hielt nämlich außerordentlich streng auf die Reinhaltung der Gattungen und zwar nicht allein im Tierreiche, wo sie zum Beispiel verbot, Pferd und Esel zu paaren, sondern auch im Pflanzenreiche und sogar bei der Kleidung. So heißt es im 3. Buche Moses, Kapitel 19, Vers 19: „Meine Gesetze sollt ihr beobachten. Dein Vieh sollst du nicht belegen „lassen in zweierlei Gattungen, dein Feld sollst du nicht besäen mit „zweierlei Gattungen und ein Kleid von zweierlei Gattungen, Wolle „und Leinen sollst du nicht tragen." Ähnlich verordnet das 5. Buch Moses, Kapitel 22, Vers 9: „Du sollst nicht besäen deinen Weinberg mit zweierlei Gattungen, „damit nicht entweiht werde die Fülle, der Samen den du ausgesäet „und die Frucht des Weinbergs. Du sollst nicht pflügen mit einem „Ochsen und einem Esel zusammen, du sollst nicht anlegen Zeug von „zweierlei Gewebe, Wolle und Leinen zusammen." Man hat vielfach über den Sinn dieser Verbote gestritten, man kann sie in Verbindung bringen mit der biblischen Schöpfungsgeschichte, in welcher im Gegensätze zu der jetzt so beliebten darwinistischen Auffassung die besondere Erschaffung getrennter Gattungen der Tiere und der Pflanzen in ausdrücklichen Worten scharf hervorgehoben ist. Die Tradition hat dies Verbot folgerichtig auf das Propfen von Bäumen und Sträuchern mit Reisern fremder Gattungen ausgedehnt und hat ein geistvoller, der streng orthodoxen Richtung angehöriger Bibelerklärer der Neuzeit die Meinung ausgesprochen, daß der Reichtum und die besondere Schönheit des Obstes, die dem alten Palästina eigentümlich war, mit dem Umstande zuzuschreiben sei, daß die altjüdischen Obstzüchter die Obstarten durch Inzucht mit Ausschließung der Propfung rein gehalten haben Die Obstkultur hatte sich auch sonst der Fürsorge des mosaischen Gesetzes zu erfreuen. In den ersten drei Jahren durfte man die Früchte des jungen Obstbaumes gar nicht benutzen, die Früchte des vierten Jahres waren geweiht und dem Privatgebrauche entzogen. Man mußte also dein jungen Obstbaume längere Zeit Ruhe lassen. Bei der Belagerung einer fremden Stadt, bei welcher man im Altertum viel Holz zur Anfertigung von Belagerungsmaschineu oder zur Errichtung hölzerner Umwallungen zu verwenden pflegte, durfte mau einen fruchttragenden Baum nicht fällen. 25