Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1883)
- Date
- 1883-12-01
- Page
- Seite 271 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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271 „Sefer Chinuk" (No. 425) schließen kann, daß nach Maimonides geboten sei, jeden Nichtjuden, wenn es angeht, totzuschlagen, währenddem dort gerade im Gegenteil ausgeführt wird, daß das mosaische Gesetz, die sieben Völker Kanaans auszurotten, oas in Praxis nicht mehr ausgeübt werden kann, weil dieselben nicht mehr existiren, doch damit seine durch die biblische Vorschrift ausgesprochene theoretische Geltung nicht verlieren kann. Es wird selbe somit auf diese nicht mehr vorhandenen Völker beschränkt und ihre Unanwendbarkeit dargethan, die nur nicht als Beweis gegen die dauernde Verbindlichkeit der biblischen Satzungen vorzubringen sei. Wir wollen uns nun zum Schlüsse noch Herrn Rohling's „Blutstellen," hauptsächlich in Sohar und in Vital's Koker balikutirn aufgefunden, ein wenig ansehen. Es ist bedauerlich, einem Manne, der betheuert „für die Wahrheit leben und sterben zu wollen," eine Lüge vorwerfen zu müssen und wir wollen das auch nicht thun, wir nehmen an, daß Herr Rohling sich in eine fixe Idee hineinverrannt hat, von der er nicht zu heilen ist. Er übersetzt die Worte ech jihehe dam betulim bcolam haeljon (wie ist es möglich, daß Blut der Jungfernschaft in der oberen Welt existire) — die Kabbala lehrt nämlich, daß Alles, was in der irdischen Welt besteht und geschieht, gleichartige Existenzen und Vorgänge in der Welt der Geistigen bedinge — durch: wie theuer das Blut der Jungfrauen in der oberen Welt ist! Wenn das nicht Entstellung und Unterschiebung ist, dann wüßten wir wahrhaftig nicht, was man denn noch weiter thun müsse, um einer solchen sich schuldig zu machen. Und welche Gewaltsamkeit gebraucht Herr Rohling in seiner künstlichen Argumentation, durch die er durchaus seinen dieser Stelle unterschobenen Sinn herausbringen möchte. Da soll dam botbulim, dessen Bedeutung schon durch den biblischen Sprachgebrauch festgestellt ist, mit einem Male einen anderen Sinn erhalten (S. 34), weil es eben Herrn Rohling so paßt. Daß die Bestimmung mehakelippot (von den Schalen) nicht die Jungfrau, sondern den Mann bezeichnet, ist aus dem Contexte — soweit dieser Unsinn überhaupt verständlich ist — klar, von einer nichtjüdischen Jungfrau ist hier sicherlich nicht die Rede. Noch weniger war hier von „Opfern" oder überhaupt von einem menschlichen Thun gesprochen. Den Messias muß Rohling erst künstlich hineininterpretiren, sonst würden selbst Kabbalisten ihn hier nicht zu entdecken vermögen. Es ist für Herrn Rohling eine Kleinigkeit, aus „Tod" „Ermordung" zu machen (S. 39 s. Originalst. No. 66) und kann auch nicht Wunder nehmen, wenn er aus den femininen Typen und Elementen der Kabbala leibhafte Frauen macht. Klipoth werden in der Kabbala überhaupt nur als imaginäre, generelle Existenzen angesehen, wie denn die ganze Ausdrucksweise der Mystiker symbolisch ist. Die „Tödtung der Schalen" (S. 41.) kann nichts anderes als» etwa im Allgemeinen die Unterdrückung der ungöttlichen Begierden und teuflischen Mächte bedeuten. Die übrigen aus Sohar und kabbalistischen Werken angeführten Stellen, die der Ausdruck phantastischer eschatologischer Vorstellungen und unfaßbarer mystischer Theorien sind, bieten auch nicht den geringsten Anhaltspunkt für die schweren Anklagen, die Herr Rohling gegen das Judentum aus ihnen herleitet. Sie haben mit dem praktischen Judentum nichts zu thun und haben auf dessen Boden ebensowenig irgend eine Bedeutung erlangt, als der S. 51 in aller Breite dargelegte Paragraph des Schulchan Aruch: „die Ketzer und wer Gesetze Übertritt, Gott zu erzürnen, und wäre es auch nur, daß er Fleisch ißt, das nicht vom Schächter geschlachtet ist, oder daß er Kleider, die aus Wolle und Flachs bestehen, trägt, um Gott zu erzürnen,.... ist man verpflichtet, zu tödten." Diese Bestimmung, zur An-