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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-12-01 · Heft 12 (1.12.1883) · p. Seite 270

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 12 (1.12.1883)
Date
1883-12-01
Page
Seite 270 (sequence 6)
Language
German
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270 einen Juden getötet hat, att ihm die den Verwandten des Getöteten nach dem biblischen Gesetze gestattete Blutrache nicht geübt werden dürfe. Es ist selbstverständlich, daß deshalb derjenige, der einen Heiden ermordet, noch nicht straflos ausgeht. Daß endlich „das Schwein des Waldes" (Psalm 80) in der Haggada eine Bezeichnung für das altrömische Reich war, hätte Herr Rohling, der mit so viel talmudischer Belesenheit paradirt, aus Pesachim 118b und anderen bekannten Stellen erfahren können, ehe er sich die große Mühe gegeben hat, seine zwei Citate aus den Kommentaren des „gefeierten Rabbi Edels" aufzustöbern, deren Inhalt er nicht verstehen konnte, weil dessen Beziehung ihm unbekannt war. Was der Verfasser S. 13 aus den Zeiten R. Akiba's und R. Jsmael's (2. nachchristl. Jahrhdt.) anführt, erklärt sich für jeden Geschichtskenner aus den damaligen Verhältnissen. Die Frage, ob man den Häretikern Treue zu halten verpflichtet sei, hat in den früheren Jahrhunderten auch die Kirchenrechtslehrer beschäftigt. Über mittelalterliche Anschauungen, die in der Denkweise und Lebensart des heutigen Geschlechts überwunden sind, kann überhaupt nicht mehr ernstlich diskutirt werden, doch ist es deshalb noch nicht gestattet, den Männern der früheren Jahrhunderte Ansichten zu unterschieben, die ihnen ganz ferne lagen, wie sich das Herr Rohling S. 16 zweimal zu Schulden kommen läßt, indem er R. Josef (Sab. 151b) sagen läßt, daß der Talmudjude nicht arm werden kann, währenddem dort von einem Jünger der Gelehrten gesprochen wird (die Spezies: Talmudjude kennt selbst der Talniud nicht), der, wenn er auch verarmt, sich nicht als Bettler vor die Thüren stellt, und gleich darauf dem Sohar die Lehre imputirt, daß derjenige, der das rabbinische Gesetz befolgt, von allen Vorschriften, die ihm von Seite der übrigen Völker aufgelegt werden, frei sei, währenddem die auch im Original angeführte Stelle (S. 111 No. 32) besagt, daß ein solcher von dem Drucke oder der Knechtung, die er erleiden muß, frei ist oder vielmehr trotz derselben sich frei fühlt. Solche kleine Ungenauigkeiten, bei denen der hebräischen Grammatik eine wächserne Nase gedreht wird, scheint Herr Rohling für erlaubt zu halten, soweit sie seinen Zwecken dienen. „Der Talmud sagt Sanh. 104a (nach Herrn Rohling S. 18): Überall, wohin die Juden kommen, sollen sie sich zu Herrschern über ihre Herren machen". Mit Verlaub, Herr Professor! Der Talmud sagt uns zwar, wie in der jenem Ausspruche folgenden Erzählung dargelegt wird, mit den Worten eines römischen Gefangenen-Transporteurs: Wo die Juden hingehen, machen sie sich zu Fürsten ihrer Herren (indem sie ihnen mit ihrer Klugheit gute Dienste leisten). Das klingt denn doch etwas anders, als Sie es wiedergeben. Daß „die Juden sich alle Völker unterwerfen," was S. 19 dem Sohar nachgeschrieben wird, steht im Originale (Anm. 35) nicht, wohl aber das Gegenteil dessen, daß sie von allen Völkern unterworfen werden. Den Satz: Den Besten der Akum schlage tot, können nur unwissende Anfänger in diesem Sinne auffassen. Er kann ebensowenig buchstäblich gemeint sein, als etwa der gleichartige Ausspruch: Der Beste der Aerzte zur Hölle. Es war in diesen Sätzen — die übrigens gar keinen gesetzlichen Charakter haben — in üblich hyperbolischer Redeweise ausgedrückt, daß man auch dem Besten der Heiden nicht trauen darf, den. besten Arzt nicht für schuldfrei halten soll u. dergl. Es sind sprüchwörtliche Äußerungen, die sinn- und nicht wortgemäß aufgefaßt werden wollen und in ähnlicher Art und Fassung in allen Literaturen wiedergefunden werden. Unbegreiflich ist es, wie Herr Rohling (S. 20) aus dem

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