Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1883)
- Date
- 1883-10-01
- Page
- Seite 231 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Hinsichtlich des Erbrechtes war die unbedingteste Teilbarkeit des Vermögens, auch des Grundvermögens, nach der Theorie des Gesetzes eingeführt, allein einerseits hatten die Töchter, so lange auch nur ein Sohn vorhanden war, kein Erbrecht, andrerseits erhielt jedesmal der älteste Sohn den doppelten Anteil von dem Erbteile eines jeden seiner Brüder. Eine weitere Bevorzugung der einzelnen Kinder, etwa durch Testament oder gar durch Familienfideicommisse kannte das altjüdische Recht nicht. Es wurde somit der Zustand des Landes hinsichtlich einer möglichst großen Verteilung des Grundbesitzes erhalten, und hierdurch der einzelne Besitzer darauf angewiesen, durch Fleiß und Sparsamkeit die Existenz seiner Familie,, zu sichern. Die jüdischen Bauern verstanden es aber auch, den Ertrag ihrer Äcker möglichst zu steigern. Die Berge und Hügel des Landes waren bis hoch hinauf bebaut, und zwar durch den sogenannten Terrassenbau; zugleich gab es eine große Menge von Wasserleitungen und Bewässerungskanälen, wodurch die in den warmen Klimaten doppelt fruchtbringende Feuchtigkeit überall hin verbreitet wurde. Großes Gewicht wurde auf die Obstkultur gelegt und an allen Orten wo es anging, besonders auf den Spitzen der Berge, Obsthaine angepflanzt. Namentlich waren es der Ölbaum und die Feige, sowie in der heißen Jordanebene die Dattelpalme, deren Kultur besonders gepflegt wurde. Diese Obstzucht und der überall im Lande sorgsam betriebene Weinbau lieferten ungeheure Erträge. (Fortsetzung folgt.) Iidacco Ayrrho auch Alanins Oßorensts genannt. Ein Lebensbild entworfen von Dr. M. Grünwald, Bezirksrabbiner in Belovar und Anton Casnacich, k. k. Hauptmann i. R. in Gravosa bei Ragusa. (Schluß.) Aus dem Datum dieses Briefes geht mit Sicherheit hervor, daß Didacco schon vor 1550 sich in Venedig einige Zeit aufgehalten habe und daselbst die größten Gelehrten ausgesucht habe. Wahrscheinlich ist es allerdings, daß er nicht jedermann seinen Glauben, den er im Herzen trug, bekannt machte, ebenso wahrscheinlich aber ist es, daß sein Freimut es nicht zuließ, im Falle er um seinen Glauben befragt wurde, nicht die reine und volle Wahrheit einzugestehen'). i) Als der Ragusaner Patricier Luccari unseren Dichter fragt, welcher Religionsgenossenschaft er angehöre, antwortet er ihm: linear, luee magis Pirrbo dilecte poetae 0 qui praesidium es, qui decus omne meum Non me poeniteat generis, dum nomen Aronis Nobile dum major gloria fratris erit. Absit livor iners et cessent jurgia certe. Magnus uterque senex, charus uterque Deo. At qua militiae princeps Viriatus Iberae Non semel effusis hostibus emicuit. Est Ebora, o sanctum numen mihi, vidit avorum, Tempora, natalem videt et illa meum Unde tarnen ignota per undas profugum per regna Monstrum horrendum, ingens et nova pestis agit,