Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 10 (1.10.1883)
- Date
- 1883-10-01
- Page
- Seite 229 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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229 Landgüter, wohin sie sich von Zeit zu Zeit begaben, um nach der Ackerwirtschaft zu sehen und die ländlichen Feste mitzufeiern. Der Prophet Elias holte seinen großen Schüler Elischa von dem Pfluge und den Rindern seines Vaters hinweg. Wer kennt nicht die so wundervoll liebliche Idylle Ruth? Hier sehen wir den wackern Landmann Boas, den Ahnen so vieler Königsgeschlechter, wie er sich des Erntesegens freut und ihn so gern mit den Armen und Dürftigen teilt. Den schönen Gruß, den er mit seinen Feldarbeitern wechselt, habe ich in meiner Jugend recht oft von den frommen Bauern des Münsterlandes gehört. Auch dort pflegte man und pflegt man hoffentlich noch heute den Arbeitern auf dem Felde als Gruß das „Gott helf" zuzurufen, um von ihnen das „Gott lohn" zurückzuempfangen. Treffen wir in der Bibel den übermütigen Landjunker Nabal, einen händelsüchtigen Trunkenbold, der sich bei den Schafschurfeste zu Tode säuft, so finden wir auch gesittete und liebenswürdige Landedelleute, wie Elkanoh, den Vater des Propheten Samuel und den ehrwürdigen, loyalen Barsiläi, der seinem flüchtigen Könige und dessen zahlreicher Mannschaft eine so willkommene Gastfreundschaft gewährt. Wie hoch unsere Vorfahren von dem Landbau und wie gering sie von dem Handel dachten, geht daraus hervor, daß sie als Ideal des Glückes die Zeit priesen, wo es Jedem vergönnt sei, unter seinem Weinstocke und seinem Feigenbäume ruhig zu leben, während bei der Verkündigung für die messianische Zeit, daß kein Kananiter fürder in den Tempel kommen sollte, schon die ältesten Kommentatoren das Wort „Kananit" mit „Handelsmann" verdolmetschen. Die Anknüpfung für diese Übertragung lag darin, daß der Handel in Palästina in den alten Zeiten nicht in den Händen der Juden lag, sondern von den kananitischen Phöniziern betrieben wurde, wie ja auch der Prophet Ezechiel die phönizische Hauptstadt Tyrus als diejenige bezeichnet, welche die Landesprodukte Juda's und Israels in den Handel bringt. Die mosaische Gesetzgebung war darauf berechnet, den Ackerbau in jeder Weise zu fördern, während sie der Ausübung des Handels in vielen Hinsichten hinderlich war. An die Ackerbaugesetzgebung schließen sich diejenigen Bestimmungen, welche zur Regelung der sozialen Verhältnisse des Volkes bestimmt waren; die Anwendung der letztem setzte notwendig voraus, daß die Ackerbau-Interessen im Staate die vorwiegenden waren. Wenn wir dieser agrarischen und sozialen Gesetzgebung näher treten, so werden wir finden, daß das mosaische Gesetz — die Thora — schon den Versuch gemacht hat, Fragen zu lösen, welche noch heute zu den schwierigsten und bestrittensten der Gesetzgebungskunst gehören. Um diese Gesetzgebung richtig würdigen zu können, darf man nicht übersehen, daß in dem jüdischen Gemeinwesen, wie die Thora dasselbe aufstellt, die religiösen und die sozialen, wie auch die politischen Elemente nicht getrennt, sondern innig miteinander verwachsen sind. Die Souveränität des Staates beruht nämlich bei Gott; er ist der Herr, ihm gehören Land und Leute. Die gesammte Menschheit stammt von einem Paare, das er in seinem Ebenbilde geschaffen, deshalb sind alle Menschen gleich und an sich gleichberechtigt. Jni jüdischen Staate gab es keine erbliche, namentlich keine bevorrechtete Kaste. Allerdings war das Priestertum erblich, und durften nur die Nachkommen Ahrons priesterliche Funktionen ausüben, allein die Ahroniden selbst durften sich auch andern Beschäftigungen widmen als den gottesdienstlichen, und war ihr etwaiges Vorrecht dadurch ausgeglichen, daß sie vom Grundbesitze,