Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1883)
- Date
- 1883-08-01
- Page
- Seite 185 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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— 185 — Herr sein und Zinsen fordern." Wer da pfändet dem Nächsten, wenn die Sonne niedergeht, giebt er es ihm zurück. Der Arme — denkt er sich — das ist ja sein Gewand, womit er seinen Körper schützt. Worauf sollte er schlafen. Er könnte den Schöpfer anrufen, und Gott ist gnädig." (2. M. 22, 24—27.) „Auch den Fremdling kann er nicht bedrücken, versetzt er sich doch in die Lage des Fremdlings und hat Herz für Waisen und Witwen." (Das. 20, 21.) „Wer in einer Gemeinde 30 Tage wohnt, ist bereits verpflichtet, Speise zur Verpflegung der Armen zu liefern. Nach 3 Monaten muß er Beträge entrichten; nach 6 Monaten Kleider für die Armen; nach 9 Monaten die Armen bestatten helfen; nach einem Jahre Steuern zahlen zur Befestigung der Stadtmauern." (Baba Bathra 8a.) 2. Der Staat. „Trenne dich von der Gesammtheit und glaube nicht an dich bis an. deinen Sterbetag. Mache vielmehr deineir Willen zum Willen des Höchsten, damit der Wille des Höchsten zu dem deinen werde. Unterwirf deinen Willen dem Willen des Höchsten, damit dein Wille mit dem der Andern übereinstimme." (Aboth 2. 4.) Nur die Weisheit des gebildeten Menschen ist da am Platze, wo es gilt, das Beste in der richtigsten Weise auszrijühren." (Kohelet 10., 10.) Deshalb sollen die wackersten und weisesten Männer, die geachtet und geliebt sind, aus der Mitte des Volkes ausgeschieden und an die Spitze der Gesellschaft gestellt werden, damit sie das Volk richten zur Zeit. Die wichtigen Entscheidungen soll der Fürst selbst erledigen. So nur kann das Volk seinem idealen Ziele zustreben." (2. M. 18., 21, 22.) „Vor Allem müßt ihr Richter und Beamte haben im Staate, auf daß das Volk nach seinen Stämmen in richtiger Weise gegliedert, geleitet werden kann." (2. M. 16, 18.) „Hat ja bereits dem Adam Gott das Bild der Ordnung des Staatenbundes und seiner Fürsten vorgeführt." (Aboda Sara 5 a.) Das Volk ist eine Einheit, eine Körperschaft, die der Geist des Fürsten und seiner Räte, wie leitende Vernunft den einzelnen Menschen, regiert. Die Fürsten und ihre Räte vertreten Gott auf Erden und sind von Gott eingesetzt; denn das Gericht ist Gott." (5. M- 1., 17.) Wer ein gekröntes Haupt sieht, muß daher ehrfurchtsvoll an Gott denken und sprechen: „Gelobt seiest Du, Gott unser Herr und König der Welt, der seine Herrlichkeit übertragen ' auf ein Wesen aus Blut und Fleisch." „Selbst wenn jene ersten Würdenträger des Staates, die Vertreter der Krone sich zeigen, soll der Bürger jenen Segenspruch aussprechen." (Magen Abr. zu O. Ch. 224 Schol. 5.) Aber erst wenn in dem Richter der König geehrt wird, wenn der Richter, der durch seine Weisheit und seine Vernunft alle überragt, unabhängig dasteht und nicht etwa wie ein Priester, der sich Gaben sammeln muß unter dem Volke, dann besteht die Welt, dann blüht das Recht und die Tugend geht iin Schoße der Nation auf." (Sanhedrin 7 b.) „Während der Richter durch sein Amt die Bürger überragt, vor dem Gesetze keinen Stand, keinen Unterschied kennen darf und keinen achten soll, (5, M. 1., 16,17.) da er der ganzen Gesellschaft angehört und ihr verpflichtet ist, (Jalkot Debarim 802.) muß der Biirger in dem Richter den Stellvertreter des Fürsten achten und ehren." „Du sollst die Richter nicht lästern." (2. M. 22., 27. Sanhedrin 22 a.) „Nicht der Mensch ist es, der im Richter die andern überragt, sondern seine Stellung innerhalb der Gesellschaft, zu der ihn der Fürst als den Würdigsten bestimmt. So, wie das Kind den Vater ehrt und liebt, zu ihm hält, mit ihm leidet und liebt, so ist der Fürst der Vater seines Volkes, um das er besorgt, für das er wirkt und schafft, leibt und lebt. Denn der 17