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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-08-01 · Heft 8 (1.8.1883) · p. Seite 175

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 8 (1.8.1883)
Date
1883-08-01
Page
Seite 175 (sequence 7)
Language
German
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175 Wahl und Bestätigung der Richter, der Führer, der Herren und Könige des Volkes, auf die Gewalt über Leben und Tod, auf die Verurteilung und Begnadigung, auf die Bestrafung einzelner Persönlichkeiten und ganzer Städte und Stämme, kurzum nicht nur auf die Vorkommnisse des bürgerlichen und politischen Lebens, sondern auch auf die Religion. Die Souverenität des jüdischen Volkes erklärte die Bereitwilligkeit zur Annahme der Religion, bestätigte die Verbindlichkeit nicht nur für die Gegenwart, auch für die Zukunft, so oft geänderte Verhältnisse sich gelten machten, übernahm die Selbstüberwachung, die Selbstbestrafung für Verletzung der Religion, die Genehmigung der im Geiste der Religion und des Herkommens unter andern Umständen von den Führern vorgeschlagenen Veränderungen oder neuen Einrichtungen und die Wahl und die Bestätigung seiner religiösen Lehrer und Führer. Soweit die Volkssouverenität das religiöse Leben berührt, verpflanzte sich das Gefühl davon bewußt oder unbewußt in die einzelnen Gemeinden, nachdem auch von einem Zusammenwirken der Gesammtheit nicht mehr die Rede war und sein konnte, und Anklänge daran lassen sich noch heute in den jüdischen Gemeinden wahrnehmen, und fühlen oder lassen fühlen die modernen Cultusvorstände die jüdische Souverenität mehr vielleicht, als es im Interesse des Judentums gelegen sein mag, daß die Erfindung des technischen Ausdruckes für die modernen religiösen Zustände in den Gemeinden „Vorsteherjudentum" sehr bezeichnend ist, ob aber das der Geist der alten jüdischen Volkssouverenität sei, und wie der moderne Jndifferentismus in den Gemeinden, der durch die Gemeindestatuten hervorgerufen, großgezogen und gepflegt wird, zu der alten jüdischen Volkssouverenität zurückgeführt werden könnte, und ob nicht eine Übertragung der so zahllosen kleinen Souverenitäten der Einzelgemeinden und der Gemeinden in den Gemeinden auf einen großen starken Centralpunkt in der Gegenwart und unter den jetzigen Verhältnissen, nicht nur angezeigt, sondern das dringendste Bedürfnis der Gegenwart wäre, das sind Fragen, die näher erörtert zu werden verdienen. Iur Geschichte der Mutveschnkdigungen gegen die Inden im Millet'atter und in der Heuzert (1171—1882). Nach den Quellen dargestellt von Di*. M. H. Friedländer. Anhang. Während weder in der talmudischen noch in der nachtalmudischen Literatur die leiseste Spur zu finden ist, die nur im entferntesten geeignet wäre, zu der albernen, lügenhaften Blutbeschuldigung Anlaß zu geben,*) findet man gerade *) Historisch ist es wvl erwiesen, daß die Erfinder dieser Lüge die vorchristlichen Römer waren. Diese haben die ersten Christen, die man damals „Neujuden" nannte, des Blutgenusses beschuldigt, wozu die Christen selber Veranlassung gegeben. Sie feierten das Osterfest und be>

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