Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1883)
- Date
- 1883-08-01
- Page
- Seite 173 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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173 Im echten Geiste des Judentums mußten darum die Pharisäer die religiösen Volksbräuche als jüdische Satzung anerkennen und vertreten, denn eine Regierung derselben erschüttert den ersten und wichtigsten Grundsatz, der das Judentum von seiner Geburt am Sinai durch sein ganzes Leben begleitet und bei seiner Wiedergeburt unter Nehemia sich zum zweiten Male unverkennbar wieder findet und es bis zum heutigen Tage nicht verläßt. Alexander Janai hätte seine aristokratisch vornehme Art, Volksmeinung in der Religion zu mißachten, bald mit dem Tode gebüßt, als er die Spende des Wassers anstatt auf den Altar, auf den Boden goß und als Antwort die Festfrüchte des ganzen .. Volkes in sein Angesicht flogen. Wol kostete dieses Geltendmachen der Souverenitätsrechte des Volkes 6000 Menschen das Leben, das Volk hatte aber damit bekundet, daß es wol der Gewalt weichen müsse, aber aus freien Stücken nicht von einem Priester und nicht von einem Könige seine Religion sich vorschreiben lasse, daß ihm selbst vielmehr die Oberaufsicht über die Ausführung und die Art und Weise der Ausführung zukomme. Und der Zuruf des Volkes, der alljährlich bei diesem Feste der Wasserspende dem die heilige Handlung verrichtenden Priester galt: „Hoch gehalten die Hand!" (Succa 48 b) war gewisser- Massen die Verkündigung und Manifestation der. Hoheitsrechte des Volkes in religiösen Dingen und der Oberaufsicht über die Übung der Religion. Als nach der Zerstörung des zweiten Tempels dem Priestertum jeder Einfluß auf die Religion genommen wurde, und die Volkslehrer, das Synhedrion die religiöse Führung des Volkes übernahmen, da kam das Volkselement noch mehr zum Ausdrucke bei der Religion. Schon daß jeder der Zuhörer in den Lehrhäusern an der Discussion der religiösen Angelegenheiten teilnehmen durfte, daß nicht der Einzelwille, nicht die Eingebung des heiligen Geistes, nicht eine wunderbare unfehlbare Stimme, sondern nach Rabbi Josua's Erörterung (Labs. mez. 59 b.) nur die Wahrheit zu entscheiden habe, weil die Thora einmal aus Gottes Hand entlassen, in die der Menschen gegeben sei, das bestätigte die Autorität des Volkes. R. Josua der Verfechter der Volksautorität hatte die Vertheidigung seiner Lehre nicht zu bereuen, denn diese seine Theorie wurde zum Rächer seiner beleidigten und gekränkten Ehre. Als R. Gamliel der Patriarch mit seinem starken autocratischen Sinne seine Überlegenheit durch seine Patriarchenwürde ihn fühlen lassen wollte und ihn persönlich in öffentlicher Volksversammlung verletzte, da wurde durch den laut geäußerten Ünwillen der Versammlung R. Gamliel seiner Patriarchenwürde entsetzt. (Berach 29 b.) Als bei einem ähnlichen Vorgänge seines Sohnes R. Simon des Patriarchen gegenüber R. Meir und R. Nathan der Patriarch seiner Würde entsetzt werden sollte, war es nicht möglich, weil für die Entsetzung von der Patriarchenwürde, welche lediglich von der Volksmeinung getragen war, die Zustimmung des Volkes notwendig war (Grätz IV. 204); ebensowenig konnte R. Meir durch den blosen Willen der Patriarchen gegen den Beschluß des Synhedrion's gebannt werden. Je weniger die Masse des» jiidischen Volkes auf einen Platz zusammengedrängt bleiben konnte, je mehr die einzelnen Teile, von einander losgelöst, nach allen Himmelsrichtungen sich zerstreuten, desto weniger konnte die Souverenität des Volkes zur Geltung kommen und desto schwerer eine Gesammtkundgebung zur Äußerung gelangen. Dennoch geriet beim Volke das Bewußtsein seiner Hoheitsrechte nicht in Vergessenheit und die Ausübung derselben nahm nur den Weg, der in dem Buche Ester für die zerstreuten jüdischen Gemeinden einge-