Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 8 (1.8.1883)
- Date
- 1883-08-01
- Page
- Seite 172 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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172 von Samuel zum Könige über Israel auf Gottes Befehl gesalbt wurde, wird erst wirklich König, nachdem „alle Stämme Israels nach Hebron zu ihm gekommen" und ihm die Würde übertragen hatten. David mußte auch dem Volke auf die ihm vorgelegten Bedingungen schwören, und dann erst wurde er zum König über Israel gesalbt (Sam. 5, 1—4). Wol konnte noch Salomo bei Lebzeiten Davids kraft der Autorität des regierenden Königs ohne Zustiinmung des Volkes den Tron besteigen, doch mit Salomon's Tode findet sich wieder ganz unerwartet bei der schon scheinbar befestigten Dynastie ganz Israel ein, um in Sichem seine Souverenitätsrechte geltend zu machen, den Rehabeam, der eigentlich durch Geburt schon König war, durch ihre Verleihung zum König zu machen, ihni aber gleichzeitig eine Wahlcapitulation aufzulegen. Als Rehabeam darauf nicht eingehen zu können glaubt, erklärt das Volk ganz einfach, David möge sich seine Dynastie so besorgen, wie Israel sich selbst seinen König versorgen wird. Jerobeam wird in die Versammlung der zehn Stämme gerufen und da zum Könige gewählt. Die höchste Majestät des Volkes entscheidet nicht nur über seinen Herrscher, auch über seinen Gott. Wie einst am Horeb das Volk von Moses im Namen Gottes zu einem Entschlüße über seine Religion aufgefordert wurde, so läßt auch Elia im Angesichte Achab's und zum Hohne Jsebels und ihrer 850 Profeten die Gesammtheit des Volkes auf dem Berge Karmel die Entscheidung treffen, ob Baal oder Adonai der Volksgott sei, und wessen Religion fürder zu beachten wäre. Das Volk entscheidet gegen Jsebel für Adonai. In gleicher Weise mißt sich auch das Volk das Recht zu, über Leben und Tod aburtheilen zu können. Als Jeremia öffentlich das Schicksal des Tempels in Jerusalem gleich dem der Stiftshütte in Silo verkündete und den Untergang Jerusalems als gewiß hinstellte, erklärt das Volk, Jeremia könne mit Recht zu Tode verurtheilt werden; und hätte nicht die kräftige Hand Achikam's, des Sohnes Schaphan's, und seiner Partei ihn gerettet, so hätte das Volk nicht nur das Urtheil gesprochen, sondern auch an Ort und Stelle vollzogen. Nach der Rückkehr der Juden aus dem babylonisch-persischen Exil und bei der Anordnung und Befestigung des neuen Gemeinwesens unter Nehemia's strenger und energischer Leitung, da tritt uns eine noch nicht geniigend gewürdigte Erscheinung im Juoentume entgegen, daß die Volksversammlung — die große Versammlung Keiiesseth lm-gedololi nennt sie Grütz II b 152 — außer den vielen Bündnissen, Eidesformeln und Flüchen, durch welche die Verbindlichkeit der Lehre Moses' für das Volk Israel auf ewige Zeiten ausgesprochen und bestärkt wurde, einen förmlichen schriftlichen Contract, eine Urkunde aufgesetzt und unterschreibt „zu gehen nach der Lehre Gottes, die durch Moses, den Diener Gottes gegeben wurde und zu beobachten und zu thun alle Gebote Gottes des Herrn und seine Rechte und Gesetze (Nehem. 10, 30). Einen schlagenderen Beweis könnte inan kaum erbringen, daß die jüdische Religion, das Judentum immer und imnier durch das Volk seine Sanetion für das Volk erhielt, und daß nicht der Priester, sondern das Volk bei Decretierung seiner Religion etwas mitzureden hat. Aus diesen Gründen war der Grundsatz der religiösen Behörden, welche wol als Laien, aber als Kenner des Gesetzes die Priester nach Beseitigung des Opfereultus ersetzten, vollberechtigt: „Keine Verordnung oder Einrichtung kann in Kraft treten, wenn sie der Mehrheit unerträglich, vielmehr muß jedes Gesetz für die Mehrheit annehmbar sein." (Bata Kama 79 b.)