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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-08-01 · Heft 8 (1.8.1883) · p. Seite 171

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 8 (1.8.1883)
Date
1883-08-01
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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171 überträgt ihm die Menge die Hoheitswürde; denn das Volk ist es, welches sie zu vergeben hat, wie ja Moses zuerst zur Ausübung dieser Würde es berufen. So wurde Gideon die Königswürde übertragen; so setzten sich die Sichemiten den Abimelech zum König. So mußten die Bewohner Gileads durch die Notlage gezwungen sich darein finden, den Abenteurer Jephta zum lebenslänglichen Oberhaupt zu wählen. Die Volkssonverenität in Israel bekundet sich nicht allein in der Wahl, in der Berufung und Einsetzung seiner Häupter und Führer, im vollen Bewußtsein seiner Hoheitsrechte fühlt sich das ganze Volk sogar berufen, das öffentliche Gewissen, die öffentliche Moral darzustellen und zu vertreten und als Rächer desselben bei vorgekommener Verletzung aufzutreteu. Bei dem schändlichen Vorfälle in Gibeon waltet ganz Israel, alle Stämme vereint ihres Amtes, und in gleicher Würdigung der Stammessouverenitüt über das einzelne Gebiet, wird Benjamin zur Bestrafung des schuldigen Teiles aufgefordert. Erst als Benjamin die Autorität des Gesammtvolkes nicht anerkannte, da wurde es nicht nur als Mitschuldiger behandelt und der Strafe würdig gehalten, sondern als Empörer gegen die Hoheitsrechte des Volkes betrachtet und demgemäß bestraft, als es auch fortan von der Gesammtheit ausgeschlossen bleibe und „Niemand seine Tochter einem Manne aus Benjamin zur Frau gebe." (Richter 21,1). Nicht nur als Wächter der Sittlichkeit, auch als Hort der Gerechtigkeit erscheint die Souverenität des israelitischen Volkes. Samuels, des berühmten und um die Wolfahrt Israels so verdienstvollen Richters Söhne sind bestechlich, eigennützig und verkehren das Recht. Der Volkswille spricht sich darum gegen die fernere Beibehaltung der Institution der Richter aus und wünscht die Einführung des Königtums. Vergebens malt Samuel, der selbst ein glühender Anhänger der Hoheitsrechte des Volkes ist, in den lebendigsten Farben, im grellsten Lichte die groben Verletzungen der Volksrechte, die Könige sich zu schulden kommen lassen; das Volk beharrt bei seinem Willen, und da Samuel Gott die Entscheidung überträgt, erhält er die göttliche Weisung: „Höre auf die Stimme des Volkes, in allem, was es dir auftrügt." (Sam. 8,7). Saul, der unbedeutende namenlose Mann, aus dem Stamme, der nicht im besten Angedenken im Volksgedächtnis und nicht durch die Volkszahl überwiegend ist, wird von Gott zum Könige berufen, von Samuel gesalbt, nachher in der Volksversammlung durch Loos gewählt, findet aber nicht allgemeine Anerkennung; erst als er durch die That für die Bewohner von Jabesch sein Heldentum gezeigt, da gieng das ganze Volk nach Gilgal und übertrug ihm kraft seiner Macht die Herrscherwürde vor Gott in Gilgal (Sam. 11,15). Daß aber das Volk auch mit der Königswahl sich seiner Hoheitsrechte nicht ganz entäußerte, beweisen zwei Momente in der Regierung des gewiß ganz stramm die Zügel der Regierung anspannenden Königs Saul. Als Jonathan durch das Loos als der Schuldige entdeckt und nach abgelegtem Geständnis durch den eigenen Vater Saul zu Tode verurtheilt wurde und die Bekräftigung dieses Urtheils noch durch den Eid des Königs auf die gewisse Ausführung erfolgte, da zeigte das Volk, daß die Begnadigung ein unveräußerliches Hoheitsrecht des Volkes sei „und das Volk begnadigte Jonathan und er starb nicht" (Sam. 14, 45). Ein anderes Mal entschuldigte Saul die Verletzung des ihm von Samuel gegebenen Auftrages, alles ohne Unterschied im Kampfe mit Amalek dem Tode zu widmen, damit, daß „das Volk Schonung geübt." David, der wie es gewiß zumeist in Israel bekannt gewesen sein dürfte, 16*

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