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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-07-01 · Heft 7 (1.7.1883) · p. Seite 153

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 7 (1.7.1883)
Date
1883-07-01
Page
Seite 153 (sequence 9)
Language
German
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153 so ließ der Bauherr in Ermanglung eines Stadtarztes einen Barbier holen, welcher der Beschädigten zur Ader ließ. Nachdem dieselbe einige Tage die Pflege des Bauherrn genossen hatte, genas sie und begab sich nach ihrer Heimat. Kurze Zeit darauf ließ sich dieselbe von bösen Menschen verleiten, die von dem Bauherrn genossene Wolthat gegen die Juden zu misbrauchen, worauf sie beim Dominium Tornow mit der Anklage erschien, daß sie die Juden mehrere Tage lang in einem Keller eingesperrt gehalten, um von ihr Blut zum Osterfeste zu erhalten, und sie erst dann, als auf ihreni Leibe ein Aussatz wahrgenommen, und daher zu diesem Gebrauche für unrein erkannt wurde, freigelassen hatten. Auf diese Anzeige ordnete das k. k. Szeszower Strafgericht eine Untersuchung an, wobei es durch den von diesem Vorurteile ebenso befangenen cominissionierenden Criminalauscultanten so weit ging daß einige der hierortigen Juden vor dieses Strafgericht citiert und verhaftet wurden. Wieder dieses Verfahren nahmen die Bedrängten ihre Zuflucht zum hohen k. k. gal. Appellationsgerichte, worauf diese einsichtsvolle hohe Behörde mit dem Bemerken den Prozes gänzlich aufgehoben, daß die ans Haß, Vorurteil und Unwissenheit des Richters eingezogenen Juden sogleich freigelassen werden sollen. Diese mislungenen Versuche der Bosheit welche zu ihrer Zeit großes Unheil stifteten, da die Gemüter des bethörten Pöbels, ja auch vieler angesehenen Beamten durch die verleumderischen Zumutungen aufgeregt wurden, und allenthalben die Intoleranz und sogar thätüche Persectionen zu Wege brachten, vermochten aber bis auf den heutigen Tag den dadurch wieder erzeugten Wahn, daß die Juden zu ihreni Osterfeste christliches Blut gebrauchen, nicht zu verscheuchen, worüber folgende jüngste Begebenheit, den Beweis darstellt. „Am 25. März 1844 brachte W. Ritter von D. Auscultaut des k. k. Landrechts, beim hiesigen löblichen Magistrate die Klage vor, daß er mit einem elternlosen Knaben, welcher bei ihm im Dienste gestanden und 8 Jahre alt war, Namens I. G. aus dem hierortigen Dorfe Gtobikowka in die Judengasse gegangen iväre, und als er denselben dort auf sich warten lies, bis er Einkäufe machen würde, dieser in der Judengasse verschwunden, und bereits zwei Tage vermißt wäre, welchen die Juden aufgefangen haben, uin von demselben Blut zu ihrem herannahenden Osterfeste zu erhalten. In Folge dieser Anzeige wurde eine amtliche Revision angeordnet, welche am Abende desselben Tages um 7 Uhr von vielen delegierten Beamten, die Absperrung der Judengasse in allen jüdischen Häusern der Stadt und den nächst angrenzenden Ortschaften, mit geladenen Gewehren versehene 80 Mann Militär, dann der Finanz- und Polizeiwache, welche alle Ausgänge der Häuser schlossen, vorgenommen, wobei alle Zimmer, Kammern, Keller, Kisten und Schränke auf das strengste untersucht, und in manchen Kellern sogar die Erde aufgewühlt wurde. D. aber mit diesem sich noch nicht begnügend, klagte hierüber noch beim Rzeszower k. k. Strafgerichte, wobei er die Damastener und andere Blutgeschichten als Beweis anführte. Dieses löbl. Strafgericht ordnete sogleich eine Untersuchung an. Zehn Tage verflossen und der Knabe wurde noch nicht gefunden. Der Haß und die Aufforderung zur Rache wurde beim christlichen Publikum immer lauter. Wir verlebten eine angstvolle Zeit; Schmach und Schande, Furcht und Verzweiflung lastete auf uns; kummervoll und bange sahen wir jeden Morgen anbrechen, der uns noch keine Spur von dem Vermißten zeigte. Wir waren verhöhnt und konnten keinem noch so befreundeten Christen begegnen, ohne Borwürfe über unser cannibalisches Treiben zu vernehmen. Nur mit Schauer sahen wir dem herannahenden Osterfeste entgegen.

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