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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-07-01 · Heft 7 (1.7.1883) · p. Seite 151

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 7 (1.7.1883)
Date
1883-07-01
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
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151 Synagogen wurden entweiht, und die Juden beraubt, geplündert und mishandelt.*) Als man in Europa von den Greuelszenen in Damaskus Kunde erhielt, herrschte unter den Juden aller Länder eine furchtbare Aufregung. Man war tief betrübt darüber, daß im neunzehnten Jahrhundert das mittelalterliche Märchen vom Gebrauche des Christenblutes noch so viel Unheil stiften kann. Erwähnt muß jedoch werden, daß der österreichische Consul Merlato in Coustantinopel gegen diese Vorgänge entschieden protestierte, allein er fand kein Gehör. Die Juden in Frankreich und England nahmen sich ihrer unschuldig verfolgten Brüder recht warm an. Der berühmte und hochverdiente Philanthrop Moses Montefiore, der geniale Adolf Cremieux und der Orientalist Sal. Munk faßten den Entschluß, sich selbst nach dem Oriente zu verfügen, um die unschuldig Gefangenen zu befreien und die Bosheit der Blutanklage an Ort und Stelle darzulegen, was ihnen auch thatsächlich auf die glänzendste Weise gelungen ist. Sie wurden uuch in ihrem Unternehmen von den europäischen Regierungen kräftigst unterstützt. Besonders waren es Metternich und Palmerston, die sich der Sache der unschuldig verfolgten und verdächtigten Juden in Damaskus wärmstens umrahmen. Selbst hochbestellte christliche Geistliche, wie der Kirchengeschichtsschreiber Neander in Berlin und der Wiener Domprediger Veith erklärten öffentlich auf die feierlichste Weise, daß die gegen die Juden erhobene Klage ein lügenhaftes Märchen sei. Im Jahre 1845 tauchte das Märchen vom Christenblute in einem mittelfränkischen Dorfe auf. Die Deutsche Allg. Zeitung vom 3. Juni 1845 berichtet aus Nürnberg folgendes: „In Thalmessingen, einem mittelfränkischen Dorfe, hat sich dieser Tage ein Fall ereignet, welcher lebhaft an die berüchtigte Geschichte von dem Morde des Pater Thomas in Damaskus erinnert, und den nicht eben erfreulichen Beweis liefert, daß auch in unfern civilisierten Ländern Vorurteile, deren Haltlosigkeit eine gründliche Forschung und die Aufklärung des Jahrhunderts längst dargethan hat, noch nicht ganz erloschen sind. Eine Lumpenhändlerin hatte ihr Kind verloren; sofort erklärte sie, die Juden hätten dasselbe bei Seite geschafft und in einen Schweinestall gesperrt, damit es von den Schweinen gefressen werde und sie dann dessen Blut bekämen! Ans die Frage: woher sie das wisse? gab sie zur Antwort: der heilige Geist habe es ihr gesagt. Die Aufregung in dem Örtchen war groß; glücklicherweise aber fand sich das Kind, noch ehe die drohenden Excesse zum Ausbruche kamen, in dem Hause der Mutter selbst unversehrt und wolbehalten wieder. Als inan der Lumpenhändlerin die Nachricht brachte, erklärte sie: sie wisse es schon, auch dies habe ihr der heilige Geist gesagt. Gegen die Lumpenhändlerin wird nun criminell verfahren und die Juden dringen auf Veröffentlichung des Prozeßergebnisses. Dieser Vorfall mag zugleich *) Um jene Zeit wurde auch in Rheinpreußen gegen die Juden eine Blutanklage erhoben, Ein christliches Mädchen von neun Jahren (tn Jülich) behauptete, von einem Juden in den Leib gestochen worden zu sein. Ihr sechsjähriger Bruder bestätigt die Aussage. Ein fremder Jude mit seiner Frau, die zufällig durch Jülich reisten, wurde von den Kindern als die Thäter erkannt, und das Mädchen fügte hinzu: der Jude hätte zur selben Zeit einen christlichen alten Mann mit einem Messer totgestochen. Wenn aus dem Munde von Kindern die Wahrheit, spricht, so hätte dieser Jude als Christenmörder und Blutsauger verurteilt werden müssen. Angewendete Folterqualen hätten dem Juden und seiner Frau wahrscheinlich das Geständnis der Unthat entlockt. Aber eine strenge gerichtliche Untersuchung ergab, daß die Aussage der Kinder eitel Lug und Trug war. Der angeblich ermordete Christ war am Leben. Die angeblich wunde Stelle am Leib des Mädchens war nur mit Blut bestrichen. Der angeklagte Jude wurde vollständig freigesprochen und ein, selbst von dem Staatsanwalte erwäbntes Gerücht beschuldigte zwei Christen aus Düsseldorf, den Kindern diese schreckliche Anklage eingegeben und eingerichtet zu haben. (Aachner Zeitung 1840 und Gr. Gesch. 11 B. S. 549.)

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