Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1883)
- Date
- 1883-05-01
- Page
- Seite 118 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2969669-2969698-2969704--0746-2971178- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
118 Berichte der orientalischen und occidentalischen Autoren über die russischen Juden; Protokolle der Rabbiner-Kongresse in Polen und Lithauen; altjüdische Gemeindebücher aus verschiedenen russischen Städten; alte Epigraphe und Epitaphien u. dgl. historische Materialien. Zum Schlüsse sei noch bemerkt, daß wir in dieser wichtigen Sammlung, die nicht blos für die Geschichte der Juden, sondern auch für die verschiedenen Stände in Lithauen überhaupt von großem Interesse ist, auch einigen Urkunden begegnen, die auf Deutsche und Deutschland Bezug haben; beim DurchbMtern haben wir folgende angemerkt: Band I. Nr. 6, 113, 132, (209?), 285, 287, 340, 345, 346', (339?), 351. Band II. Nr. 134, (152, 160?). Hoffentlich wird die Redaktion des neugeschaffenen Organs dafür sorgen, daß jeder gewissen Anzahl von Bänden vollständige Namen- und Sachregiester, die doch bei Urkundensammlungen absolut notwendig sind, beigegeben werden. Indem wir heute nur diese kurze Anzeige des interessanten Werkes geben, behalten wir uns vor, auf den Inhalt desselben ausführlicher zurückzukommen. Petersburg. K. Mitteilungen. (Aus Hesse n.) In dem jüngsthin ausgegebenen Berichte über die israelitische Religionsschule zu Frankfurt a. M. unter Leitung von Dr. M. Horovitz, über den die in Wien erscheinende „Neuzeit" (1883, Nr. 12) schreibt: „März. Es liegt uns vor: Bericht über die israelit. Religionsschule zu Frankfurt a. M., welcher den Unterrichtsplan enthält, in welchem gar curiose Dinge sich finden .... Wahrscheinlich soll das orthodoxer Religionsunterricht sein", heißt es auf Seite 2: „Herr Dr. Heilbut, der der Anstalt seit ihrem Bestehen angehört, folgte einem Rufe nach Biblis, uin dort als Schnldirigent und Prediger zu wirken. Unsere Anstalt bewahrt ihm für seine ausgezeichnete Lehrthätigkeit die dankbarste Erinnerung und wünscht ihm in seinem ferneren Wirken dieselbe verdiente Anerkennung, die in den Kreisen der Religionsschule für ihn fortdauert." Was das für eine eigentümliche Religionsschule in Frankfurt a. M. sein muß, wird uns durch folgende Probe moderner jüdischer Religionsweisheit klar, die derselbe Herr vr. Heilbut im „Israelit" von Stappel gelassen: „Biblis, den 12. Ador I. Durch vielfache Anfragen von Mitgliedern hiesiger Gemeinde habe ich in Erfahrung gebracht, daß man hier nicht die geringste Kenntnis davon hat, wie eine Leber nach Vorschrift unseres Gesetzes zu behandeln sei. Diejenigen, die es „damit genau nehmen", wässern und salzen eine Leber für sich allein, Andere auch neben Fleisch, Alle aber braten sie auf Papier oder Krautblättern. Ich habe dafür gesorgt, daß am hiesigen Orte das Gesetzwidrige dieses Verfahrens zur allgemeinen Kenntnis gebracht werde und dabei das Braten auf Papier und Krautblättern direct für religionsgesetzlich verboten erklärt. Da mir jedoch erklärt wurde, daß „es so in der ganzen Gegend Brauch sei" und höchst wahrscheinlich auch anderswo diese falsche Behandlung der Leber stattfinden wird, so halte ich eine Veröffentlichung dieser Zeilen nicht für überflüssig. Eine Leber darf nach unseren religionsgesetzlichen Vorschriften nur direkt auf dem Feuer oder einem Bratrost, ohne vorher ge-