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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-05-01 · Heft 5 (1.5.1883) · p. Seite 110

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 5 (1.5.1883)
Date
1883-05-01
Page
Seite 110 (sequence 14)
Language
German
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110 lichen. Als die Juden die Auslieferung desselben forderten, und Miene machten, dieselbe zu erzwingen entstand ein solcher Tumult, daß es Mühe und Geld kostete, die Gefahr zu beschwören. Allein eine größere drohte der ganzen Gemeinde den Untergang. Man fand am Tage nach dem Wochenfeste (8. Juni) einen ermordeten Studenten im Walde, gräßlich verstümmelt. Sofort erhob sich das Geschrei, daß die Juden aus Rache diesen Mord begangen hätten; man nahm sich vor am grünen Sonntag über sie herzufallen und in der Unigegend schien man geneigt dem Beispiele von Posen zu folgen. Man ermittelte jedoch eine Frau, welche die blutigen Kleider des Studenten zum Verkanf gebracht, und ihren Sohn in dem nahen Flecken Rogoszno als dessen Mörder. Dieser wurde in Haft gebracht und von den Judenfeinden gehörig bearbeitet, alle Schuld auf die Juden, die ihn dazu gedungen, zu werfen. ' Das weise Gericht entschied, wenn der Thäter nach dreimaliger Folter auf dieser Aussage beharre, der Rache gegen die Juden freien Lauf gelassen werden solle. Von dem Zustande dieser armen Bedrängten mag die heutige Welt sich schwerlich einen Begriff machen können. Der 4. Juli ward wie ein Versöhnungstag begangen; Alles bereitete sich auf den Tod vor. Den Schulkindern wurde eingeschärft, sich eher schlachten als taufen zu lassen. Glücklicherweise hat der Mörder die volle Wahrheit bekannt, daß seine Mutter ihn zu jener That verleitet habe, weil sie aus dem Blute und den Gliedern Zaubermittel bereiten wollte. (Synag. Poes. 349.) VII. Zw nchhehnten Jahrhundert. Im Jahre 1714 hat die Leipziger theologische Facultät in einem ausführlichen Gutachten die Blutbeschuldigung als eine Fabel bezeichnet, die nur erfunden wurde, um das unwissende Volk gegen die Juden Hetzen zu können. In diesem Gutachten heißt es unter anderem: „Es giebt uns die Epoque der Fabel klährlich Pabst Gregorio IX. zu verstehen, der nach genauer Untersuchung derer Jüdischen Beschuldigungen dem Vergießen Jüdischen Blutes zu steuern, Anno 1235 und also umb diese Zeiten ein Päbsttisches Schreiben ausgehen lassen, in welchem Er die Juden dieses und anderer angeschuldigten Verbrechen unschuldig erklähret und darüber klaget, daß solche Anklage von dem Geitz ihrer Kläger, die nach Jüdischem Guthe trachten und die christliche Religion zu Bescheinigung ihrer Begierde nach Reichthum mißbrauchen, herrühre, dergleichen Er auch in einem Schreiben folgenden Jahres wie auch in einem andern an König Ludwigen den Heiligen in Frankreich wiederholt. Dem hat es anno 1247 Papst innocentins IV. in seinem Schreiben aä Archiepiscopus Allemaniae nachgethan, in welchem Er ausdrücklich als eine falsche Aufflage verwirft, daß die Juden Christenkinder tödten, und sich ihres Blutes bedienen sollten: Undt die Römischen Kaiser haben ebenermaßen seit Kaisers Friederici III. diesfalls ergangenen Gebotts, die Juden wegen dieser Beschuldigung unschuldig erkandt, Allermaßen solches aus dem Formular derer bestätigten Jüdischen Freyheiten, wie solches von denen Neu erwehlten Kaysern gegeben zu werden pflegt, Beym Linneo T. I. addit. ad. I. 3 c. mit mehreren erhellet. Mit gleichen öff. Zeugnissen sind die Juden gegen diese Lästerung von Gabazeo und Sforzia, Hertzogen von Meyland, von Petro Moncenigo, Hertzogen von Venedig und ander großen Fürsten vertreten worden, welche leicht anzuführen sein würden, wofern solches die Sache nicht zu weitläufig machen möchte; Gehen Wir in der Historischen Erwegung dieser Sache aufs die Urtheile berühmter

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