Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1883)
- Date
- 1883-05-01
- Page
- Seite 109 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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109 Senatoren, daß Niemand von nun an den in Unserem Königreiche und in Unfern Ländern wohnhaften Juden den ungerechten Vorwurf der Entwendung und Ermordung christlicher Kinder oder des Ankaufes des allerheiligsten Sakramentes — da sie in beiden Beziehungen unschuldig sind — zu machen, noch sie dieser That wegen zu verleumden, noch vor einem Richter oder irgend einem Amte deshalb Anklage zu erheben, wagen sollte, denn es hat sich in der That erwiesen, daß alle derartige Vorwürfe der Wahrheit nicht entsprechen, und daß sie weder Blut brauchten noch um das allerheiligste Sakrament sich bemühten. Wer immer daher auch dessen sich erkühnen sollte, den wollen Wir ohne Rücksicht auf seinen Stand, weil das Ursache großer Verwirrungen ist, strenge bestraft sehen. Wer dennoch die Juden jener Dinge beschuldigen würde, soll als Verleumder bestraft werden, wer aber deshalb vor einem Richter klagbar auftreten und aus dieser Ursache eine Hauptklage gegen einen Juden Vorbringen würde, der soll mit der poena talionis, das ist am Halse bestraft werden. Diesen Unfern Beschluß bringen Wir Allen, und Jedem, der es zu wissen brauchen sollte, zur Kenntniß, besonders aber wollen Wir, daß dieses den Woiewoden, Starosten, Unterstarosten, überhaupt allen Beamten, Bürgermeistern und Räthen bekannt sein soll, und befehlen Wir, daß sie strenge unfern Willen befolgen, ihn Andern zu wissen geben und bei sonstiger Unserer Ungnade nicht anders nur nach Unserm Willen thun sollen. Zur Sicherheit und Bestätigung dessen unterschreiben Wir diese Schrift eigenhändig und lassen darauf das Kronsiegel drücken. Gegeben zu Warschau am 5. des Monats Juli des Jahres des Herrn 1576 im zweiten Jahre unseren Regierung. Stephanus Electus Rex." (Jsr. R. Bote 1882, Nr. 44.) Im Jahre 1598 wurden in Luck drei Juden, Isaak, Mordechai und Aaron hingerichtet, weil man sie fälschlich beschuldigte an einem christlichen Kinde einen Mord begangen zu haben. VI. Äm fiebphnlen Jahrhundert. Im Jahre 1605 fand in Ingolstadt der Ermordung des nie vorhanden gewesenen Knaben Simon wegen eine Judenhetze statt. Jnr Jahre 1670 hat wieder das Mährchen vom Christenmorde in Metz Schrecken verbreitet. Daselbst wurde ein armer unschuldiger Hausirer Namens Raphael Lewi unter furchtbaren Folterqualen getötet, weil man ihn fälschlich beschuldigte, er hätte ein Kind eines Bauern, das verloren gegangen ist, ermordet, um mit dessen Fleisch Zauberei zu bereiten. Im Februar 1682 wurde in Berlin das Gerücht verbreitet, die Juden Hätten ein christliches Kind kaufen wollen, was natürlich ebenso erlogen war, als alle ähnlichen Anklagen. Dort hat wenigstens dieses falsche Gerücht kein Blut gekostet, während in Lissabon drei Monate später einer ähnlichen Anklage wegen drei Märtyrer verbrannt wurden. Ungefähr neun Jahre später 1691 wurden in Wilna vier Personen dieser falschen Blutanklage wegen hingerichtet. Gegen Ende dieses Jahrhunderts, nämlich 1696, drohte eine ähnliche Anklage der Posener Gemeinde die völlige Vernichtung. Zunz teilt hierüber folgendes mit: ,,Jm Frühling 1696 wurde in Posen ein junger Mann Namens Jsaac b. Chajim auf der Straße ermordet; der Mörder rettete sich zu den Geist-