Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 5 (1.5.1883)
- Date
- 1883-05-01
- Page
- Seite 108 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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108 Geschick, das den Grafen Wolf ereilte, falls er von demselben überhaupt getroffen wurde, ist aus den Acten nicht ersichtlich. (Js. R. B. 1882. Nr. 24.) Ebenso ward 1540 in Neuburg die Blutanklage gegen die Juden vernommen, die, wie alle ähnlichen Anklagen eine bloße Verläumdung war. (Synag. Poesie 57.) Im Jahre 1576 sah sich Stephanus, König von Polen, veranlaßt folgendes Edikt, in welchem das unsinnige Mährchen der Blutbeschuldigung entschieden widerlegt wird, zu erlassen. Dasselbe lautet: „Wir Stephan von Gottes Gnaden König von Polen, Großfürst von Litthauen, Reußen, Preußen, Marsovien, Hamogipien, Kiew, Wothinien, Potachien, Liefland, Siebenbürgen rc. thun kund Allen insgesammt und Jedem, der es zu wissen hat und braucht: Nachdem zu Uns und zu Unseren Ohren wunderbare und fürwahr von Uns bisher nicht gehörte Dinge gelangt sind, in Betreff der Ernrordung christlicher Kinder durch die Juden^ und namentlich in Betreff der Entführung und Tödtung des Kindes eines gewissen wohlgeborenen Studscensky im Gostinischen Bezirke, welcher That man die Juden nicht nur verdächtigte, sondern auch derentwegen verklagte, so erachteten Wir diese Sache für werth, die Wahrheit derselben auf's sorgfältigste zu untersuchen und zu erforschen, und dies um so mehr, als nicht jetzt erst und nicht zum ersten Male, wie Wir es aus zahlreichen Zeugnissen erfahren, gegen die Juden Klagen erhoben werden, daß sie Kinder gestohlen und getödtet und auch das allerheiligste Sakrament gekauft haben, sondern vielmehr seit langem schon diese Stimme gehört wird, und aus diesem Anlasse viele traurige Szenen sich ereigneten. Als nun jene Herren Edelleute (Studscensky) öffentlich vor Uns eine gleiche Klage gegen die Juden vorbrachteu und uns ein todtes Kind vorzeigten, befahlen Wir diese Sache wie am Strengsten zu untersuchen. Demzufolge wendeten Unsere Beamten den größten Eifer an, und nach Vorladung der Juden wurde die Angelegenheit von beiden Seiten durch Zeugen und Beweismittel aufgeklärt; es stellte sich nun heraus, daß nicht nur keinerlei Schuld, sondern sogar kein Verdacht wegen dieser That auf den Juden lasten könne. Ja die besagten Herren Edelleute traten, als sie ersahen, daß nur eine irrige Meinung sie geleitet habe, und keine Schuld der Juden gefunden worden sei, von ihrer Klage zurück, ohne erst Unser Urtheil abzuwarten. Als dies geschah klagten die Juden, welche ihre Unschuld in dieser Angelegenheit auf's Unzweifelhafteste nachgewiesen, vor Uns bitterlich, daß sie aus Anlaß jenes Volksglaubens, als ob sie christliches Blut brauchen und deshalb christliche Kinder anlockten und tödteten und als 'ob sie auch das allerheiligste Sakrament gebrauchten, es von Christen kauften und menschliches Blut aus demselben auspreßten — nicht nur zahlreiche Verfolgungen erdulden, sondern oft in Lebensgefahr gerathen, zahlreiche Qualen und Martern und sogar grausamen Tod erleiden und sie bewiesen durch Decrete aus Privilegien Unserer Vorfahren, wie ungerecht und unverdient diese Leiden sind. Sie flehten daher inständigst Uns durch einige Unserer Senatoren an und beschworen Uns diesem Einhalt zu thun und ein Ende zu machin, auf daß sie fürderhin nicht mehr wegen dieser Sache jene Schmähungen, Verfolgung und andere Unbilden erleiden. Durch diese Bitten gerührt, und Willens derartigen Verleumdungen den Weg zu verschließen und die Ursache der Tumulte und Quälereien, welche die Juden oft deshalb erfahren ju entfernen: beschließen Wir auf Grund Unserer eigenen festen Überzeugung und nach dem Rathe Unserer