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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1883-04-01 · Heft 4 (1.4.1883) · p. Seite 92

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
3 (1883)
Issue
Heft 4 (1.4.1883)
Date
1883-04-01
Page
Seite 92 (sequence 20)
Language
German
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92 „Selbst in Italien", so erzählt Gräz, „durften sich die Juden nicht aus den Städten hinauswagen, um nicht von dem ersten Besten als Kindesmörder erschlagen zu werden. Don Doge Pietro Mocenigo und der Senat von Venedig erließen auf die Klage der Juden wegen Unsicherheit ihres Lebens und Eigentums an den Podestä von Padua einen Befehl, die Juden gegen Angriffe kräftigst zu schützen und den Predigermönchen zu verbieten, das Volk gegen sie aufzureizen. Der Doge beinerkte dabei, daß das Gerücht: die Juden in Trient hätten ein Christenkind erschlagen, erlogen sei, eine List ihrer Feinde zu irgend einem Zwecke. Als der Papst Sixtus IV angegangen wurde, den kleinen Simon heilig zu sprechen, verweigerte er es standhaft, erließ ein Sendschreiben in diesem Sinne an alle Städte Italiens (10. October 1475), verbot Simon von Trient als Heiligen zu verehren, bis er die Sache werde untersuchen lassen, und beschwichtigte die Aufregung gegen die Juden." (Gesch. 8. B., S. 271.) Im Jahre 1494 wurden in Tyrnau (Ungarn) zwölf Juden und zwei Jüdinnen verbrannt und die anderen Juden aus der Stadt gejagt, weil man sie verdächtigte, sie hätten einen Christen erschlagen, ebenso schwebten 5 Jahre früher die Juden im Gebiete von Tortona in Gefahr, weil sie beschuldigt wurden, einen Christen ermordet zu haben. Löw berichtet in seiner Geschichte der Juden in Ungarn hierüber folgendes,: „Vier Jahre nach Matthias Tod, im Jahre 1494, in welchem König Wadislaw von den Juden, gleichwie von den Bürgern, einen Geldvorschuß erhoben, ist ein Frevel an jener Judenschaft verübt worden, welcher bis dahin auf ungarischem Boden etwas unerhörtes war. Zwölf jüdische Männer und zwei Weiber, so erzählt Vonfin, wurden beschuldigt, einen christlichen Knaben, der von seinen Eltern vermißt, und in der Judengasse gesehen wurde, getödtet zu haben. Die in Untersuchung genommenen zwei alten Weiber — daß man die Männer inquirirt habe, wird nicht berichtet, wahrscheinlich hoffte man den Weibern leichter ein Geständniß zu erpressen — bekannten von der Angst der Folter getrieben, das Verbrechen, dessen sie bezüchtigt wurden, verübt zu haben. Auf Befehl des Reichpalatins wurden nun die Beschuldigten verbrannt, Andere zu einer beträchtlichen Geldbuße verurteilt u. s. w. Manche Leser dürften es auffallend finden, daß der höchste Staatsbeamte ein solches Verfahren billigen, ja sogar befehlen konnte. Es ist also zum Verständnisse und zur Beurteilung der berichteten Thatsachen unerläßlich zu erwähnen, daß der Palatin, von welchem der erwähnte Befehl ausgegangen, kein Anderer war, als Stephan von Zlpolya, welcher sich, als ein von den Umständen begünstigter Glücksritter, vom Trabanten-Hauptmann in Gran zu den höchsten Ämtern aufgeschwungen, in denen er jedoch, nach dem einstimmigen Zeugniß der Geschichtsschreiber, seine gemeine Denkart und seine rohen Gesinnungen nicht ablegte, sich an nichts weniger bindend, als an Wahrheit, Recht und Redlichkeit. Dem Sohne des König Matthias, Johann Corvinus, raubte er die Sämboker Burg; von dem Herzog Lorenz erschlich er einen Erbvertrag über seine Herrschaften und Schlösser; und noch sein Testament trägt, wie ein ungarischer Geschichtsschreiber sagt, „das Gepräge des ehrsiichtigen Emporkömmlings, und des Mannes von kleinlicher gemeiner Sinnesart." (Buch's Jahrb. 1846. S. 79.) (Fortsetzung folgt.)

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