Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1883)
- Date
- 1883-04-01
- Page
- Seite 90 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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90 gefunden wurde, so waren es die Juden, (?) die ihn umgebracht hatten. Ungefähr 300 Juden fanden bei dieser Gelegenheit den Märtyrertod, ohne daß vorher eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden wäre. Im Jahre 1347 wurden die Juden in Messina beschuldigt, sie hätten ein christliches Kind ermordet. In Folge dessen wurden mehrere Juden hingerichtet und deren Köpfe ausgestellt. (Zunz, zur Gesch. S. 489.) Im Jahre 1348 wurden die Juden in Zürich teils verbrannt und teils verjagt, weil sie, wie einige ruchlose raubgierige Ungetüme angaben, einen Mord an einem Christenkinde begangen, und, wie das Gerücht damals in aller Welt colportiert wurde, die Brunnen vergiftet hätten. In jener trüben und düsteren Zeit, in der die meisten Städte Europa's durch den schwarzen Tod gewaltig decimiert wurden, hatten die Juden in Polen, das ebenfalls von der Pest heimgesucht wurde, weit weniger zu leiden als die anderer Länder; denn Kasimir der große nahm sich ihrer freundlichst an. Er bestätigte bald nach seiner Thronbesteigung auf's Neue die Gesetze, die Boleslaw Pius, Herzog von Kalisch, ein Jahrhundert früher zu Gunsten der Juden erlassen hatte. Paragr. 31 dieses Erlasses lautete: „Den Bestimmungen des Papstes (Jnnocenz IV.) gemäß verbieten wir strenge im Namen des heiligen Vaters, die in unserm Lande wohnhaften Juden des Gebrauches von Menschenblute zu beschuldigen. Wird aber ein Jude von einem Christen wegen Tötung eines Christenkindes angeklagt, so muß er von drei christlichen und drei jüdischen Zeugen überwiesen werden, und dann wird er bestraft. Wird er aber nicht überwiesen, so ist diejenige Strafe über die Ankläger zu verhängen, die der Jude hätte erdulden müssen." (Vergl. Sternberg, Gesch. d. Jud. in Pole», S. 32.) Auf die hier erwähnte Bulle des Papstes Jnnocenz IV. berief sich auch der Papst Bonifacius IX. in seiner am 2. Juli 1389 erlassenen Bulle, in der die Grausamkeiten und Greuelszenen, die am Passah-Feste dieses Jahres in Prag vorkamen, auf das entschiedenste geißelte. IV. Äm fünfzehnten Jahrhundert. Im Jahre 1420 hat sich in Wien der Fall ereignet, daß drei christliche Knaben, die auf's Eis gegangen waren, ertrunken sind. Als die Eltern, die nicht wußten, wohin ihre Kinder gekommen sind, furchtbar jammerten, fanden sich sofort Zeugen, die die Knaben in jüdischen Häusern gesehen haben wollten. Mehr aber bedurfte es nicht und das Gerücht wurde sofort verbreitet, die Juden hätten die drei Knaben erschlagen, um ihr Blut für das herannahende Passah- Fest zu gebrauchen. In Folge dieser und einer anderen Beschuldigung, daß nämlich die Meßnerin zu Enns eine Hostie gestohlen und einen: dortigen reichen Juden, Namens Israel, verkauft, der sie mit seinen Glaubensgenossen verteilte, um damit Mutwillen zu treiben, wurden auf Befehl des Herzogs sämmtliche Juden Niederösterreichs in den Kerker geworfen, wo katholische Geistliche alle Versuche machten, die Angeklagten zu bekehren. Nur die wenigsten gaben ihnen Gehör. Die meisten wurden, nachdem man ihr Vermögen konfisziert hatte, auf dem für sie „zur Ehre Gottes" am 12. März 1421 auf der Gänseweide in Erdberg errichteten Scheiterhaufen verbrannt. Im Jahre 1456 schwebten die Juden in Salamanea in Gefahr, wo