Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 3 (1883)
- Issue
- Heft 4 (1.4.1883)
- Date
- 1883-04-01
- Page
- Seite 87 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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87 Zur Geschichte der Wtutöeschukdigungen gegen die Juden im Wittekatter und in der Weuzeit (1171—1882). Nach den Quellen dargestellt von Dr. M. H. Friedländer. II. Am dreizehnten Jahrhundert. In Fulda wurden im Dezember 1235 fünf junge Söhne eines Müllers außerhalb der Stadt erschlagen*). Obgleich man keine Spur von den Mördern gehabt, hatte man sich doch nicht entblödet, die Inden zu verdächtigen und das Gerücht zu verbreiten, dieselben hätten den Kindern das Blut abgezapft und es in Säcken gesammelt auf das Passahfest aufbewahrt. Die frommen Kreuzzügler beeilten sich sofort zur „Ehre Gottes" ad majorem Dei gloriam, einen edlen Akt der Rache auszuüben. Am 28. Dezember überfielen sie die Gemeinde von Fulda und töteten vier und dreißig Männer und Frauen. Es wären bei dieser Metzelei noch weit mehr Märtyrer gefallen, wenn nicht der Magistrat von Fulda sich der Inden in humaner Weise angenommen hätte. Als die Inden sich beim Kaiser Friedrich II. darüber beschwerten, während ihre Gegner sie beim Monarchen wegen Meuchelmord anklagten, sagte dieser zu Letzteren: „Wenn die Kindlein gestorben sind, so lasset sie begraben", ein schlagender Beweis, daß der einsichtsvolle Fürst gar bald von der Schuldlosigkeit der Inden wie von der Bosheit ihrer Ankläger überzeugt war. Um jedoch den Sturm, der sich in Folge dessen gegen ihn, den Kaiser nämlich, erhob, wenigstens teilweise unterdrücken zu können, sah er sich genötigt, eine Untersuchungscommission von gelehrten Männern einzusetzen, die die Frage: ob die Inden thatsächlich Christenblut am Passahfeste zu rituellen Zwecken benötigen, beantworten sollte. Die Entscheidung fiel, wie es wohl leicht erklärlich ist, zu Gunsten der Inden aus. Der Kaiser benützte jedoch diese Gelegenheit, um sich von den Inden eine bedeutende Summe als sogenannte „Strafgelder" entrichten zu lassen. In Folge der boshaften Beschuldigungen des Christenkindermordes sahen sich die deutschen und französischen Inden veranlaßt, sich an den Papst Jnnocenz I V. um Schutz zu wenden. In ihrem diesbezüglichen Gesuche gaben sie dem Papste in unverblümter Weise es zu verstehen, daß diese mährchen- und lügenhaften Gerüchte vom Genüsse des Menschenblutes und der Menschenherzen von ihren Gegnern nur deshalb erfunden wurden, um hierdurch Gelegenheit zu haben, sich ihres Geldes und Vermögens bemächtigen zu können. Der Papst fand die Klagen der Juden vollkominen gerechtfertigt lind erließ am 5. Juli 1247 an die Kirchenfürsten von Frankreich und Deutschland eine Bulle, in welcher er das Treiben derjenigen, die solch unsinnige lügenhafte Mährchen erfinden und colportieren, geißelte. Folgendes ist der Wortlaut dieser Bulle, die wir den Antisemiten in Deutschland und Ungarn auf das angelegentlichste empfehlen**-: „Wir haben die traurigen Klagen der Juden Deutschlands erhalten, daß einzelne Fürsten und *) Um jene Zeit wurden auch in Ecija in Spanien am Passahfeste Juden erschlagen, weil ein elender Schurke, wie die Untersuchung ergab, aus Rache eine ausgegrabene Leiche in das Haus eines Juden geworfen, um die Juden des Christenmords verdächtigen zu können. Dieses Ungetüm wurde aber auf Befehl des gerechten vorurteilsfreien Alfons hingerichtet. **) „Archiepiscopis et episcopus per Alemaniam constitutis — Laciimqbilem Judaeorum Alemanniae recepimus questionem, quod nonnuli tarn ecelesiastici, quam saeculares prin-