Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 12 (1.12.1882)
- Date
- 1882-12-01
- Page
- Seite 273 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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273 solche Energie entwickeln, auf daß die Sicherheit der Person und des Vermögens nicht der mindesten Gefahr ausgesetzt sei. Vertrauend auf Ihre Unterstützung, will ich glauben, daß die Ruhe wieder hergestellt, alle weiteren Wirren endgiltig hintangehalten werden, da ich, falls dies unter Anwendung der ordentlichen gesetzlichen Mittel nicht erreicht werden wiirde, auf Grund der erhaltenen Bevollmächtigung entschlossen bin, mit den zu Gebote stehenden Mitteln auf das Strengste aufzutreten, wobei ich für etwaige traurige folgen Jene verantwortlich mache, die die Urheber der Wirren, oder aber genug leichtfertig waren, sich unter die Exzedenten zu mengen. Es ist der bestimmte und gesetzliche Wunsch Sr. Majestät und der hohen Regierung, daß der Friede, die Ruhe und die volle Sicherheit der Person und des Eigentums nicht gestört werde, und ist Jedermann verpflichtet, diesem berechtigten Befehle zu gehorchen. — Hingegen lautet der scharfe Erlaß des Letzter« an die Bürgermeister und Stuhlrichter folgendermaßen: Es ist mir bereits zur Kenntnis gekonimen, daß die in den letzen Tagen in Preßburg zu niederträchtigen Überschreitungen entarteten judenfeindlichen Bewegungen auch in mehreren Gemeinden des Komitates skandalöse Umtriebe, Angriffe, welche die öffentliche Sicherheit gefährden, nach sich zogen und mußten wir in einigen Gemeinden die militärische Waffengewalt in Anwendung bringen, damit die Ordnung und Ruhe hergestellt und die Thäter gefangen in die Hände der strafenden, Gerechtigkeit geliefert werden. Nach den bisherigen Erfahrungen habe ich die Überzeugung, daß die Unruhen und die daraus entspringenden niedrigen Ausschreitungen solche Elemente der Einwohnerschaft verübten, mit welchen wir auch ohne Anwendung von außerordentlichen Mitteln fertig werden können. Daß wir im Stande sind, die öffentliche Sicherheit erhalten zu können und daß wir jene Nachrichten zu widerlegen im Stande sind, die sowohl im Lande selbst verbreitet, als auch über die Grenzen desselben hinaus, nach allen Gegenden der Windrose ausgestreut wurden, als ob sich auf dem Territorium des Preßburger Komitates die Notwendigkeit ergeben hätte, gegen Räuber, Raubmörder, Brandstifter das Statarialvcrfahren anzuwenden, also die öffentlichen Sicherheitszustände derniaßen entartet wären. Das aber können wir nur durch die energischsten Administrationsmaßregeln erreichen und zwar so, daß wir jedwede ruchlose Ausschreitung und jede auf solche abzielende Aufreizung im Keime ersticken. Es steht auch der gute Ruf und die Ehre des Landes, des Komitates und des Beamtenkörpers auf dem Spiele, die es unmöglich gestatten können, daß die Sanirung irgend welcher socialer Übel mit den Praktiken gemeiner und verwerflicher Verbrecher in Verbindung gebracht werde, sondern dieselbe einzig und allein auf dem Wege des Gesetzes erreichen wollen. Ünter solchen schwierigen Verhältnissen müssen wir über die gewöhnliche Dienstpflicht hinaus unter bem Motive des Ehrgefühles mit gesteigerter Thätigkeit einander die Hände reichen, auf daß die Reputation unseres Komitates durch ruchlose Agitationen keinen Abbruch erleide. Andererseits aber müssen wir unbedingt erkennen, mit welchen Maßregeln wir zum Ziele gelangen könnet!, und deshalb fordere ich Euer Wohlgeboren auf, mir wo möglich postwendend einen entschiedenen Bericht darüber zu erstatten, ob es nach den auf dem Territorium Ihres Wirkungskreises gewonnenen begründeten Informationen nunmehr notwendig ist, daß das Statar'ialverfahren als außerordentliches Mittel in Anwendung gebracht werde, um die öffentliche Ruhe und Ordnung herzustelleu, die ruchlosen Ausschreitungen zu