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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-11-01 · Heft 11 (1.11.1882) · p. Seite 260

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 11 (1.11.1882)
Date
1882-11-01
Page
Seite 260 (sequence 20)
Language
German
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260 er- und anerkannt werden möge. In den Gang der gerichtlichen Untersuchung verniögen wir von hier aus weder einzugreifen, noch diejenigen eines andern zu überzeugen, welche trotz aller Gegenbeweise gern an die Schuld der Juden glauben. Uns soll es hier nur darum zu thun sein, einen Nachweis für den Ursprung der falschen Beschuldigung der Juden zu versuchen. Die Behauptung, daß die Beweise für die Notwendigkeit des Genusses von Blut im jüdischen Schrifttum gefunden werden, ist durch Nichts zu erweisen, auch von Niemand erwiesen, wohl aber leicht zu widerlegen und oft widerlegt worden. Menschenmord ist nach jeder Seite hin und ohne Unterschied im Judentum verboten; schon in der Schöpfungsgeschichte ist es ausgesprochen und im Zehngebot und oft wiederholt. Sogar jede Schädigung und Körperverletzung irgend welcher Art und irgend welches Menschen, mit tötlichem und nicht tötlichem Erfolge, ist im jüdischen Gesetze verboten und als strafbar erklärt. Menschenopfer sind schon von Abraham her verpönt; sogar gottesdienstliche Tieropfer kommen bei den Erzvätern nicht vor. Moses geht auf das Tieropfer als eine Vorschrift des religiösen Cultus nur gezwungen ein und gestattet die Einführung der Opfer nur als einen Vorgefundenen Gebrauch, als vorläufige Concession und Accomodation. Zur Einschränkung der blutigen Opfer duldet er nur eine einzige Opferstätte, sowohl für den Aufenthalt in der Wüste, wie in dem weiten heiligen Lande. Die Opfer haben bei ihm auch nicht eine reale Bedeutuug, sondern eine ideal-symbolische, wobei das Blut den« Genüsse entzogen — und zur Sprengung an den Altar bestimmt wird. Der Genuß des Bluts überhaupt ist strengstens und wiederholt im mosaischen Gesetze verboten; das talmudische Gesetz erweitert dieses Verbot sogar dahin, daß selbst die Blutadern aus dem zum Genüsse bestimmten Fleische zu entfernen seien mtb das noch etwa zurückgebliebene Blut niit Wasser abzuwaschen und mit Salz auszuziehen sei. Auch ist die Tötung des Schlachtviehs mittels Durschschueiden des Halses hauptsächlich auch zur Entfernung des Bluts mit vorgeschrieben. Sogar ein Tropfen Bluts, welcher vom Zahnfleische an dein Bissen Brodes hängen bleibt, macht für den Juden das Brod ungenießbar. Wie sollte es da nun möglich sein, daß diesen Vorschriften entgegen der Gebrauch von Christenblnt am jüdischen Ostern- (Passah-) Feste gesetzlich befohlen und üblich geworden sei? Christlicherseits sogar sind die Juden deshalb auch wiederholt in Schutz genommen worden; selbst Päpste haben dagegen geeifert und strenge Kirchenstrafen den Verbreitern so falscher Beschuldigungen der Juden angedroht. Bei Gelegenheit der gleichen Anklage der Juden in Damaskus in Folge der rüthselhaften Ermordung des Pater Thomas, deren man anfänglich die Juden beschuldigte, welche sich aber später als von den Muhamedanern vollzogen erwies, hat der berühmte Veith, Prediger an der Stephauskirche in Wien, ein getaufter Jude, als ein solcher, welcher das Gesetz und die Gebräuche der Juden kenne und auf das Evangelium der Christm schwöre, die Blutbeschuldigung der Juden offen und von der Kanzel herab als unwahr und erdichtet, als abergläubisch und teuflisch erklärt. Woher stammt diese Beschuldigung aber? Es ist wahr, sie stammt aus der finstern Vorzeit lind wird leicht geglaubt, weil das Volk in Vorurteilen gegen die Juden von jeher groß gezogen worden ist und teilweise noch wird. Sie ist IM mal widerlegt, gerichtlich und thatsächlich als unbegründet, falsch und erdichtet erwiesen, und wird doch stets wieder geglaubt. So geht es mit allen eingewurzelten Vorurteilen. Die Juden sind im Mittelalter ja auch wiederbolt der Hostienschändung beschuldigt worden, die sie durchstochen und dabei aus den

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