Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1882)
- Date
- 1882-11-01
- Page
- Seite 249 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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249 hier uttb da ein ehrenvoller aber unfruchtbarer, mehr oder weniger legaler Akt des Widerstandes geleistet, vielleicht sogar ein vorübergehender Tumult auf einem Platze erregt worden sein, aber keine allgemeine und energische Bewegung. Die von der hohen Magistratur des Landes abgegebene Bemerkung in Bezug auf die Verminderung der königlichen Einkünfte durch das Faktum, um das es sich handelte, waren dem Scharfsinn des Königs Ferdinand nicht entgangen, aber er hatte dagegen schon ein Mittel von wunderbarster finanzieller Einfachheit gefunden. Daher ein letzter Schlag, ein anderes Edikt, durch welches man den Hebräern in Capital die Summe zu bezahlen befahl, welche sie jährlich hätten entrichten müssen, wenn sie in Sicilien geblieben wären, was besagen wollte, daß die von ihm mit Gewalt verjagten, verpflichtet sein sollten, ihn für die Folgen seines eigenen Werkes zu entschädigen. Die Bezahlung wurde nach der Basis von 4 pCt. berechnet. Nun hatte eine Landes - Verordnung des Königs Alfonso, der im Jahre 1452 eine Bulle des Papstes Nikolaus V. ausgenommen hatte, angeordnet, daß die Capitalien auf 10 p. C. verzinst werden sollten. Jene Art der Verwertung war also eine neue Erschwerung und eine neue Schmach. Indem man den königlichen Sekretären jeder Stadt und jedes Landes Nachricht davon gab, befahl man eine gleichzeitige Sequestration der Mobilien, des Grundbesitzes, der Maaren und kostbaren Sachen aller Art, die den Hebräern gehörten, indem man verbot, daß irgend ein Gläubiger vor dem Fiskus bezahlt werden dürfte, und daß ein Hebräer, trotz jeder vorher gegebenen Erlaubnis, irgend etwas von der Insel entfernen dürfe. Man befahl den Proti und den Maggiorenti jeder Gemeinde, ihre Beamten nach Palermo zu senden, damit sie sich mit dem Fiskus betreffs der genauesten Art der Bezahlung der gegenseitigen Conti verständigten. Jene Unglücklichen wurden bestiirzt und aufgeregt. Aus katholischem Eifer, aus aufrichtigem Mitleid legten sich die Bischöfe und der höhere Klerus der Insel ins Mittel; sie suchten die Hebräer zu überzeugen, indem sie ihnen versprachen, daß ihre Bekehrung Mangel und Exil von ihnen abwenden würde. Die Vertreter des Fiskus, die unversöhnlichsten und grausamsten Betbrüder, waren selbst über jenen Ausweg, der der unglücklichen Race unter so schweren Bedingungen eröffnet wurde, entrüstet, und tadelten die Bischöfe, weil diese sich anscheinend in einer Sache, über die sich der König noch gar nicht erklärt hatte, zum Dolmetscher des königlichen Sinnes machten. D'Acugna bestätigte in seiner wohlwollenden Weise das Versprechen, welches von den Bischöfen wiederholt festgestellt wurde, da es sich ebenso auf die kanonischen Lehrsätze, als auf die Autorität der Regierung stützte. Auch das heilige Officium gab zu verstehen, daß es sich fügen werde. In Anschluß an den Generalinquisitor Torquemada veröffentlichte der Inquisitor Siciliens einen Aufruf, worin er zuerst die Christen ermahnte, den Hebräern keine Hilfe zur Vereitelung der Anordnungen zu leisten, aber nicht abzulassen von den ehrlichen Bemühungen, sie zum Evangelium zu bekehren, das würde ihnen in weltlicher wie in religiöser Beziehung zu großem Nutzen gereichen. Endlich kamen die feierlichen Erklärungen des Königs Ferdinand , der das Urteil des Gewissens mit dem seines persönlichen Geizes in Uebereinstimmung bringen wollte. Er stellte fest, daß die Taufe für die Hebräer einen Widerruf der Vertreibung zur Folge haben sollte, jedoch nicht seine Verfügung über die Güter, es sei denn, sie bezahlten dem königlichen Schatz 40 p. C.; 5 p. C. sollten sie an die mit der Liquidation betrauten königlichen Beamten bezahlen. Wohl gab es einige, die die Religion der Väter, die vermeinte