Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Journal
- Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
- Volume
- 2 (1882)
- Issue
- Heft 11 (1.11.1882)
- Date
- 1882-11-01
- Page
- Seite 247 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2969669-2969684-2969696--0576-2971002- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
247 Am 20. des Monats Juni vereinigten sich vielleicht mit direkter Bewilligung D'Acugnas, jedenfalls aber ohne Widerspruch desselben, unter dem Präsidium des großen Rechtsgelehrten Thomas Moncada, des Grafen von Adernd, die Richter der großen Kurie und die Maöstri Ranzionali des Patrimonium mit einigen jener Magistrats- und anderen Beamten, aus denen sich gewöhnlich das heilige königliche Konzilium in Sicilien zusammenzusetzen pflegte. Man beschloß den Akt, der sich nun vollziehen sollte, nicht im Namen und in der Eigenschaft jener Körperschaft, indem man ihn nicht wie eine gewöhnliche und legale Sitzung auf besondere Zusammenberufung der Regierung behandelte. Als ergebene Vasallen und treue Unterthanen des Königs setzten sie eine Bittschrift auf, in der man inmitten anderer Unterschriften gern die eines Settimo sieht. Die Bittsteller sprachen: Ermesset ihre Schuld in der gegenwärtigen Konjunktur, verschweiget Sr. Majestät nicht die Wahrheit, deutet ihm an, daß das, was er für den Interessen des Reiches entsprechend halte, schließlich die Interessen der Krone auflösen werde. Wenn die Hebräer durch ihre Gegenwart und durch das Betragen, das sie sich angewöhnt haben, als schädlich für die Reinheit des Glaubens in Sicilien anerkannt worden wären, so würden sie, die Bittsteller, zuerst um strengere Maßregeln gebeten haben; doch verhalte es sich in Wirklichkeit gerade umgekehrt. Möge Se. Majestät bedenken, daß jener Teil seiner Unterthanen jedes Jahr in Sicilien für den notwendigen Lebensunterhalt eine Summe ausgiebt, die sich ungefähr auf eine Million Gulden beziffert, ein Vorteil, um den ihre Vertreibung das Königreich berauben würde. Möge Se. Majestät beachten, welche Zerrüttung im allgemeinen die Eigentumsverhältnisse der Insel dadurch träfen, und welcher Verlust für das Landesvermögen entstände, wenn persönliche oder sachliche Übereinkünfte und Verpflichtungen plötzlich gebrochen und aufgehoben würden. Nützliche und beachtenswerte Industrie würde aufhören oder verfallen, besonders die Eisenmanufaktur, in welcher sich die israelitischen Handwerker vorzüglich bewegen und auszeichnen. Man würde weniger Macht haben sich der Gefahr eines Krieges oder einer Invasion der Türken entgegenzustellen; denn, wenn auch die Israeliten nicht zu den besseren Kriegern der Insel zählen, so würde ihre Mitwirkung doch helfen, um passenderweise die Festungsmauern auszubessern. Der Fiskus würde einen Teil seiner Jahresrente, die aus den gewöhnlichen Zöllen entstehen, verlieren, der König die Rate, die die israelitische Gemeinde steuert, ebenso wie die vom Parlamente geheischten Schenkungen. Die Inseln Malta, Gozzo und Pantellaria würden fast entvölkert werden. Endlich wird es dein milden Herzen Sr. Majestät nicht verborgen bleiben können, daß abgesehen von einigen Reichen und jenen Leuten, die zum Mittelstand gehören, der Rest der Hebräer aus armen Leuten besteht, fiir welche eine solche Vertreibung ebensoviel bedeuten würde, als sie unschuldig verdammen, in Mangel und Elend umzukommen. Aus solchen Gründen können die Erklärer nicht umhin, der Krone den sehr großen Nachteil, der für Sicilien aus jenem Edikte entstehen würde, zu offenbaren. Jedenfalls aber inüßten sie die königliche Aufmerksamkeit auf die Verzögerung des Termins lenken, der genau festgestellt war. I Der Municipio von Palermo ging noch viel weiter. Nachdem er die eitelen Bemühungen seines Gesandten in Messina erfahren hatte, schickte er einen i) In den Registern des Protonatorio des Reiches, welche sich in dem großen Archiv Palermos befinden. Keg. vom Jahre 1491 99 H. f. 45. Man sehe das Ende des Dokumentes Nr I.