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Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen · 1882-10-01 · Heft 10 (1.10.1882) · p. Seite 220

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Journal
Populär-wissenschaftliche Monatsblätter zur Belehrung über das Judenthum für Gebildete aller Confessionen
Volume
2 (1882)
Issue
Heft 10 (1.10.1882)
Date
1882-10-01
Page
Seite 220 (sequence 4)
Language
German
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220 gänzlich hinfällig erwiesen worden ist. In der Nacht vom 13. zum 14. Juli 1834 war ein sechsjähriger Christenknabe bei Neuenhofen, Kreis Grevenbroich, Reg.-Bez. Düsseldorf, ermordet worden. „Es kamen dabei Umstände zur Entdeckung, welche einen Teil der leichtgläubigen Menge zu dem Jrrwahne verleiteten, daß dem Knaben auf empörende Weise das Blut entzogen worden sei, woraus man nun weiter folgerte, daß dabei notwendig Juden und jüdischer Fanatismus thätig gewesen sein müßten. In Folge der dadurch entstandenen Aufregung und Erbitterung griff in der oben bezeichneten Nacht (20/21. Juli) ein zahlreicher Volkshaufe die Wohnungen zweier in Neuenhofen wohnenden Juden an und verwüstete sie samnit den darin» befindlichen Mobilien und Maaren fast gänzlich, während gleichzeitig zu Bedburdyk die dortige Synagoge erstürmt und ebenfalls ganz zerstört wurde" (Elberfelder Ztg., 26. Juli 1834, Nr. 205). Wenige Tage darauf verkündete ein amtlicher Erlaß der Kgl. Ober- Procuratur zu Düsseldorf vom 26 Juli (Amtsblatt der Kgl. Reg. zu Düss. Nr. 48, S. 415 f.): „Die im Kreise Grevenbroich geschehene Ermordung eines Kindes christlicher Eltern hat einen aus der Barbarei längst verflossener Jahrhunderte hervorgegangenen Aberglauben geweckt, und grobe Gewaltthätigkeiten gegen die in der Nähe wohnenden Juden und die Stätte ihrer religiösen Versammlungen veranlaßt. — Die gerichtliche Feststellung des Thatbestandes der Ermordung hat jeden Gedanken an die Wirklichkeit des albernen Märchens vollständig wiederlegt, und die Rädelsführer der gegen die Juden gerichteten Angriffe befinden sich in den Händen der Gerechtigkeit..." (Heber dies Ereignis vergleiche man folgende zwei Broschüren: Binteriiil skathol. Pfarrer), Ueber den Gebrauch des Christenblutes bei den Juden, Düsseldorf 1834. 29 pp. 8°; Wiedenfeld sevang. Pastor), Was von der Behauptung: „daß die Juden Christenblut genießen" zu halten sei? Ein Wort der Belehrung und Warnung. Elberfeld 1834, 15 pp. 8"). Daher haben denn auch die Juden von jeher auf das Entschiedenste gegen die Beschuldigung Protestirt, daß sie Christen ermordeten, um deren Blut beim Osterfeste zu genießen, z.B. Isaak Abravanel (geb. 1437, f 1508) zu Ezechiel 36,13; Samuel Usque in seinem 1553 gedruckten portugiesischen Werke „Tröstungen für die Unterdrückungen Israels" (Consola^am u. s. w.; s. Wolf, Bibl. Hebr. III, p. 1071 — 1075): Jehuda Karnii (0s vliaritato, Amsterdam 1643, s. Wolf II, p. 1131 —1135); Mauasse ben Israel in den Vinäisias luckaeorum (zuerst London 1656,4"; dann in dem Sammelwerk Phenlx, London 1708; deutsch in Christian Wilh. Dohm's „über die bürgerliche Berbesierung der Juden," Bd. 1, Berlin und Stettin 1781); Isaak Cantarini, Vinckex sanguinis, Amsterdam 1680 (s. Steinschneider Cat. Bodl. No. 5327); L. Zunz, Damaskus, ein Wort zur Abwehr (1840, zuletzt: Gesammelte Schriften, II, p. 160— 170). Aus der Zahl der Proselyten nennen wir Aloysius von Sonnenfels (Jüdischer Blut-Eckel, oder das von Gebrauch des unschuldigen Christen- Blutes angeklagte, untersuchte und unschuldig befundene Judentum, aus Trieb der Wahrheit an Tag gegeben. Wien 1753, 161 S. kl. 8°, lateinisch und deutsch, lat. Titel: luäaisa sanguinis nawsea . . ), den Warschauer Censor I. Tugendhold (Der alte Wahn vom Blutgebrauch... Aus dem Polnischen von I. Tugendhold treu übersetzt, Berlin 1858), den Missionar I. H. R. Biesenthal (Ueber den Ursprung der wieder die Juden erhobenen Beschuldigung, bei der Feier ihrer Ostern sich des Blutes zu bedienen, nebst kurzer Darstellung des jüdischen Rituals in Beziehung auf den Genuß des Blutes. Historisch-kritischer Versuch von

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